Radweg Nürnberger Straße

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
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Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

77
weniger gut: -171
gut: 77
Meine Stimme: keine
Platz: 
2650
in: 
2013

Der Rückbau der Waiblinger Straße / Nürnberger Straße ist längst überfällig. Aber müssen es wirklich zwei Radwege sein?

Schon jetzt nutzen die Radfahrer beide Radwege auch gegen die Fahrtrichtung, dass heißt bergab in rasender Fahrt aus Fellbach kommend entlang der Theodor-Heuss-Kaserne bis zur Rommeshauser Straße. Dies führt zu sehr gefährlichen Situationen, weil Autofahrer bei der Ausfahrt aus den Wohngebieten Geiger / Memberg sich vorrangig am bergauf von links heranfahrenden Verkehr orientieren und in die Fahrtrichtung nach rechts einfädeln.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

5 Kommentare lesen

Je ein Fahrradweg in die jeweilige Richtung ist eigentlich Standard. Man baut ja auch nicht nur Einbahnstraßen! Natürlich ist die Fahrtrichtung auch für Radfahrer bindend!
Da Stuttgart bisher keine Radfahrerstadt ist, sind Aufklärung und Wissen natürlich nicht sehr ausgeprägt. Man könnte von anderen Städten lernen (ich sage nur Münster!)
Der Ausbau der Radwege ist doch begrüßenswert und sollte weiterhin gefördert werden und zwar richtigerweiße zwei Fahrradwege pro Straße.

sehr guter Kommetar! Oder siehe Köln, Heidelberg etc...die Auto Denker der Stadt Stuttgart sollten gerade auf diesem Wege langsam umgemünzt werden!

Wie können irgendwelche Vollidioten als Maßstab für die Verkehrsplanung dienen?
Der zusätzliche Radstreifen bergab ändert am Autoverkehr gar nichts; ob er die oder den sich falsch verhaltenden Radfahrer auf die richtige Seite lotst, ist ungewiss (da gibt es ja zwei lange Ampelphasen, sowie die Badbrunnenstr. als Alternativstrecke), jedoch bietet er eine rechtlich eindeutige Situation, was allen hilft.

Stuttgart muss endlich von der für Radfahrer gefährlichen Idee weg, Radwege und -streifen hätten irgendetwas mit Sicherheitsgewinn für Radfahrer zu tunn. Das Gegenteil ist zu oft der Fall. Außerdem greift hier auch §45 Abs. 9 StVO. Kurz gesagt: die Stadt Stuttgart riskiert zeit- und für Stuttgart geldaufwändige Klagen gegen Radwege wie in anderen Städten.

Erst mal muss ich meine absolute Verwunderung hier äußern wie irgendwelche (wahrscheinlich nicht radelnden?) Stadtplaner diesen unsäglichen Radweg entlang der Nürnberger Straße bergaufwärts geplant haben. Kein einigermaßen zurechnungsfähiger Radler quält sich entlang der Nürnberger Stinkestraße den Berg hoch wenn doch direkt daneben "Im Geiger" eine angenehme Wohnstraße verläuft die es sich wunderbar hochradeln lässt. Da hat man meiner Ansicht nach mal wieder eine Quotenradweg gebaut. Ich komme oft an der N.Straße vorbei und sehe äußerst selten Radler die da hochfahren.
Runterwärts macht der Weg schon eher Sinn, da kann mans richtig gut laufen lassen, der ist klasse der Weg.