Stellungnahme der Verwaltung:
Der Vorschlag, Wohnmobilen keine Bewohnerparkausweise auszustellen, mag vordergründig nachvollziehbar sein, stößt jedoch mit den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) an rechtliche Grenzen. Lediglich für Anhänger über 2 Tonnen sowie Lastkraftwagen (LKW) über 7,5 Tonnen sind differenzierte Parkregelungen vorgesehen. Für eine Andersbehandlung von Wohnmobilen fehlt es schlicht an der rechtlichen Grundlage. Möglicherweise hat der Gesetzgeber deshalb keine Differezierung festgelegt, weil die praxistaugliche Abgrenzung von Wohnmoblien zu anderen Fahrzeugen in ähnlicher Dimension (z.B. Behindertenfahrzeuge, Campingbusse, gewerblich genutzte Kastenwagen) mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wäre.