Leerstandsabgabe zur Aktivierung innerstädtischer Flächen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Steuern, Finanzen
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

134
weniger gut: -26
gut: 134
Meine Stimme: keine
Platz: 
255
in: 
2011

Die Stadt soll eine Leerstandsabgabe oder Leerstandssteuer für alle Immobilien einführen. Diese Maßnahme aktiviert Flächen für Wohnen, Gewerbe und Industrie und stärkt die Innenentwicklung (verhindert Flächenfraß). Die Eigentümer sind damit stärker bemüht, Flächen zu vermarkten oder umzunutzen. In jedem Fall profitiert hiervon die Stadt durch Einnahmen und sinkende Kosten bei Management des Leerstands.

Oftmals werden leerstehende Gewerbeflächen als Abschreibungsobjekte
gehalten und die Motivation, sie einer Nutzung zu zuführen, ist nicht besonders ausgeprägt. Leidtragende dieser Entwicklung sind die Kommunen, deren Bemühungen zur Belebung der Innenstädte dadurch konterkariert werden.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

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Wie stellen Sie sich das denn vor? Es soll jemand gezwungen werden, seine Wohnung/ Laden zu vermieten, um eine Strafe zu umgehen? Wenn der Eigentümer also in seine leer stehenden Immobilie seinen alten Krempel ablädt und diese zumüllt steht sie ja nicht mehr leer - ist das dann wirklich besser?

Aus steuerlicher Sicht kann ein Eigentümer diese ja nur steuerlich nutzen wenn er gewillt ist diese zu vermieten und damit Einkunftsüberschüsse zu erzielen. Sollte dies nicht nachgewiesen werden, kann er seine Abschreibung in den Wind schlagen.

Leerstandsabgaben sind in vielen Kommunen längst üblich - und wenn das stimmen würde, dass sich leere Vermietungsflächen nicht rentieren (das tun sie, indem die Verluste steuermindernd geltend gemacht werden), würden in Stuttgart nicht ständig neue Gewerbeimmobilien gebaut, obwohl eine halbe Million Quadratmeter leer stehen. Wohnungsvermieter betrifft das in Stuttgart doch eh nicht - wenn man sieht, was hier selbst für die letzten Löcher bezahlt wird.

Beispiel: Vor meiner Haustür stehen Ladenräume leer, für die absehbar keine gewerbliche Nachfrage mehr bestehen wird. Eine entsprechende Abgabe würde eine alternative Nutzung inklusive erforderlichem Umbau fördern.