Überprüfung Radwegbeschilderung

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

167
weniger gut: -108
gut: 167
Meine Stimme: keine
Platz: 
970
in: 
2013

Vorschlag: Überprüfung der Radwegbeschilderung und -benutzungspflicht, ob diese den in der StVO beschriebenen Kriterien genügt. Dies ist an vielen Stellen in Stuttgart nicht der Fall und stellt ein unnötiges Risiko für die Radfahrer dar, an diesen Stellen muss die Radwegebenutzung freigestellt werden.

Begründung:
Nach Paragraf 45, Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine Radwegebenutzungspflicht nur dann zulässig, wenn "aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht” (s.a. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.11.2010).

Den Verkehrsfluss zu fördern und Radfahrer auf Radwegen zu führen ist legitime Aufgabe der Verkehrsplaner, jedoch darf dies nicht zu Lasten der Sicherheit einzelner Verkehrsteilnehmer gehen. Diese Erhöhung der Unfallgefahr ist jedoch bei vielen Stuttgarter Radwegen der Fall. Studien der Bundesanstalt für Straßenwesen (Forschungsprojekt 8952 von 1992), Uni Lund (2006) und anderen zeigen, dass die Unfallgefahr z.B. bei Radwegen links der Fahrbahn fast 12 mal so hoch ist wie beim Fahren auf der Fahrbahn, das Geradeausfahren auf einem baulich getrennten Radweg mehr als dreimal so gefährlich.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

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s. auch Vorschlag "3832 Systematische Überprüfung aller benutuzungspflichtigen Bordsteinradwege"

Radfahrer sind unterschiedlich. Nicht alle wollen einen Radweg im Seitenraum, schnelle Radfahrer sind auf der Fahrbahn sicherer unterwegs, da dort jeder mit Fahrzeugen rechnet. Die Fußgänger sind froh, wenn die schnellen Radfahrer weg vom Gehweg sind. Doch Radwege mit entsprechendem Verkehrszeichen sind benutzungspflichtig. Diese Wege sind alle daraufhin zu prüfen, ob die Benutzungspflicht entfallen kann. Dies wird dazu führen, dass die Radfahrer fast überall frei wählen können, ob sie den Radweg oder die Fahrbahn benutzen.

Bester Fall: Heilbronner Straße.
1. Stadtauswärts zwischen Mönchstraße und Friedhofstraße erst benutzungsflichtig, ein paar Meter später auf einmal Gehweg mit "Radfahrer frei"
2. Wo gibt's einen Radweg über Z-Übergang? Gibt's nicht? Klar: Hst. Eckartshaldenweg.

Der ADFC Stuttgart darf gerne weiterhin in Widerspruch zu Beschlüssen der Bundeshauptversammlungen des ADFC Politik gegen Radfahrer machen durch seine stetigen Forderungen nach Radwegen und -streifen. Aber sollte auch kenntlich machen daß dies nur die Einzelmeinung von ADFC-Mitgliedern ist, keinesfalls der Wunsch aller Radfahrer.