Stellungnahme der Verwaltung

Zur Förderung des Radverkehrs liegt ein Fahrradkonzept vor. Dieses wird ab 2020 fortgeschrieben. Das Ziel der Stadt ist es, die Umsetzung des Hauptradroutennetzes bis 2030 zu realisieren. Dann soll ein durchgehendes Fahrradnetz ohne Lücken vorhanden sein.

Die gemeldeten Einzelfälle werden geprüft und im Rahmen des Fahrradkonzeptes nach Möglichkeiten gelöst. Künftig sollen grundsätzlich Fahrradwege und Fußwege getrennt geführt werden. Um diese Führungsform verwirklichen zu können, müssen die vorhandenen Verkehrsflächen neu aufgeteilt werden. Dies ist derzeit in Bearbeitung.

Gemeinderat
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat sich die Ziele des Bürgerbegehrens zu eigen gemacht und Anfang 2019 mehrheitlich beschlossen, Stuttgart zu einer echten Fahrradstadt zu machen. Für die kommenden Jahre soll für den Radverkehr daher jährlich ein Betrag von 20 EUR pro Stuttgarter Einwohner bereitgestellt werden. Diese Zielmarke wurde beim Doppelhaushaltsplan 2020/2021 erreicht. Der Radetat der Landeshauptstadt Stuttgart beträgt für 2020 rund 13,4 Mio. EUR und 2021 13,3 Mio. EUR. Das entspricht mehr als 21 EUR pro Einwohner. Im Radetat stehen insbesondere 6,14 Mio. EUR pro Jahr für Radwege zur Verfügung. Er beinhaltet unter anderem auch 250.000 EUR für die Fortschreibung des in die Jahre gekommenen Radverkehrskonzepts von 2009. Künftig sollen grundsätzlich Fahrradwege und Fußwege getrennt geführt werden. Um diese Führungsform verwirklichen zu können, müssen die vorhandenen Verkehrsflächen neu aufgeteilt werden. Dies ist derzeit in Bearbeitung. Außerdem wurden für mehr Sicherheit im Radverkehr zusätzliche Mittel für die Verkehrsüberwachung zur Radwegkontrolle und für den Winterdienst auf Radwegen bereitgestellt.
Umsetzung und Prüfung