Ein gesundes kostenloses Mittagessen für alle Schul- und Kindergartenkinder

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

384
weniger gut: -165
gut: 384
Meine Stimme: keine
Platz: 
197
in: 
2013

In Stuttgart sind ca. 16 600 Kinder und Jugendliche von Armut betroffen.
12 700 müssen von SGB II (Hartz IV) Leistungen leben
200 bekommen Leistungen nach dem SGB XII
3 700 haben Eltern mit geringem Einkommen
(Quelle: Gemeinderatsdrucksache 1337/2011 Bildungs-und Teilhabepaket, Umsetzung in Stuttgart)
Ihre Familien sind Arbeitslosengeld II-Bezieher oder in prekärer Beschäftigung, d.h. die Eltern verdienen nicht genug zum Lebensunterhalt. Kinder von Alleinerziehenden sind besonders armutsgefährdet. Der zuletzt erschienene Sozialdatenatlas vom 31.12.2009 nennt einen Anteil von 34,8 % bei ca. 11 000 Haushalten Alleinerziehender.

Vieles, was für Kinder aus Familien mit ausreichendem Einkommen selbstverständlich ist, gesteht die Politik ihnen nicht zu. So wird Kindergeld voll als Einkommen auf den Regelbedarf angerechnet und in vielen Fällen auch das Erziehungsgeld.
Besonders problematisch ist aber der Anteil an täglichem Geld für Essen und Trinken, den die Regelsatzleistungen vorsehen.
Einem Kind im Alter zwischen 6 und 13 Jahren stehen 3,37 Euro am Tag für die Ernährung zu, bei einem Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren sind es 4,31 Euro. Laut dem Dortmunder "Forschungsinstitut für Kinderernährung" benötigte bereits 2009 ein 14-Jähriger für eine ausgewogene Ernährung am Tag 7,46 Euro, wenn man mittlere Supermarktpreise zugrunde legt. (Beim Discounter wurden 5,68 Euro ermittelt).

In Stuttgart müssen diese Kinder und Jugendlichen in der Kita und Schule 1 € pro Mittagessen bezahlen. Das bedeutet, dass z.B. für ein 12-jähriges Kind 2,37 Euro für Frühstück, Abendessen, Zwischenmahlzeiten und sämtliche Getränke übrig bleiben.

Die Stadt Stuttgart soll deshalb für diese Kinder und Jugendlichen sofort im kommenden Haushalt Mittel für ein kostenloses Mittagessen an allen Schulen und Kitas bereit stellen. In einem weiteren Schritt soll das für alle Kinder und Jugendlichen umgesetzt werden,
als Beitrag der Stadt für ein gesundes Aufwachsen und Teil des Bildungsauftrags.

Gemeinderat prüft: 
nein
Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Übernahme des Ein-Euro-Anteils für Mittagessen von Kindern mit Bonuscard wurde in den Haushaltsberatungen abgelehnt, weil nur ein Euro für zumutbar erachtet wurde. Die Bemessung der Hartz IV-Sätze ist darüber hinaus Angelegenheit des Bundes.
Gemeinderat hat abgelehnt

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
970 (SÖS), 835 (SÖS)

Kommentare

8 Kommentare lesen

Wenn man von den oft nur teilweise durch den Staat übernommenen Wohnkosten absieht, sehe ich in einer "Zweckentfremdung" der staatlichen Unterhaltsleistungen das wahre Problem.

Anstatt in erforderliche Nahrungsmittel und Bekleidung, Lernmittel für die Kinder zu investieren wird der HArtzIV-Regelsatz für Kinder (224 bis 289 € je nach Alter) von den Eltern oft in Zigaretten, Auto, teure elektronische Geräte/Smartphones/TVs uä. gesteckt. Solche Ansprüche erschweren eine bescheidene Lebensführung.

Zitat: In Stuttgart sind ca. 16 600 Kinder und Jugendliche von Armut betroffen -
Kinder sollte es nicht am Essen fehlen. Aber unser Verständnis von Armut ist auf sehr hohem niveau. Weshalb müssen Hartz IV Empfänger allerlei "Luxus" haben ? Bestimmt gibt es solche und solche, aber gloss hat es schon richtig mitgeteilt. ZUdem ärgert es den der arbeiten geht wenn er liest was hier einige Hartz IV Empfänger fordern. Ich glaube sie aalen sich in Selbstmitleid und sehen sich als "Opfer" an anstatt was dagegen zu tun. Aber die Hartz-Situation ist ja auch ganz schön bequem!!

Ich finde es mehr als richtig und sollte in allen Schulkantinen gewährleistet sein: GESUNDES ESSEN FÜR ALLE KINDER!!!

Einer Minderheit "oft" (wie oft?) Zweckentfremdung zu unterstellen ist eine Behauptung ohne Beleg und in dieser Pauschalität meiner Meinung nach Hetze.
Mit 3,37 Euro am Tag für Ernährung bis 13 Jahre und 4,31 Euro bis 17 Jahre ist gar nichts anderes als eine bescheidene Lebensführung möglich.
Ob Alg-II-Leistungsberechtigte TV besitzen oder nicht hat weder etwas mit der Regelsatzhöhe für Ernährung zu tun, noch gilt für Leistungsberechtigte eine Verpflichtung abstinent leben zu müssen!
("Unser" Verständnis von Armut.... wer soll "unser" sein?)
Das Verständnis von Armut ist weder auf hohem noch auf niedrigem Niveau, sondern richtet sich nach den Gegebenheiten hier vor Ort.
Die Preise für frische, gesunde Lebensmittel sind auch mit dem Alg-II-Budget zu zahlen und Jugendliche im Wachstum haben nachgewiesen einen höheren Kalorienbedarf als eine erwachsene, männliche Person!
Das sind Fakten und wem Hartz4 schön bequem erscheint, dem gönne ich für dessen Weiterbildung das Erlebnis acht Jahre lang (so lang existiert Alg-II), freilich ohne Ausweichmöglichkeit und Unterstützung aus Familien- Freundes- und Bekanntenkreis!

Warum müssen Harz-IV-Empfänger-Kinder von der Stadt kostenlos ernährt werden? Wenn ich keine Arbeit habe, habe ich Zeit, Rezepte auszusuchen, günstig einzukaufen und in Ruhe für meine Kinder zu kochen, was jeder, der es will, auch erlernen kann. Eine Küche hat doch jeder. Und, wenn mir das Geld nicht reichen würde, würde ich mal überlegen, durch welche Dienste ich meine vom Schöpfer mitgegebenen Fähigkeiten zum gesellschaftlichen Leben meinen Beitrag einbringen kann, der dann bestimmt auch bezahlt wird. Es gibt nicht nur die Betriebe oder die Stadt oder den Bund, der für mich sorgen muss. Ich bin es selber, der die Verantwortung für sich hat.

Wünsche allen Vorrednern, dass sie in ihrem Leben nie auf Harzt IV angewiesen sein müssen! Einfach mal darüber nachdenken, dass durch den Verlust der Arbeit oder durch Krankheit jederzeit diese Möglichkeit besteht! Trotzdem kann ich diesem Vorschlag nicht zustimmen! Ich habe fünf Kinder und musste für drei davon die vollen Hortgebühren und Essensgelder bezahlen - arbeitete damals auch nur Teilzeit mit! Es gehört auch eine Staffelung für Geschwisterkinder oder für alle wirklich alle Stuttgarter Kinder kostenloses Essen!

Ich verstehe es nicht. Warum kann man mit Hartz IV nicht selber kochen? Oder, wenn jemand in Teilzeitarbeit ist und einen Hort braucht, verdient man Geld, um Betreuung und Essen zu bezahlen. Oder, es gibt auch Gebühermäßigungen, je nach Verdienst! Oder, bei Teilzeit am Vormittag z. B. brauche ich den Hort mit Mittagessen doch gar nicht. Da bietet sich doch die Kernzeitbetreuung ohne Mittagessen in den Schulen an. Dann kann man doch am Nachmittag mit den Kindern und für die Kinder kochen. Es tut mir leid, ich verstehe das Problem nicht ganz.

Meine Ansicht dazu ist, dass es eine Selbstverständlichkeit für Eltern sein sollte und auch zumutbar ist, EUR 2 - 3 für ein Mittagsessen für ihre Kinder zu investieren! Wenn es gar nicht geht, weil die wirtschaftlichen Verhältnisse, bedingt z.B. durch Krankheit oder unverschuldete Arbeitslosigkeit, es nicht ermöglichen, sollten die Kommungen (Staat) das Essen etc. finanzieren. Wenn Eltern oder ein Elternteil nicht arbeitet, aus welchem Grund auch immer und das Essen nicht finanzieren können, so kann als Gegenleistung die Mithilfe bei der Essensausgabe oder anderweitig anfallenden Arbeiten eingefordert werden? Es kann nicht sein, dass wie es in Tageszeitungen beschrieben, die Kinder morgens zur Schule gehen ohne vorher gefrühstückt zu haben und ihre Eltern nicht sehen, weil diese noch schlafen, so beschrieben von einer Rektorin einer Grundschule. Dafür habe ich als arbeitender Mensch, der morgens um 6:00 Uhr aufstehen muss, kein Verständnis!