In Stuttgart sind ca. 16 600 Kinder und Jugendliche von Armut betroffen.
12 700 müssen von SGB II (Hartz IV) Leistungen leben
200 bekommen Leistungen nach dem SGB XII
3 700 haben Eltern mit geringem Einkommen
(Quelle: Gemeinderatsdrucksache 1337/2011 Bildungs-und Teilhabepaket, Umsetzung in Stuttgart)
Ihre Familien sind Arbeitslosengeld II-Bezieher oder in prekärer Beschäftigung, d.h. die Eltern verdienen nicht genug zum Lebensunterhalt. Kinder von Alleinerziehenden sind besonders armutsgefährdet. Der zuletzt erschienene Sozialdatenatlas vom 31.12.2009 nennt einen Anteil von 34,8 % bei ca. 11 000 Haushalten Alleinerziehender.
Vieles, was für Kinder aus Familien mit ausreichendem Einkommen selbstverständlich ist, gesteht die Politik ihnen nicht zu. So wird Kindergeld voll als Einkommen auf den Regelbedarf angerechnet und in vielen Fällen auch das Erziehungsgeld.
Besonders problematisch ist aber der Anteil an täglichem Geld für Essen und Trinken, den die Regelsatzleistungen vorsehen.
Einem Kind im Alter zwischen 6 und 13 Jahren stehen 3,37 Euro am Tag für die Ernährung zu, bei einem Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren sind es 4,31 Euro. Laut dem Dortmunder "Forschungsinstitut für Kinderernährung" benötigte bereits 2009 ein 14-Jähriger für eine ausgewogene Ernährung am Tag 7,46 Euro, wenn man mittlere Supermarktpreise zugrunde legt. (Beim Discounter wurden 5,68 Euro ermittelt).
In Stuttgart müssen diese Kinder und Jugendlichen in der Kita und Schule 1 € pro Mittagessen bezahlen. Das bedeutet, dass z.B. für ein 12-jähriges Kind 2,37 Euro für Frühstück, Abendessen, Zwischenmahlzeiten und sämtliche Getränke übrig bleiben.
Die Stadt Stuttgart soll deshalb für diese Kinder und Jugendlichen sofort im kommenden Haushalt Mittel für ein kostenloses Mittagessen an allen Schulen und Kitas bereit stellen. In einem weiteren Schritt soll das für alle Kinder und Jugendlichen umgesetzt werden,
als Beitrag der Stadt für ein gesundes Aufwachsen und Teil des Bildungsauftrags.
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