Systematische Überprüfung aller benutuzungspflichtigen Bordsteinradwege

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

243
weniger gut: -135
gut: 243
Meine Stimme: keine
Platz: 
591
in: 
2013

Radfahrer sind unterschiedlich. Nicht alle wollen einen Radweg im Seitenraum, schnelle Radfahrer sind auf der Fahrbahn sicherer unterwegs, da dort jeder mit Fahrzeugen rechnet. Die Fußgänger sind froh, wenn die schnellen Radfahrer weg vom Gehweg sind. Doch Radwege mit entsprechendem Verkehrszeichen sind benutzungspflichtig.

Diese Wege sind alle daraufhin zu prüfen, ob die Benutzungspflicht entfallen kann. Dies wird dazu führen, dass die Radfahrer fast überall frei wählen können, ob sie den Radweg oder die Fahrbahn benutzen.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

4 Kommentare lesen

Übrigens dürfen nur Kinder bis zum Alter von 10 Jahren auf Gehwegen mit dem Fahrrad fahren.
Ältere Radfahrer dürfen ihr Rad auf Gehwegen nur schieben.
Ausnahme sind die Gehwege, die durch deutliche Verkehrzeichen auch als Radwege gekennzeichnet sind.

Eigentlich ist die Überprüfung durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.11.2010 obligatorisch, aufgrund des Aufwandes vielerorts nicht geschehen. Vorschlag kann ich nur unterstützen! Siehe auch Vorschlag 4842 mit ein paar weiteren Informationen.

H. Gloss hat hier zufälligerweise recht. Zufällig daher, weil es sich formaljuristisch anderherum verhält: Der Gesetzgeber verlangt durch sehr häufige entsprechende beschilderung, dass die Radfahrer den Fußweg mitbenutzen MÜSSEN. Von der Idee her hat er aber genau recht, denn so wie beschrieben sollte es sein: ganz junge oder ganz schwächliche Radfahrer sollten diese Wege benutzen, alle anderen sollten die Straße benutzen DÜRFEN.
Der entstehende Mischbetrieb Radfahrer/Autofahrer gehört entsprechend entschärft (Tempoanpassung).

Was der ADFC Stuttgart leider immer noch ignoriert: nicht nur schnelle Radfahrer, sondern alle. Gerade unsichere Radfahrer.