Spielhallensteuer

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Steuern, Finanzen
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

384
weniger gut: -21
gut: 384
Meine Stimme: keine
Platz: 
13
in: 
2011

In Stuttgart schießen die Spielhallen, Büros für Sportwetten und so weiter wie Pilze aus dem Boden, meist zum großen Unmut der Bevölkerung. Diese ungeliebten Etablissements, die nebenbei bemerkt auch ganze Familien mit ihrer Suchtgefahr bedrohen und finanziell ruinieren können, könnten stark besteuert werden. So könnte deren Verbreitung ein Riegel vorgeschoben und der Stadtsäckel gefüllt werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Durch die Erweiterung der Steuertatbestände wie zB. PCs mit Internetzugang in Wettbüros, Bordellen etc. sowie die Erhöhung des Steuersatzes für Spielgeräte betrugen die Mehreinnahmen 2012 rd. 4,2 Mio. EUR.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Doppelhaushalt wurde eine Erhöhung der Vergnügungssteuer beschlossen. Dadurch rechnet die Stadt mit ca. 4,5 Mio. Mehreinnahmen pro Jahr. Die Erhöhung resultiert insbesondere aus einer Erweiterung der Steuertatbestände (künftige Besteuerung von PCs mit Internetzugang, von Wettbüros, sowie von Bordelle/Laufhäuser) und einer Erhöhung des Steuersatzes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von 18 auf 22 %.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bei der Vergnügungssteuer handelt es sich um eine sog. Aufwandsteuer, die nach dem Kommunalabgabengesetz in den Kommunen durch einen Satzungsbeschluss des Gemeinderats eingeführt werden kann. Es handelt sich jedoch nicht um eine „Muss-Steuer“, die zwingend vorgeschrieben ist (wie etwa die Hundesteuer).
In Stuttgart wurde ab 1. Juli 1989 wieder eine Vergnügungssteuer auf Spielgeräte eingeführt. Die Steuer wurde abhängig von der Anzahl der Spielgeräte auf der Grundlage von festen Monats-Steuerbeträgen erhoben (= Stückzahlmaßstab). Für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit betrug der monatliche Steuerbetrag bis Ende 2009 in Spielhallen 199,00 EUR und an anderen Orten (z.B. Gaststätten) 82,00 EUR. Ende 2009 waren insgesamt 2.101 Gewinngeräte versteuert (in 76 Spielhallen: 807, an anderen Orten: 1.294). Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer betrugen 2009 insgesamt 4,0 Mio. EUR.
Ab 2010 wurde bei den Gewinngeräten auf den sog. Wirklichkeitsmaßstab umgestellt (bei den übrigen Spielgeräten blieb es bei festen Monatsbeträgen). In Stuttgart werden Gewinngeräte nach dem Einspielergebnis Nettokasse besteuert. Die Nettokasse ergibt sich, wenn man aus dem, was am Ende im Spielgerät des Aufstellers verbleibt, die zu bezahlende Umsatzsteuer herausrechnet (bei der Bruttokasse, die teilweise von anderen Kommunen angewandt wird, erfolgt die Besteuerung einschl. Umsatzsteuer). Der Steuersatz beträgt einheitlich 18 v.H. der Nettokasse (was bei der Bruttokasse einem Steuersatz von rd. 15 v.H. entspricht). Durch diesen Wirklichkeitsmaßstab fällt bei Spielgeräten, die viel bespielt werden (z.B. in Spielhallen), entsprechend viel Vergnügungssteuer an; bei Geräten mit weniger Bespielung entsprechend weniger. Allerdings gibt es eine Mindeststeuer je Gerät und Monat von 142,00 EUR (in Spielhallen) bzw. 59,00 EUR (an anderen Orten). Durch die Besteuerung nach der Nettokasse fällt bei den meisten Gewinngeräten jetzt eine monatliche Vergnügungssteuer an, die ein Mehrfaches des früheren Monatsbetrags ausmacht.
Ende 2010 waren insgesamt 2.521 Gewinngeräte versteuert (in 107 Spielhallen: 1.128, an anderen Orten: 1.393). Im Jahr 2011 wird ein Steueraufkommen von ca. 11,2 Mio. EUR erwartet.
Bei der Vergnügungssteuer entscheidet die Kommune in eigener Verantwortung, ob und ggf. in welcher Form diese Steuer erhoben werden soll. Insbesondere die Höhe der Steuer wird durch den Satzungsbeschluss des Gemeinderats selbst bestimmt. Die Höhe der Steuer findet nur dadurch eine Begrenzung, als die Vergnügungssteuer nicht zu einer „Erdrosselung“ des Aufstellers führen darf, es muss noch ein genügender Ertrag verbleiben, der die Rentabilität und Wirtschaftlichkeit sicherstellt.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hielt in 2008 einen Steuersatz von 20 v.H. (Bruttokasse, was einem Steuersatz von etwas über 23 v.H. nach der Nettokasse entspricht) noch nicht für erdrosselnd, die Kommune sollte, so das Verwaltungsgericht, jedoch jährlich prüfen und entscheiden, ob der Steuersatz angepasst werden müsse.
In einer Entscheidung von 2010 hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass ein Steuersatz von 15 v.H. (Bruttokasse) auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetz von Niedersachsen an der Obergrenze des rechtlich höchstens Zulässigen liegt. In den Stadtstaaten Berlin und Bremen gilt seit 2011 ein Steuersatz von 20 v.H. (Bruttokasse).
Mit dem Steuerrecht können unerwünschte Entwicklungen in einer Stadt (wie z.B. eine starke Zunahme von Spielhallen) nicht korrigiert werden, die Vergnügungssteuer ist hierzu nicht das geeignete Instrument. Besser geeignet ist das Ordnungsrecht (vergleiche Entwurf des Glücksspiel-Staatsvertrags) bzw. das Planungsrecht (durch entsprechende Bebauungspläne).

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
378 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 566 (SPD), 711 (SÖS und LINKE)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
<a href="http://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/3773c106d8cc9a76c1256ad900302205/e4784edb004d8875c125796800633b4e?OpenDocument">GRDrs 1035/2011</a>

Kommentare

7 Kommentare lesen

Sehr guter Vorschlag!

Nun ja, wenn aber keine Spielhallen mehr aufgrund der Steuer eröffnen, hat natürlich das Stadtsäckel auch nichts davon. Die Idee ist grundsätzlich nicht schlecht, andererseits können gut aufgestellte Handels- und Gewerbevereine der Stadtteile, mit etwas Engagement, den Bau solcher Spielhallen auch selbst verhindern. In Degerloch hat das gut funktioniert.

Durch die Einführung des Vergnügungssteuersatzes ab 01.01.2010 in Höhe von 18% des Nettoumsatzes der Spielgeräte, konnte die Stadt Stuttgart diesbezüglich die Einnahmen von rund 3 Millionen € auf etwa 5 Millionen Euro erhöhen, das ist ein Plus von 40% (!). Mehr kann man den Spielautomatenbetreiber nicht zumuten.

Die weiter voranschreitende Ausbreitung der Spielhallen, auch in diesem Jahr, spricht dafür, dass man dieser "Branche" sehr wohl höhere Steuern zumuten kann. Zudem wäre es für die Bevölkerung kein Verlust wenn die Anzahl der Spielhallen und Wettbüros zurück ginge, ganz im Gegenteil. Gerade auch für die von den Spielhallen betroffenen "Kunden" und deren Familien wäre dies wünschenswert.

Ich würde das alles viel einfacher lösen: Spielhallen- und Automatenbetreiber die ihre Spielhallen innerhalb von Industriegebiete aufstellen und betreiben bezahlen die 18 % Vergnügensteuer, alle anderen die Ihre Automaten in den Ortsmitten, oder Wohngebiete betreiben, bezahlen 36% Steuer.

Sehr gute Vorschlag! Dazu gehören auf jeden Fall die Spielautomaten, die jedes 2 Cafe und Shisha bar, besetzen.

Die Automatenaufsteller werden sowieso schon übermäßig belastet durch die prozentuale Vergnügungssteuer. Genauso die Betreiber von Gaststätten. Diese rechnen fest mit den Automateneinnahmen und können sich oft nur durch diese auch halten. Viele Gastwirte finanzieren den Großteil ihrer Pachtzahlungen über die Automatenanteile.
Besser wäre es sicher, die "schwarzen Schafe" die es sicher in der Branche auch gibt, besser zu kontrollieren und nicht die "braven" Unternehmer die ihre Steuern pünktlich zahlen noch mehr belasten.