Lexikon städtischer Haushalt

Vielleicht interessiert es Sie, wie der städtische Haushalt funktioniert, in den die Vorschläge des Bürgerhaushalts münden? In diesem Kapitel erhalten Sie einige Informationen dazu.

Haushaltsplan

Viele private Haushalte führen ein Haushaltsbuch, in das sie ihre Einnahmen und Ausgaben notieren, um ihre Finanzen planen zu können. Nicht anders funktioniert der Haushalt der Stadt, nur mit viel mehr Posten. Und: Die Stadt muss ihren Haushalt im Voraus festlegen. Nach der baden-württembergischen Gemeindeordnung sind die Kommunen verpflichtet, einen Haushaltsplan aufzustellen.

Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Bewirtschaftung der finanziellen Mittel. Darin stehen die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen für alle kommunalen Aufgaben sowie die Investitionen und deren Finanzierung. Gemeinderat und Verwaltung müssen sich an diese Planung halten.

Dem Haushaltsplan sind eine ganze Reihe von Anlagen beigefügt. Dazu gehören unter anderem die Wirtschaftspläne der Stuttgarter Eigenbetriebe, wie zum Beispiel die Bäderbetriebe oder die Abfallwirtschaft. Ein weiterer Teil ist der Stellenplan. Er weist aus, wie viele Personalstellen in welchen Bereichen der Verwaltung notwendig sind, um die Aufgaben der Stadt zu erfüllen.

Doppelhaushalt

Die baden-württembergische Gemeinde­ordnung regelt, dass die Kommunen für jedes Jahr einen Haushaltsplan aufstellen müssen. Aber auch ein sogenannter Doppelhaushalt, der zwei Haushaltspläne zusammenfasst, ist erlaubt.

Einen Haushaltsplan für eine große Stadt wie Stuttgart zu erarbeiten, ist aufwendig. Alle städtischen Ämter sind daran beteiligt. Die Landeshauptstadt Stuttgart erstellt deshalb seit dem Jahr 2000 alle zwei Jahre einen Doppelhaushalt. Erträge, Aufwendungen und Investitionen werden damit gleich für zwei Haushaltsjahre geplant. Dies praktizieren mittlerweile viele große Städte in Deutschland so.

Haushaltsplanung

Für den Doppelhaushalt erarbeitet die Stadtkämmerei zusammen mit den Fachämtern und den Eigenbetrieben, wie Stuttgarter Bäder oder Abfallwirtschaft Stuttgart, zunächst einen Entwurf. Sie berechnet die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen für die laufenden Aufgaben und ermittelt den finanziellen Bedarf für die Investitionen. Der Oberbürgermeister und der Finanzbürgermeister legen diesen Entwurf im Herbst dem Gemeinderat vor, der den Vorschlag prüft. Die Fraktionen bringen in einer öffentlichen allgemeinen Aussprache eigene Anträge mit Wünschen und Prioritäten für die nächsten Jahre ein. In diesen Anträgen können sie auch Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt aufgreifen.

Im Herbst werden im Verwaltungsausschuss die Anträge und der ursprüngliche Haushaltsplanentwurf in erster und zweiter Lesung vorberaten. In diesen Sitzungen diskutieren die Gemeinderäte auch die aufgegriffenen Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt. Im Dezember findet dann die dritte Lesung zum Haushalt im Gemeinderat statt. In dieser entscheiden die Stadträtinnen und Stadträte abschließend, was in den Haushalt aufgenommen wird und was nicht. Diese Sitzung ist öffentlich, das heißt, sie kann von den Bürgerinnen und Bürgern besucht werden. Den beschlossenen Haushaltsplan muss sich die Stadt vom Regierungspräsidium genehmigen lassen und ihn im Anschluss öffentlich auslegen.

Aufbau Haushaltsplan

Der Haushaltsplan ist in Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt aufgeteilt und in sogenannte Teilhaushalte der verschiedenen Ämter aufgegliedert.

 

Der Ergebnishaushalt

Dieser stellt den Ressourcenverbrauch der Stadt dar und enthält all ihre Erträge und Aufwendungen. Im Ergebnishaushalt sollen die Aufwendungen durch Erträge ausgeglichen sein. Dadurch wird sichergestellt, dass die verbrauchten Ressourcen in gleicher Höhe wieder erwirtschaftet werden und keine Generation für die Schulden der vorherigen aufkommen muss. Zu den Erträgen zählen beispielsweise Steuern, Gebühren, Zuweisungen, Mieten und Pachten sowie Bußgelder. Aufwendungen sind unter anderem die Gehälter für das Personal, Bauunterhaltungen, Abschreibungen und soziale Leistungen. Die tatsächlich stattfindenden Geldflüsse werden hier nicht abgebildet. Für diese Berechnung gibt es den → Finanzhaushalt.

Größte Positionen im Ergebnishaushalt

Die wichtigsten Erträge der Stadt sind die Steuern und allgemeinen Finanzzuweisungen – insbesondere Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) –, die das Land Baden-Württemberg an die Stadt zahlt. Dazu gehören beispielsweise die sogenannten Schlüsselzuweisungen. Sie gleichen die unterschiedlich hohen Steuereinnahmen der verschiedenen Gemeinden aus und sollen fehlende eigene Steuereinnahmen ersetzen.

Zu den Steuereinnahmen der Stadt gehören unter anderem die Grundsteuer, Gewerbesteuer sowie die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Die Stadt darf allerdings nicht alle Steuern behalten. Sie muss beispielsweise Teile als Gewerbesteuerumlage und als Finanzausgleichsumlage im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an Bund und Land abführen.

Im Jahr 2023 wird die Stadt Stuttgart voraussichtlich mehr als 3,6 Milliarden Euro an Erträgen erwirtschaften. Es gibt allerdings wenig Möglichkeiten, diese Erträge zu erhöhen. Sie beschränken sich auf die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer sowie die Gebühren und Entgelte, die die Stadt entsprechend anpassen kann. Gemeinsam machen sie rund 30 Prozent des gesamten Ertragsvolumens aus. Auch die städtischen Aufwendungen kann der Gemeinderat nur zu etwa einem Drittel selbst beeinflussen, weil ein großer Teil für Umlagen wie Gewerbesteuerumlage oder Finanzausgleichsumlage oder für gesetzliche Aufgaben und Leistungen, zum Beispiel im Sozialbereich, reserviert sind.

Auch die städtischen Aufwendungen kann der Gemeinderat nur zu etwa 30 Prozent selbst beeinflussen, weil ein großer Teil für Umlagen wie Gewerbesteuerumlage oder Finanzausgleichsumlage oder für gesetzliche Aufgaben und Leistungen, zum Beispiel im Sozialbereich, reserviert sind.

Geplante Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2023

Erträge in 1.000 Euro (TEUR)

  • Steuern, Abgaben1.436.182

    TEUR

  •  Zuweisungen,
     Zuwendungen
    1.624.821

    TEUR

  • Sonstige
    Transfererträge
    33.531

    TEUR

  • Entgelte226.589

    TEUR

  • Kostenerstattungen, -umlagen131.515

    TEUR

  • Zinsen,
    ähnliche Erträge
    54.998

    TEUR

  • Sonstige
    ordentliche Erträge
    107.265

    TEUR

  • Gesamtsumme3.614.901

    TEUR

Aufwendungen in 1.000 Euro (TEUR)

  • Personalaufwand (mit Versorgung)881.208

    TEUR

  • Sach- und Dienstleistungen452.411

    TEUR

  • planmäßige Abschreibungen235.083

    TEUR

  • Zinsaufwendungen und Ähnliches5.556

    TEUR

  • Transfer-Aufwendungen:
  • davon: - Soziale Leistungen 875.083

    TEUR

  • davon: - Gewerbe-
    steuer- und
    andere Umlagen
    470.710

    TEUR

  • davon:
    Zuweisungen,
    Zuschüsse
    680.726

    TEUR

  • Sonstige
    ordentliche
    Aufwendungen
    242.987

    TEUR

  • Gesamtsumme3.843.764

    TEUR

Der Finanzhaushalt

Der Finanzhaushalt bildet den tatsächlichen Geldfluss ab. Er listet alle Ein- und Auszahlungen des städtischen Haushalts auf. Dadurch kann die Stadt planen, ob sie genügend finanzielle Mittel hat, um alle notwendigen Auszahlungen zu tätigen.

Es gibt drei Ein- und Auszahlungsblöcke:

  1. Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Diese ergeben sich aus den Erträgen und Aufwendungen des Ergebnishaushalts.
  2. Ein- und Auszahlungen für Investitionen. Auszahlungen sind hier unter anderem Ausgaben für Baumaßnahmen, den Kauf von Fahrzeugen oder den Erwerb von Grundstücken. Einzahlungen ergeben sich beispielsweise aus dem Verkauf von städtischem Vermögen oder durch Zuschüsse von Bund, Land oder Dritten, etwa für den Bau von Schulen, Straßen oder Radwegen.
  3. Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit. Einzahlung ist dann insbesondere die Kreditaufnahme, Auszahlungen sind die Tilgungen. Kredite dürfen allerdings nur aufgenommen werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Sie müssen vom Regierungspräsidium genehmigt werden. Das Regierungspräsidium prüft, ob die dauernde Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt durch zusätzliche Schulden beeinträchtigt wird.

Geplante Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushalts für das Haushaltsjahr 2023

Einzahlungen in 1.000 Euro (TEUR) (ohne laufende Verwaltungstätigkeit)

  • Investitionszuweis-
    ungen, -zuschüsse
    45.908

    TEUR

  • Beiträge und ähnliche Entgelte2.648

    TEUR

  • Veräußerungen von Anlagevermögen31.079

    TEUR

  • Darlehens-
    rückflüsse
    3.921

    TEUR

  • Sonstige5

    TEUR

  • Aufnahme von Darlehen 418.400

    TEUR

  • Gesamtsumme501.961

    TEUR

Auszahlungen in 1.000 Euro (TEUR) (ohne laufende Verwaltungstätigkeit)

  • Investitionszuweis-
    ungen, -zuschüsse
    87.243

    TEUR

  • Erwerb Anlage-, Finanzvermögen79.744

    TEUR

  • Baumaßnahmen
    davon:

     

  • Hochbau264.057

    TEUR

  • Tiefbau108.331

    TEUR

  • Sonstige66.198

    TEUR

  • Gewährung von Darlehen0

    TEUR

  • Tilgung von Darlehen0

    TEUR

  • Gesamtsumme605.574

    TEUR

Schulden

Trotz sorgfältiger Planung und verantwortungsvoller Haushaltsführung ist es manchmal erforderlich, Kredite aufzunehmen und dadurch Schulden zu machen. Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn wichtige Investitionen anstehen. Allerdings schränken Schulden die Leistungsfähigkeit einer Kommune ein und sollten daher möglichst wenig in Anspruch genommen werden.

Im Jahr 1993 hatte die Landeshauptstadt Stuttgart einen Rekordschuldenstand von 1,154 Milliarden Euro. Weil Stuttgart sich in den vergangenen Jahren intensiv bemüht hat, Kredite zu tilgen, konnten die Schulden nach und nach abgebaut werden. Auch wenn für wichtige Investi­tionen wie beispielsweise Schulhaussanierungen oder den Ausbau von Ganztagsschulen zeitweise neue Kredite aufgenommen wurden, konnten 2018 alle Kredite des städtischen Haushalts zurückgezahlt werden. Seither ist die Stadt schuldenfrei. Schulden bestehen aktuell nur noch bei den Eigenbetrieben.

Entwicklung des Schuldenstandes

Diagramm zu den Schulden Stuttgarts von 1990 bis 2018

Entwicklung des Schuldenstands Stuttgarts von 1990 bis 2022 (in Millionen Euro)
Stadthaushalt (Stadt) und Eigenbetriebe (EigB) ohne Darlehen für Stille Beteiligung LBBW