Platz:
324
in:
2013
Im Zuge des Tallängswegs, Stuttgarts Radroute Nr. 1 sollte eine Fahrradstraße eingerichtet werden. Sie sollte dann vorfahrtberechtigt sein. Möglicherweise müssen begleitend Maßnahmen durchgeführt werden, um Kfz-Schleichverkehr herauszuhalten.
Ergänzung: Wie in der Eberhardstraße dürfen Zusatzzeichen "Anlieger frei" angebracht werden. Aber möglichst nicht an jedem Abschnitt in jeder Richtung, da Schleichverkehr herauszuhalten ist.
Gemeinderat prüft:
nein
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