Vorschläge der Bürgerhaushalte 2011 bis 2021

Hier finden Sie die Vorschläge aus den bereits abgeschlossenen Bürgerhaushaltsverfahren sortiert nach Jahr und Platz. Die bestbewerteten Beiträge je Jahr stehen oben. Unter "Umfrage" sehen Sie die Ergebnisse einer Befragung zu den jeweiligen Bürgerhaushalten.

Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) zur Umsetzung der Vorschläge liegen vor für 2015 und 2017.

Die Verwaltung hat bei jedem Bürgerhaushalt die am besten bewerteten TOP Vorschläge geprüft und mit einer Stellungnahme versehen. Die so von der Verwaltung geprüften Vorschläge können über den Filter „geprüft“ ausgewertet werden.

2021

1 in 2021 | Erhalt der Waggons am Nordbahnhof

Erhalt der Waggons am Nordbahnhof

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Nord
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

2194
weniger gut: -134
gut: 2194
Meine Stimme: keine
Platz: 
1
in: 
2021

Seit 22 Jahren sind die Waggons / Bauzug 3YG als eine Keimzelle unzähliger international bedeutsamer Künstler*innen, Projekte und Spektakel weit über die Tore Stuttgarts hinaus bekannt geworden, werden von Besucher*innen geliebt und gefeiert und sind aus der Musik-, Theater-, Kunst- und Kulturlandschaft der Stadt nicht wegzudenken.

2011 musste das Projekt aufgrund der Baulogistik für Stuttgart 21 von ehemals 25 auf 10 Waggons verkleinert werden und stand immer wieder vor einer unsicheren Zukunft.

WIR WOLLEN, DASS DIESER ORT ENDLICH DAUERHAFT ERHALTEN BLEIBT, MÖGLICHST WIEDER MIT MEHR WAGGONS!

Im Zuge der Neuplanung der Maker City im Rosensteinviertel sehen wir dazu gute Chancen. In einer Akteursbeteiligung mit der Stadtverwaltung und den beauftragten Architekten zur Erstellung des Rahmenplans der Maker City sind die Waggons deshalb auch beteiligt, bisher aber leider ohne konkrete Zugeständnisse.

Im laufenden Beteiligungsprozess haben die Waggons jetzt eine Kündigung auf 30.04.2021 von der Deutschen Bahn erhalten! Die Flächen sollen geräumt an die Stadt übergeben werden, diesen Herbst soll bereits der Abriss des Atelierhauses stattfinden und anstelle der Waggons ist eine Habitatfläche für Mauereidechsen geplant.

Wir fordern eine intensive Überprüfung der Sachverhalte zum aktuellen Standort und ein gemeinsames Überdenken der Möglichkeiten zum Erhalt des Projekts.

Falls es zwingend notwendig werden sollte, den Standort wechseln zu müssen, müssten die Kosten dafür von der Stadt getragen werden, da die Waggons nicht über die finanziellen Mittel verfügen, ein solch immenses logistisches Vorhaben zu bewältigen.

Wir fordern von der Stadt Stuttgart den Erhalt unseres Atelierhauses und unseres Geländes, bis eine adäquate Lösung für unser Projekt im Rosensteinviertel gefunden ist und alle Schritte für den Erhalt vollzogen sind.

Bauzug 3YG (Trägerverein Stups e.V.)
http://bauzug.net/

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Verbleib der Waggons am derzeitigen Standort ist für den weiteren Bestand der Ateliergemeinschaft keine tragfähige Lösung. Es konnte aber ein neuer Standort gefunden werden (DB-Wohnheime). Ab Anfang Juni 2022 plant die Ateliergemeinschaft mit den ersten baulichen Maßnahmen auf der Fläche zu beginnen, der Umzug soll im September 2022 abgeschlossen sein. Für die Umzugskosten des Bauzugs 3YG und für Baumaßnahmen am neuen Standort hat der Gemeinderat Mittel in Höhe von 970.000 Euro zur Verfügung gestellt und die Förderung von 1,5 Personalstellen im Jahr 2022 vorgesehen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Nutzungen der Ateliergemeinschaft Bauzug 3YG basieren auf einem Mietverhältnis zwischen Stups e.V. und der Deutschen Bahn (DB). Die DB hat der Ateliergemeinschaft zum 30. April 2021 gekündigt (Nutzung Gebäude Nordbahnhofstr. 165 und Nutzung Gleise für Eisenbahnwaggons). Laut Aussage der Ateliergemeinschaft wurde eine Aufschiebung der Räumung bis 30. September 2021 bisher von der DB noch nicht offiziell bestätigt.

Die Stadt Stuttgart möchte verschiedenen Akteursgruppen im C1-Gebiet ermöglichen, langfristig identitätsstiftender Bestandteil des Quartiers sein zu können. Ziel der Stadt sind Erhalt und Weiterentwicklung des starken kulturellen und kreativen Gebiets. Daher unterstützt die Landeshauptstadt Stuttgart die Ateliergemeinschaft bei der Lösungsfindung. Gemeinsames Ziel hierbei ist es, mögliche Standortoptionen auszuloten. Es werden derzeit zwei Prüfszenarien untersucht:

o Verbleib der 10 Eisenbahnwaggons am aktuellen Standort
o Verlagerung der Ateliergemeinschaft „Bauzug 3YG“

Im Verlagerungsszenario schlägt die Verwaltung vor, dass die Teilfläche des Flurstücks 9269/5 an der Nordbahnhofstraße der Ateliergemeinschaft für ihre Nutzungen verpachtet werden könnte, nachdem die DB die darauf befindlichen Gebäude abgebrochen und die Fläche an die Stadt übergeben hat. Der Parkplatz Nordbahnhofstr. 161 könnte der Ateliergemeinschaft als Ersatz für das Versorgungsgebäude, das von der DB abgebrochen wird, zur Zwischennutzung (Sanitär- und Lagerflächen) verpachtet werden.

Voraussetzung für beide Prüfszenarien ist, dass die jeweilige Nutzung rechtlich zulässig ist und erforderliche Genehmigungen durch den Verein eingeholt werden.

Am 22. April 2021 gab es zwischen der Ateliergemeinschaft, Stups e.V. und Vertretern der Verwaltung ein Folgegespräch, in welchem die beiden Prüfszenarien sowie die mögliche Zwischenlösung vorgestellt wurden. Da beide Szenarien für die Ateliergemeinschaft mit Vor- und Nachteilen verbunden sind, wollte sich diese zunächst intern beraten, wie sie weiter verfahren möchte. Für das weitere Vorgehen hat die Verwaltung vorgeschlagen, dass die Ateliergemeinschaft für eine oder beide Prüfszenarien sowie für die Interimslösung auf dem Parkplatz Baugesuchspläne einreicht. Aus diesen sollte hervorgehen, in welchem Umfang der Bauzug an den jeweiligen Standorten fortbestehen soll; parallel hierzu führt die Stadt eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durch. Die Pläne werden verwaltungsintern geprüft und den gemeinderätlichen Gremien zur weiteren Abstimmung vorgelegt.

Hinweis zur finanziellen Situation:
Die Ateliergemeinschaft hat sich bereit erklärt, sich selbst bestmöglich um die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen zu kümmern, möglicherweise über Crowdfunding. Es ist jedoch von den Akteuren angekündigt, dass die erforderlichen Maßnahmen zum Erhalt oder der Verlagerung der Ateliergemeinschaft Bauzug 3YG nur erfolgen können, wenn eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt Stuttgart erfolgt.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Nord stimmt dem Erhalt der Waggons einstimmig zu. Da der Standortwechsel wegen städtischer Baumaßnahmen notwendig wird, befürwortet der Bezirksbeirat Nord ebenfalls eine Kostenübernahme durch die Landeshauptstadt.

2 in 2021 | Erhalt des Kulturschutzgebiets Wagenhalle

Erhalt des Kulturschutzgebiets Wagenhalle

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Nord
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1361
weniger gut: -121
gut: 1361
Meine Stimme: keine
Platz: 
2
in: 
2021

Das Kulturschutzgebiet Wagenhalle hat sich in den vergangenen Jahren zu einem kreativen und lebendigen Ort für innovative Kultur in Stuttgart entwickelt. Die Außenflächen rund um die sanierte Wagenhalle mit der Atelier-Wiese und der Container City sind ein wichtiger Ort für die Kunstproduktion, für Festivals, Veranstaltungen und ein beliebter Treffpunkt der Stadtgesellschaft. 

Vieles wird sich dort in den nächsten Jahren verändern: Die Planungen für das zukünftige Rosensteinviertel sehen rund um die Wagenhalle eine Maker City für Arbeit, Wohnen, Forschung, Produktion und Kultur vor. Bei der Internationalen Bauausstellung IBA27 hat der Kunstverein ein Projekt eingereicht, das Vorfeld der Wagenhalle für ein temporäres Architektur-Kunst-Festival zu nutzen. Die aktuellen Planungen der Stadt Stuttgart und der Internationalen Bauausstellung jedoch zeigen, dass die schnelle Bebauung des Kulturschutzgebiets vor den Erhalt und die Weiterentwicklung der lebendigen Fläche geht. Es besteht die Gefahr, dass Stuttgart einen einzigartigen Ort der Kunst und Kultur verliert!

Der Kunstverein Wagenhalle plant die Weiterentwicklung des Kulturschutzgebiets / Container City zu einem Experimentierfeld für innovative Kunstprojekte und temporäre Architektur-Experimente, auch über die IBA hinaus. So kann es als ein Ort der Begegnung mit den ansässigen Künstlern*Innen, als Ort des sozialen und kulturellen Lebens im Viertel und als ein städtischer Freiraum im zukünftigen Stadtquatier erhalten und weiterentwickelt werden.
Dafür jedoch braucht es Planungssicherheit und eine verbindliche Zusage der Stadt für den Erhalt und eine langjährige Weiternutzung der Außenflächen.

http://kunstverein-wagenhalle.de/alle-orte/

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Um den Fortbestand des Kulturbetriebs trotz einer notwendigen Standortverlagerung zu gewährleisten, hat der Gemeinderat beschlossen den Verein contain´t e.V. mit 604.000 Euro für Umzugs- und Investitionskosten und der Förderung von 1,75 Personalstellen in 2022/2023 finanziell zu unterstützen. Auch wird der Verein von der Stadtverwaltung zusätzlich bei der Standortsuche unterstützt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Auch aus städtischer Sicht bilden die kulturellen Nutzungen auf dem C1-Areal einen wichtigen Produktionsort für die freie Kunstszene; als Inkubator oder Brutstätte kreativer Milieus nehmen sie bereits eine besondere Rolle in der Stadt ein. Das C1-Areal ist ein Teilgebiet der Entwicklungsfläche Stuttgart Rosenstein. Das Areal C1 (innerer Nordbahnhof) befindet sich nördlich des Pragfriedhofs und beinhaltet im Wesentlichen das Umfeld der Wagenhallen.

Das Wagenhallen-Quartier C1 der Entwicklungsfläche Stuttgart Rosenstein wurde am 27. Juli 2020 vom Aufsichtsrat der Internationalen Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH (IBA’27) als eines der ersten 13 offiziellen IBA’27-Projekte ausgewählt. Als Experimentierfeld soll auf dieser Teilfläche mit der sogenannten „Maker City“ bis zum Ausstellungsjahr 2027 ein erster Baustein auf der Entwicklungsfläche Rosenstein entstehen. Langfristig soll hier mehr Fläche für kulturelle und kreativwirtschaftliche Nutzungen geschaffen und die „Maker City“ ein beispielhaftes Quartier werden, das Wohnen, Arbeiten und Kultur sowie urbane Landwirtschaft miteinander verbindet.

Das Amt für Stadtplanung und Wohnen der Landeshauptstadt Stuttgart führt seit Januar 2021 eine Akteursbeteiligung mit allen Nutzergruppen vor Ort durch. Ziel ist es, gemeinsam mit ansässigen Akteuren langfristige Perspektiven für die Entwicklung zu schärfen.

Im Zuge der städtebaulichen Flächenentwicklung dieses Gebiets sind planerische und bauliche Veränderungen, insbesondere für die Erschließung und die Berücksichtigung von arten- und naturschutzrechtlichen Belangen auf allen Flächen notwendig. Daher hat die Stadt Stuttgart im Rahmen der Planungswerkstatt die aktuellen Nutzergruppen im C1-Gebiet darauf hingewiesen, dass die Verlagerung ihrer Nutzungen auf andere Flächen notwendig wird – dies unter Berücksichtigung der zeitlichen Vorgaben der bestehenden Miet- beziehungsweise Pachtverhältnisse. Die Stadt erarbeitet derzeit in bilateralen Gesprächen mit den einzelnen Nutzergruppen Lösungen für eine Verlagerung und unterstützt sie dabei bestmöglich. Gemeinsam sollen Möglichkeiten geschaffen werden Neues zu entwickeln. Es ist das Anliegen der Stadt Stuttgart, dass alle Nutzergruppen ein langfristiger Bestandteil des neuen Stadtquartiers sein können.

Die Fläche der Container City wurde zeitlich befristet (bis Oktober 2021) als Ersatz für die Dauer der Sanierung der Wagenhallen von der Stadt zur Verfügung gestellt. Grundlage der Vereinbarung war, dass die Nutzer des Wagenhallenplatzes nach der Sanierung der Wagenhallen wieder in die Ateliers in der Wagenhalle einziehen; leider erfolgte hier ein Nachzug von neuen Nutzern auf die freizumachenden Flächen.

Da insbesondere der Wagenhallenplatz als Baustelleneinrichtungsfläche herangezogen werden muss, ist es wichtig, dass die angesiedelten Akteure, wie vereinbart den Platz zu dem Zeitpunkt an dem die ersten bauvorbereitenden Maßnahmen geplant sind, räumen.

Gegenüber dem Verein contain’t hat die Verwaltung vorgeschlagen, dass für einen Interimszeitraum von mindestens 5 Jahren die Teilfläche des Flurstücks 9269/5 an der Nordbahnhofstraße verpachtet werden könnte, nachdem die DB die darauf befindlichen Gebäude abgebrochen und die Fläche an die Landeshauptstadt Stuttgart übergeben hat. Voraussetzung hierfür ist, dass die Nutzung rechtlich zulässig ist und erforderliche Genehmigungen durch den Verein vor Nutzung der Flächen eingeholt werden. Da contain‘t ein umfangreiches Veranstaltungsrepertoire unterhält sowie verschiedene Anforderungen erfüllen und Aufwendungen erbringen muss, hat sich der Verein noch Bedenkzeit erbeten, ob er dem Vorschlag folgt. Sollte der Verein dies tun, muss in einem baurechtlichen Verfahren geprüft werden, ob und in welchem Umfang die Nutzung zulässig ist.

Ein weiterer Standort, der von contain‘t selbst vorgetragen und ebenso geprüft wird, ist das Alte Reitstadion am Neckar. Es muss allerdings erwähnt werden, dass hier ein Interim mit den Planungen und Umsetzungen zur Neugestaltung des Wasenufers und der Wasenquerung kollidiert.

Noch vor der Sommerpause wird der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik über das Ergebnis der Standortprüfungen sowie den Stand der Abstimmungen mit den genannten Nutzern informiert.

Im Zuge der Flächenentwicklung der Maker-City wird angedacht, weitere kulturelle Nutzungen und Nutzergruppen im sogenannten Kulturhub unterzubringen. Der Kulturhub soll neben der Unterbringung des ruhenden Verkehrs größtenteils für kulturelle Zwecke zur Verfügung stehen. Den vorhandenen Nutzergruppen könnte somit eine langfristige Nutzungsperspektive angeboten werden. Auch der dem Kulturhub vorgelagerte „Wagenhallen Vorplatz“ soll weiterhin durch temporäre kulturelle und künstlerische Bespielungen für die Nutzergruppen zur Verfügung gestellt werden. Hierzu sollen die bereits begonnenen Gespräche mit einzelnen Nutzern und Nutzergruppen fortgeführt werden.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Nord befürwortet den Vorschlag einstimmig. Das Kulturschutzgebiet ist zu einem wichtigen Gebiet der kulturellen Begegnungen gewachsen und kann sich nach Fertigstellung der Maker City zu einem wichtigen Treffpunkt der ganzen Stadtgesellschaft weiterentwickeln.

3 in 2021 | Eine Neckarinsel für Stuttgart!

Eine Neckarinsel für Stuttgart!

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadt am Fluss
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1252
weniger gut: -131
gut: 1252
Meine Stimme: keine
Platz: 
3
in: 
2021

Ja, tatsächlich hat Stuttgart einen Fluss! Und eine Insel! Und nicht nur das: Versteckt hinter Verkehrsströmen und Industrie lassen sich viele Lücken am Neckar finden, die großes Potenzial für eine lebenswerte Stadt Stuttgart am Wasser bieten.

Die Mittelmole Bad Cannstatt – die Neckarinsel – bietet alles, was lebenswerter öffentlicher Raum braucht: Freiraum, Grün und Wasser. Durch ihre zentrale Lage direkt an der U-Bahn Station Mercedesstraße, die bereits vorhandene Begrünung und durch den direkten Zugang zum Neckar, bietet dieser Ort die idealen Voraussetzungen für ein Inselparadies mitten in Stuttgart. Momentan wird das Areal der Insel jedoch ausschließlich für den Schleusen- und Wehrbetrieb genutzt und ist nicht öffentlich zugänglich. Die Neckarinsel ist eine Lücke – wir wollen sie nutzen!

Die Neckarinsel kann von der Stadt Stuttgart vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar gepachtet und als öffentlicher Raum für alle zugänglich gemacht werden.

Mögliche Zugänge wären eine ergänzende Treppe oder Rampe von der neuen Eisenbahnbrücke sowie über den bestehenden Steg der Schleuse zum Ufer Sailerwasen. Die Barrierefreiheit sollte gewährleistet werden. Mit wenigen baulichen Maßnahmen kann so in kurzer Zeit ein attraktiver Aufenthaltsort für alle am Fluss geschaffen werden.

Gelegen zwischen Stuttgart und Bad Cannstatt schafft die Neckarinsel einen neuen Treffpunkt für alle. Mit der Öffnung der Neckarinsel können wir Stuttgarter:innen einen ersten Schritt ans Wasser gehen und für die „Stadt am Fluss” ein Zeichen setzen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Nutzbarmachung der Inselflächen für die Öffentlichkeit ist Gegenstand der Planungen für die Neckarufer und die mögliche Nachnutzung der alten Eisenbahnbrücke im Bereich Neckarknie. Der Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen behandelt, Mittel für konkrete Maßnahmen und Planungen wurden jedoch nicht beschlossen.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Neckarinsel ist Teil der Bundeswasserstraße Neckar sowie Betriebsgelände der Schleusenanlage und des Wasserkraftwerkes Bad Cannstatt. Teile der Inselflächen waren bis zuletzt Baustelleneinrichtungsflächen für die Herstellung der neuen S21-Eisenbahnbrücke. Die Inselflächen werden ebenfalls als Baustelleneinrichtungsfläche für die Verlängerung der Schleusen sowie bei Sanierungs- und Wartungsarbeiten am Wehr des Wasserkraftwerkes benötigt. Die unterhalb der die Insel querenden Brücken (S21-Eisenbahnbrücke, alte Eisenbahnbrücke, König Karls Brücke) liegenden Flächen unterliegen dem Kreuzungsrecht, also rechtlichen Regularien, welche das Verhältnis der die Brückenbauwerke verwaltenden Institutionen und deren gegenseitigen Verpflichtungen und Ansprüche regeln (hier also die Bundeswasserstraßenverwaltung, die Deutsche Bahn, die Landeshauptstadt Stuttgart und die Stuttgarter Straßenbahnen AG).

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die Inselflächen nur eingeschränkt für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung stehen könnten. Um die Inselflächen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, bedarf es nicht der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Flächen sind im Eigentum des Bundes. Es steht der Bundesimmobilienveraltung frei, die Flächen öffentlich zugänglich zu machen. Dazu ist eine Anpachtung durch die Stadt Stuttgart nicht erforderlich, zumal die Stadt dann alle Verkehrssicherungspflichten übernehmen muss.

Die Nutzbarmachung der Inselflächen für die Öffentlichkeit unter Berücksichtigung der oben genannten betrieblichen Erfordernisse und Einschränkungen ist trotz der oben genannten ungünstigen Rahmenbedingungen Gegenstand der Planungen für die Neckarufer und die mögliche Nachnutzung der alten Eisenbahnbrücke im Bereich Neckarknie. Da eine Anbindung an den neuen Steg unter der neuen Eisenbahnbrücke nach derzeitigem Kenntnisstand statisch schwierig wird und ohne größere Baumaßnahmen nicht realisiert werden kann, empfiehlt sich - sollte die alte Eisenbahnbrücke erhalten und für den Radverkehr, Freizeit und Erholung umgenutzt werden (siehe Stellungnahme zu Vorschlag 60903) - eine Anbindung über diese in Verbindung mit einer zweiten Anbindung an die König Karls Brücke. Für kurzfristige Lösungen wie vorgeschlagen stehen weder finanzielle noch personelle Ressourcen bei den zuständigen Ämtern (Amt für Stadtplanung und Wohnen für die Planung, Tiefbauamt für die Ausführung) zur Verfügung.

4 in 2021 | WLAN-Zugänge an allen Schulen und für alle Schüler:innen

WLAN-Zugänge an allen Schulen und für alle Schüler:innen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1217
weniger gut: -153
gut: 1217
Meine Stimme: keine
Platz: 
4
in: 
2021

Da die groß angekündigte und viel beworbene Telekom-Bildungsflat wohl nicht umsetzbar ist, weil die Telekom unerfüllbare Bedingungen für die Schulträger stellt, braucht Stuttgart mobile WLAN-Zugänge für die Schulen die noch Probleme in der Anbindung haben. Schüler:innen mit schlecht ausgebautem Netz in ihrem Zuhause brauchen mobile Datenpakete.

https://geb-stuttgart.de/

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Durch die Maßnahmen im Rahmen des DigitalPakts Schule können weitere Unterrichtsbereiche mit WLAN-Access Points ausgestattet und eine flächendeckende Verfügbarkeit weiter vorangetrieben werden. Aktuell verfügen 147 von 152 Schulen über eine WLAN-Infrastruktur mit mindestens einem WLAN-Access-Point. Insgesamt sind aktuell 3.482 WLAN-Access-Points in den Stuttgarter Schulen in Betrieb.
bereits teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die sogenannte "Bildungsflat" der Mobilfunkhersteller ermöglicht einen vergünstigten Internetzugang für Schüler*innen und stellt hierbei lediglich eine SIM-Karte zur Verfügung. Ein Endgerät oder passender LTE-WLAN-Router ist zusätzlich erforderlich. Die Einrichtung/Konfiguration muss durch Fachpersonal oder aber Schüler*innen, Lehrkräfte oder Eltern erfolgen.

Vertragspartner der Mobilfunkanbieter ist der Schulträger. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf 10,- EUR pro Schüler*in und sind vom Schulträger zu finanzieren. Die Haftung für den missbräuchlichen Gebrauch dieser Internetzugänge liegt bei demjenigen, der den damit verbundenen Mobilfunkvertrag abschließt.

Die Bereitstellung einer mobilen WLAN-Lösung in den Schulen zur Abdeckung von fehlender Infrastruktur ist aktuell nicht eingeplant. In Pilotprojekten hat die Verwaltung die Lösung an mehreren Schulen getestet und erkennt Schwierigkeiten bei der Funkabdeckung in den Schulgebäuden per LTE sowie beim Zugriff auf das Schulnetz, da dabei die Anbindung der Schule durch Down- und Upload verringert wird und IT-Sicherheitsprobleme durch einen weiteren Netzzugang eröffnet werden. Zugleich besteht bei der Lösung keine hundertprozentige Verfügbarkeit. Der Aufwand zur Überwindung der oben dargestellten Problemstellungen steht in keiner Relation zum Mehrwert der Schulen.

Somit hält die Verwaltung weiter an der Standardisierung der pädagogischen WLAN-Umgebung mit verkabelten WLAN-AccessPoints fest und möchte diese in den kommenden Jahren flächendeckend weiter ausrollen. Dabei arbeitet die Verwaltung mit hochkompetenten Dienstleistern zusammen, die Spezialisten für dieses Fachgebiet vorhalten. Die WLAN-Lösungen werden dauerhaft evaluiert und weiterentwickelt, um den aktuellen Anforderungen der Technik gerecht zu werden.

5 in 2021 | "IT-Hausmeister": IT-Support an Schulen - vor Ort !

"IT-Hausmeister": IT-Support an Schulen - vor Ort !

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1134
weniger gut: -114
gut: 1134
Meine Stimme: keine
Platz: 
5
in: 
2021

Die aktuelle Situation unter der Pandemie zeigt uns sehr offensichtlich, wie es um die Ausstattung und die Bildung in den Schulen bestellt ist. Die Kinder von heute sind unsere Fachkräfte von morgen. Baden Württemberg verfügt über keine Bodenschätze, unsere einzige Ressource ist Bildung. Wir dürfen kein einziges Kind verlieren. Stuttgart als vergleichsweise wohlhabende Kommune muss Vorreiter sein.
Wichtig ist für die aktuelle und nachfolgende Zeit, die Schulen, Schulleitungen und Lehrkräfte zu unterstützen und zu entlasten. Hier braucht es methodischen Support. Damit kann schnell und nachhaltig Bildung gelingen.

In Stuttgart muss ein qualifizierter IT-Support pro mittelgroßer Schule gestellt werden! Hierfür ist entsprechendes Personal zusätzlich bereitzustellen.

https://geb-stuttgart.de/

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Grundsätzlich ist das Land Baden-Württemberg, als Dienstherr der Lehrkräfte, für die persönliche Ausstattung der Lehrkräfte und somit auch für die Finanzierung von, durch die Schulträger beschafften, mobilen digitalen Endgeräten für Lehrkräfte einschließlich der Supportkosten verantwortlich. Für diese Maßnahmen wurde der Stadt eine Fördersumme von 2,9 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Es sollten rd. 3.690 mobile Endgeräte beschafft werden. Mit der geplanten Anzahl von mobilen Endgeräten nach Auswahl beziehungsweise Anforderung der Schulen sind nur 62% aller Lehrkräfte mit einem mobilen Endgerät ausgestattet. Die Deckung des erweiterten Bedarfs ist vom Land Baden-Württemberg bisher nicht vorgesehen. Um eine Vollausstattung der Lehrkräfte mit einem mobilen Endgerät zur Ausleihe zu realisieren, hat der Gemeinderat zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 2,3 Mio. Euro sowie vier zusätzliche Personalstellen für den erweiterten Bedarf der Administration und Wartung von Hardware beschlossen.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Verwaltung stellt seit 2003 mit dem "Service Desk Stuttgarter Schulen" eine zentrale Anlauf-/Kontaktstelle zur Abwicklung von Supportanfragen und –problemen der Stuttgarter Schulen zur Verfügung. Das qualifizierte Personal im Service Desk steht hierbei zur Erstannahme über Telefon, E-Mail oder das Ticketsystem, Erstellung der Tickets und Weiterleitung an die richtigen Ansprechpartner oder Dienstleister bereit. Dabei wird nicht nur die Abwicklung der Anfragen und Lösung der Probleme realisiert, auch eine weitreichende Wissensdatenbank wird mit den entstehenden Informationen gepflegt um den Support weiterentwickeln zu können. Als Schnittstelle zur Schule beziehungsweise dem Kollegium werden teilweise freigestellte Lehrkräfte genutzt. Diese werden als Netzwerk- und Multimediaberater bezeichnet und sind für die Weitergabe von Problemen und Anfragen zuständig. Teilweise bearbeiten diese beispielsweise auch Hard- und Software-Bedienfehler, kleine Problemstellungen und Fehleranalysen.

Die Corona-Pandemie und deren Folgen für die Schul-IT-Landschaft z.B. durch die Umstellung auf Fern- und Hybridunterricht stellte die schulische Bildung vollständig auf den Kopf. Hierbei entstand die Notwendigkeit einer digitalen Ausstattung mit vermehrten mobilen Endgeräten. Somit wurde im Jahr 2020 eine Schüler*innen-Ausstattung mit Leihgeräten durch das Corona-Sofortausstattungsprogramm realisiert. Dabei sind rund 13.000 mobile Endgeräte beschafft und bis Anfang 2021 von der Landeshauptstadt Stuttgart verteilt worden. Außerdem sollen im Jahr 2021 für die Stadt Stuttgart rund 3.000 – 4.000 mobile Endgeräte für Lehrkräfte zur Leihe beschafft werden.

Parallel zu den Beschaffungen werden Stellen für die Umsetzung der Zusatzvereinbarungen sowie für den Support im bisherigen Umfang auch für die neu hinzugekommenen Endgeräte geschaffen.

6 in 2021 | Besseres Schulessen

Besseres Schulessen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1049
weniger gut: -109
gut: 1049
Meine Stimme: keine
Platz: 
6
in: 
2021

Im Sinne der Nachhaltigkeit müssen regionale Produkte bzw. ein höherer Anteil regionaler/ biologischer, qualitativ hochwertiger Bestandteile verwendet werden. Wir brauchen eine bessere Strukturqualität des Schulessens.
Warmanlieferung muss vermieden werden - Cook&Chill soll auch bei Schulen als Mindestandard verankert werden!
Essen an Schulen muss für alle Kinder verfügbar sein - auch im Halbtag. Alle Kinder haben ein Recht auf ein warmes Mittagessen.

https://geb-stuttgart.de/

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Thema "Besseres Schulessen" wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, konkrete Verbesserungen wurden jedoch nicht beschlossen. Mit der Studie "Gutes Essen in der Schule" wurde 2020 die Essenssituation an Stuttgarter Schulen flächendeckend analysiert und Verbesserungsbedarfe aufgedeckt. Um auf Grundlage der Ergebnisse der Studie "Gutes Essen in der Schule" weitere Verbesserungen zu bewirken, sind Arbeitsgruppen mit den verschiedenen beteiligten Akteuren zur Erarbeitung von Verbesserungsmöglichkeiten geplant.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Landeshauptstadt Stuttgart ist die stetige Verbesserung der Mittagsversorgung ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund wurde 2020 mit der Studie „Gutes Essen in der Schule“ die Essenssituation an Stuttgarter Schulen flächendeckend analysiert und Verbesserungsbedarfe aufgedeckt.

Mit der Umsetzung erster Verbesserungsmaßnahmen wurde unmittelbar nach der ausführlichen Vorstellung im Unterausschuss Essenversorgung im März 2021 begonnen. Zur Realisierung der weiteren Maßnahmen steht das Schulverwaltungsamt im Rahmen einer Arbeitsgruppe im regen Austausch mit der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft, dem Statistischen Amt, dem Gesundheitsamt und der Kinderbeauftragten der Stadt Stuttgart.

Die mit dem Vorschlag aus dem Bürgerhaushalt formulierten Anliegen decken sich mit den Ergebnissen der Studie. Sowohl Kinder als auch Eltern nehmen eine positive Haltung zu Bio-Essen ein und messen diesem Wichtigkeit bei. In den Ausschreibungsunterlagen für die öffentliche Vergabe der Mittagessensversorgung an Caterer ist aktuell unter anderem ein Bioanteil von 25 % sowie die bevorzugte Verwendung saisonaler Lebensmittel und regionaler Produkte beziehungsweise Produktionsstätten festgelegt . Der Bioanteil soll in der nächsten Ausschreibungsrunde im Herbst 2021 auf 50 % erhöht werden.

Gleichermaßen deckt sich die Forderung das Verpflegungsmodell der Warmanlieferung zu vermeiden mit den Erkenntnissen der Studie. Tatsächlich zeigen die Ergebnisse der Verpflegungsmodelle im Vergleich ein deutlich schlechteres Abschneiden der Warmanlieferung gegenüber der Cook&Chill/Cook&Freeze-Systeme. Die Umsetzung der Verpflegungssysteme Cook&Chill/Cook&Freeze setzt Schulmensen mit einer entsprechenden Zu- bzw. Aufbereitungsküche voraus. Mensaneubauten werden daher grundsätzlich nach dem Standard Cook&Chill/Cook&Freez geplant. Die Warmanlieferung wird in der Regel ausschließlich zur Überbrückung der Zeit vom Start des Ganztagsschulbetriebs bis zur Fertigstellung der Mensa eingesetzt. An einzelnen Schulstandorten lassen sich auch während dieser Interimszeit mit schnell umsetzbaren kleineren Maßnahmen Cook&Chill/Cook&Freeze-Systeme umsetzen. Das Schulverwaltungsamt prüft dies schulspezifisch, um eine Essensversorgung mittels Warmanlieferung selbst in der baulichen Interimsphase umgehen oder zumindest so kurz wie möglich halten zu können.

An allen Ganztagsgrundschulen haben, auch Kinder die den Halbtag besuchen, die Möglichkeit am Mittagessen teilzunehmen, sofern sie an der „kurzen Mittagsbetreuung“ bis 14 Uhr angemeldet sind. Alle Mensen werden stets so geplant, dass alle Schüler*innen einer Schule am Essen teilnehmen können. In der Interimszeit bis zur Fertigstellung einer Mensa kann die Teilnahme am Mittagessen für Halbtagskinder nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Oftmals müssen in dieser Zeit Räume ohnehin bereits multifunktional genutzt werden (Klassenzimmer-Mittagessen-Betreuungsraum), um sowohl die räumliche Essens- als auch die Bildungs- und Betreuungssituation adäquat abbilden zu können. Während des Interims liegt das Hauptaugenmerk bei der Essensversorgung auf den Schülern*innen, die den Ganztag besuchen. Im Sinne der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung an Stuttgarter Schulen arbeitet die Verwaltung stets an der Weiterentwicklung der Essensversorgung.

7 in 2021 | Mehr Fachkräfte in die Kitas!

Mehr Fachkräfte in die Kitas!

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kitas
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1047
weniger gut: -88
gut: 1047
Meine Stimme: keine
Platz: 
7
in: 
2021

Es gelingt trotz großer Anstrengungen der Stadt nicht, genügend Personal einzustellen, so dass der Anteil der Kinder, denen kein Kita- oder Krippenplatz in Stuttgart angeboten werden kann, weiter ansteigt! Daher soll die städtische Zulage Tarif+ bestehen bleiben und das bisher beschäftigte Personal mittels einer Umfrage nach ihren dringlichsten Problemen und Verbesserungsvorschlägen befragt werden. Außerdem soll die Einstellung fachfremden Personals (z.B. Logopäden, Musiklehrer, Handwerker, ...) wohlwollend geprüft und eine interne Qualifikation in Betracht gezogen werden.
Da immer noch in erheblichem Ausmaß qualifiziertes Personal in den städtischen Kindertagestätten fehlt, soll die bestehende praxisintegrierte Ausbildung (PiA) deutlich aufgestockt werden. Wenn sich die Absolventen für eine fünfjährige Tätigkeit bei der Stadt Stuttgart nach Abschluss der Ausbildung verpflichten, soll eine Gehaltszulage während der Ausbildung gezahlt werden.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
In den Haushaltsberatungen wurden verschiedene Beschlüsse zur Personalgewinnung im pädagogischem Bereich gefasst, unter anderem mehr Ausbildungsplätze für die praxisintegrierte Ausbildung (PiA), die übertarifliche Übernahme von PiA-Absolvent*innen in der Erfahrungsstufe 2 sowie neu eingeführte Stipendien für Fachschüler*innen in Höhe von 200 Euro/Monat zur Stärkung der klassischen Erzieher*innen-Ausbildung. Für diese Maßnahmen wurden für die Jahre 2022/2023 Mittel in Höhe von rund 4,0 Mio. Euro beschlossen. Außerdem erfolgt eine fortlaufende Ausweitung von Ausbildungskapazitäten und die verstärkte Bindung von Absolvent*innen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Tarif+ und Umfrage
Angesichts des enormen Fachkräftemangels ist es sinnvoll, die bereits attraktiven städtischen Konditionen für pädagogische Fachkräfte zu erhalten. Dazu zählt die Arbeitsmarktzulage Tarif+, die über den Doppelhaushalt 2022/2023 hinaus bis 2024 gesichert ist. Eine Befragung der Mitarbeitenden wurde bereits durchgeführt und fließt in die weiteren Maßnahmenplanungen ein.

Einstellung von fachfremdem Personal
Bereits jetzt werden neben pädagogischen Fachkräften auch Quereinsteiger*innen gezielt angesprochen und im Jugendamt entsprechend weiterqualifiziert. Städtisch wurde die Corona-Krise genutzt, um innerhalb kürzester Zeit über 100 Aushilfen anzuwerben. Dieser Personenkreis wird fortlaufend geschult und für eine Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft motiviert.

Das Fachkräftegebot in der Kinder- und Jugendhilfe nach §7 KiTaG schränkt die Auswahl der Quereinsteiger*innen jedoch ein. Der städtische Träger ist bereits an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg herangetreten, mit dem Anliegen landesweite Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine spürbare Verbesserung der personellen Situation zur Folge haben. Leider wurden die Vorschläge zum Beispiel zur Erweiterung des Fachkräftekatalogs um pädagogiknahe Berufsgruppen wie Musik- oder Theaterpädagogen*innen mit Verweis auf den Fokus der Qualitätssicherung bislang abgelehnt.

Ausweitung von Ausbildungskapazitäten und Bindung von Absolventen*innen
Insgesamt werden jährlich bereits über 600 Auszubildende, Praktikanten*innen und Kurzzeitpraktikanten*innen im Jugendamt betreut. Im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse 2018/2019 wurde eine Ausweitung der praxisintegrierten Ausbildung auf 90 Plätze pro Jahr - allein beim städtischen Träger - beschlossen. 2020 hat das Jugendamt in Kooperation mit der Hedwig-Dohm-Schule einen Schulversuch begonnen, um dieses Erfolgsmodell auf das Berufsfeld der Kinderpflege zu übertragen, neue Zielgruppen anzusprechen sowie die Ausbildungskapazitäten zu erhöhen. Am 3. Mai 2021 wurde im Jugendhilfeausschuss und am 5. Mai 2021 im Verwaltungsausschuss die Fortschreibung der neuen Ausbildungsform mit 20 Plätzen beim städtischen Träger und der Förderung von 40 Plätzen für die freien Träger bewilligt.

Wichtig ist die Bindung nach Ausbildungsabschluss. Eine Möglichkeit zur Bindung stellt beispielsweise die Übernahme von Absolventen*innen in einer übertariflichen Erfahrungsstufe (Erfahrungsstufe 2 statt wie bislang Einstellung in Erfahrungsstufe 1) zur finanziellen Besserstellung in Verbindung mit einer Bindungsklausel dar. Dies wirkt sich positiv auf die gesamte Karriere aus, wird bei den meisten umliegenden Städten bereits gewährt und ist im Vergleich zu einer Gehaltszulage mit Bindungsklauseln rechtlich unstrittig.

8 in 2021 | Trinkbrunnen erhalten

Trinkbrunnen erhalten

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1040
weniger gut: -79
gut: 1040
Meine Stimme: keine
Platz: 
8
in: 
2021

Bad Cannstatt hat nach Budapest das größte Mineralwasservorkommen Europas.

Brunnen finden man in Bad Cannstatt an allen Ecken. Nicht alle sind Trinkbrunnen. Aber auch Mineralwasser sprudelt in bad Cannstatt. Einige Quellen haben eine heilende Wirkung, darunter auch Sauerwasser, das jedoch nicht jedem schmeckt. Hier kommen nicht nur Cannstatter um sich die Flaschen oder gar ganze Tanks zu füllen.

Als Beispiel dient die Auquelle, sie liegt zwischen dem Neckardammweg und der Neckartalstraße an der linken Neckarseite.
Nur wenige Meter oberhalb führt der Mühlsteg zum gegenüberliegenden Stadtbad Cannstatt.

Die AG Neckarvorstadt fände es wünschenswert, wenn sich mehr für die Erhaltung dieser Quellanlagen von Seitens der Stadt engagiert würde. Auch die Infotafeln mit den Nährstoffangaben sollten in gewissen Abständen aktualisiert werden (Angaben aus 2010 sind nicht gerade aktuell und vertrauenswürdig).

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Stuttgart verfügt über das zweitgrößte Mineral- und Heilwasseraufkommen in Europa. Das Mineralwasser sprudelt in Bad Cannstatt aus einigen Quellen und steht allen als Trink- und Heilwasser über das gesamte Jahr frei zur Verfügung. Die Infotafeln zu den jeweiligen Mineralwasserzusammensetzungen der Mineralwasserbrunnen wurden bereits ausgeschrieben und werden erneuert. Zudem gibt es im gesamten Stadtgebiet zahlreiche Trinkbrunnen, die am Trinkwassernetz angeschlossen sind. Hier kann die Trinkflasche zwischen Mai und November mit kostenlosem Trinkwasser gefüllt werden. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Trinkbrunnen im Stadtgebiet wurden über das Aktionsprogramm Klimaschutz „Blaue Infrastruktur“ 1,2 Mio. Euro für 20 weitere Trinkwasserspender auf öffentlichen Plätzen bereitgestellt. Diese sollen bis Ende 2023 insbesondere in den „Hotspots“ des Stuttgarter Talkessels erstellt werden. Die Reinigung und Wartung der Mineralwasserbrunnen sowie der Trinkwasserbrunnen erfolgt im regelmäßigen Turnus, ebenso die Beprobung der Wasserqualität.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Mineralwasserbrunnen werden in regelmäßigen Abständen kontrolliert und gereinigt. Verkrustungen an den Brunnenanlagen lassen sich wegen des Mineralienanteils im Wasser leider nicht verhindern. Die Infotafeln zu den jeweiligen Mineralwasserzusammensetzungen der Mineralwasserbrunnen werden derzeit überarbeitet und sollen bis Ende 2021 erneuert werden.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt die Vorschläge der Bürger*innen zustimmend zur Kenntnis und kommentiert sie bewusst nicht.

9 in 2021 | Metropol-Kino weiterhin als Kino betreiben/Komplex als Einwohner- und Kulturhaus

Metropol-Kino weiterhin als Kino betreiben/Komplex als Einwohner- und Kulturhaus

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1024
weniger gut: -140
gut: 1024
Meine Stimme: keine
Platz: 
9
in: 
2021

Das Metropol-Kino soll im ehemaligen, denkmalgeschützen Kopfbahnhof weiterhin als Kino betrieben werden. Wer eine IBA 2027 in der Stadt haben will, der soll sich auch auf seine Wurzeln besinnen und die Architektur respektieren, die als das Aushängeschild gilt, Persönlichkeiten von Rang und Namen beherbergte und den Hauch von Internationalität inne hat.

Die Stadt Stuttgart soll dieses Gebäude erwerben, das Metropol bleibt weiterhin als Kino erhalten (die Festivals können wie vor der COVID-19-Pandemie) dort stattfinden und die Stuttgarter Innenstadt erhält endlich ein Einwohnerhaus und Kulturzentrum, wie es dort bislang fehlt.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen behandelt. Ein Beschluss wurde nicht gefasst, da die Fortführung des Kinobetriebs prinzipiell nur möglich wäre, sofern die Eigentümerin des Metropol-Gebäudes Union Invest und die Element Boulders GmbH den rechtsgültigen Mietvertrag auflösen.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Eigentümerin des Metropol-Gebäudes Union Invest hat mit der Element Boulders GmbH einen zehnjährigen Mietvertag für den Betrieb einer Boulderhalle abgeschlossen, nachdem die langjährige Mieterin des Metropol-Kinos auf Ende 2020 vorzeitig ihren Mietvertrag aufgelöst hat.

Die Stadt befindet sich sowohl mit der Union Invest als auch mit der Element Boulder GmbH im Austausch und bemüht sich, geeignete Ersatzräume für die geplante Boulderhalle zu finden. In diesem Fall würden beide Vertragsparteien den rechtsgültigen Mietvertrag auflösen und die Fortführung eines Kultur- beziehungsweise Kinobetriebs wäre möglich, falls nach wie vor private Kinobetreiber starkes Interesse zeigen.

Die Stadt wird dann prüfen, ob die interessierten privaten Kinobetreiber durch eine städtische Kooperation abgesichert werden. Eine solche Kooperation könnte eine finanzielle Unterstützung für einen abgegrenzten, nichtkommerziellen Programmbereich des Kinobetriebs vorsehen (beispielsweise auch Programmlinien des künftigen Hauses für Film und Medien).

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte ist der Meinung, dass eine kulturelle Nutzung an dem Standort weiterhin angemessen ist.

10 in 2021 | Neckar-Uferpromenade

Neckar-Uferpromenade

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Stadt am Fluss
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1020
weniger gut: -104
gut: 1020
Meine Stimme: keine
Platz: 
10
in: 
2021

Das Nackarufer sollte an mehreren Stellen durch gepflegte Grünanlagen und Gastronomiebetriebe sowie Strandabschnitte (z.B. mit Bocciabahnen, Beachvolleyballfeld,...) aufgewertet werden, sodass den Bürgern mehr Lebensqualität am Wasser geboten werden kann .

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Neckarufer soll in Zukunft zu einem attraktiven Erholungsraum werden. Dafür sind mehrere Projekte geplant, die im Masterplan „Erlebnisraum Neckar“ zusammengefasst sind. Im Doppelhaushalt 2022/2023 sollen beispielsweise Gutachten und Planungen für die Projekte Grünes Band am alten Neckarlauf, Neckarknie und Binnenflächen Einfahrbahn - Wasenpark beauftragt werden. Dafür wurden 3,08 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Insgesamt hat der Gemeinderat seit 2010 für den "Erlebnisraum Neckar" 54,305 Mio. Euro für Planungen sowie bauliche Maßnahmen beschlossen, die im Rahmen des Großprojekts in den kommenden Jahren weiter umgesetzt werden sollen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Landeshauptstadt Stuttgart beschäftigt sich seit Jahren mit der Umgestaltung der Neckarufer. Leider sind die Handlungsspielräume der Stadt stark begrenzt, da die Flächen am Neckar in Besitz des Bundes sind und den Bestimmungen der Bundeswasserstraße (mit eigener Gesetzgebung!) unterliegen.

Dennoch hat die Landeshauptstadt mit dem "Erlebnisraum Neckar - ein Masterplan für Stuttgart als Stadt am Fluss" ein Handlungsprogramm aufgelegt, um auf vielen Abschnitten der Neckarufer Maßnahmen umzusetzen und damit für Freizeit und Erholung, aber auch für Natur und Landschaft gestalterische wie funktionale Verbesserungen herbeizuführen (siehe https://www.stuttgart-meine-stadt.de/stadtentwicklung/masterplan-neckar/...).

Wegen der Anforderungen an Ökologie, Schifffahrt und Hochwasserschutz sind die Planungen komplex und erfordern langwierige Genehmigungsverfahren. Für Teilprojekte im Uferpark Austraße sowie für die Projekte "Naturoase Auwiesen", "Hechtkopf am Sicherheitshafen", "Wasenufer und Wasenquerung" sowie "Neckarufer am Lindenschulviertel" hat der Gemeinderat die Umsetzung beschlossen und die dazu erforderlichen finanziellen Mittel bereitgestellt. Im Zuge des Rückbaus der Neckartalstraße vor der Wilhelma sollen auch die Uferflächen an diesem Neckarabschnitt, die heute Baustelleneinrichtungsflächen sind, umgestaltet und für die die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Die Verwaltung arbeitet gleichzeitig an der planerischen Vorbereitung weiterer Projekte. Schwerpunkt hierbei bilden die Bereiche Mühlgrün und Neckarknie. Für letztgenannten Bereich wurde ein Ideenwettbewerb durchgeführt, dessen Ideen nun abschnittsweise in die Realisierung überführt werden sollen (https://www.stuttgart.de/leben/stadtentwicklung/oeffentlichkeitsbeteilig...).

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt die Vorschläge der Bürger*innen zustimmend zur Kenntnis und kommentiert sie bewusst nicht.