Stellungnahme der Verwaltung

Der Bäderausschuss des Gemeinderats hat in seiner Sitzung am 6. Oktober 2017 den Projektbeschluss für den Neubau des Sporthallenbades NeckarPark gefasst. Damit wurde auch beschlossen: „Bei Fertigstellung des Sporthallenbades NeckarPark wird der Betriebsstandort Hallenbad Cannstatt aufgegeben.“ (vgl. GRDrs 419/2017). Das neue Sporthallenbad wird das Hallenbad Cannstatt – das bekanntlich stark sanierungsbedürftig und von immer wieder vorkommenden unvorhersehbaren Ausfällen der technischen Anlagen betroffen ist – sowie die Traglufthalle über dem Sportbecken des Inselbads Untertürkheim ersetzen.

Die Eröffnung des Sporthallenbades NeckarPark ist für Anfang 2022 vorgesehen. Das Hallenbad Cannstatt wird mindestens bis Ende Juli 2022 (Schuljahresende) in Betrieb bleiben.

Das Sporthallenbad NeckarPark wird mit einem 50m-Schwimmerbecken mit einer Hubwand und einem 25m-Mehrzweckbecken mit einem Hubboden über ein sehr gutes Angebot für Schwimmer und Schwimmlernende verfügen und die im Hallenbad Cannstatt und in der Traglufthalle entfallenden Wasserflächen und Nutzungszeiten von Schulen und Vereinen mehr als kompensieren.

Das Gebiet NeckarPark mit dem neuen Sporthallenbad wird an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Für Schulen, die das Bad innerhalb max. 15 Minuten einfacher Wegezeit – ob zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln – nicht erreichen können, besteht die Möglichkeit des Transports per Schulbus (vgl. GRDrs 660/2018).

Sollte das Hallenbad Cannstatt entgegen der bestehenden Beschlusslage generalsaniert werden, wäre entsprechend der Grobkostenannahme mit einem Finanzierungsbedarf von rund 13 Mio. Euro zu rechnen.

Nach der Sanierung muss weiterhin wegen der Folgekosten aus dem Betrieb und für den baulichen Unterhalt des Bades mit einem jährlichen Defizit in einer Größenordnung von 300.000 Euro bis 400.000 Euro gerechnet werden.

Der Erhalt des Hallenbads Cannstatt und dessen Betrieb parallel zum Sporthallenbad ist auch mit Blick auf einen zukünftigen Bevölkerungszuwachs in der Landeshauptstadt Stuttgart und der räumlichen Bedarfe weder zur Abdeckung der für den Schul- und Vereinssport notwendigen Nutzungszeiten, noch für einen öffentlichen Badebetrieb erforderlich.

Gemeinderat
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, vom Gemeinderat jedoch nicht beschlossen.
Umsetzung und Prüfung