Kann ein Vorschlag erneut eingereicht werden, der bereits im letzten Bürgerhaushalt vorlag?

Ja, es können auch erneut Vorschläge eingestellt werden, die bei früheren Bürgerhaushalten eingegeben wurden.

Beachten Sie aber bitte,

  • dass der Vorschlag den städtischen Haushalt betrifft,
  • dass die Stadt zuständig ist und
  • dass nicht bereits ein ähnlicher Vorschlag in diesem Jahr eingegeben wurde.