Die Stadtverwaltung hat nur begrenzte Möglichkeiten, auf die Begrünung von Gebäuden hinzwirken. Der Großteil der Gebäude in Stuttgart ist in Privatbesitz und wurde schon vor vielen Jahren errichtet. Die Stadt ist aber bemüht, städtische Neubauten wenn möglich mit Gründächern zu versehen. Entsprechende Begrünungsvorschriften werden auch in allen neuen Bebauungsplänen getroffen und gelten dann auch für private Bauherren, wenn sie neue Gebäude errichten wollen. Ein Beispiel hierfür ist der Bebauungsplan NeckarPark, der eine 30-prozentige Fassadenbegrünung vorschreibt.
Mit dem städtischen Grünprogramm unterstützt das Amt für Stadtplanung und Wohnen die Bürgerinnen und Bürger seit 2014 bei Fragen rund um die Begrünung von Höfen, Dächern und Fassaden, um so Anreize für Begrünungen bestehender Gebäude zu geben. Die Koordinierungsstelle Förderprogramme Urbanes Grün bietet kostenlose Beratungen und finanzielle Unterstützung, wenn es um die Entsiegelung und Begrünung innerhalb von innerstädtisch verdichteten Räumen im privaten Bestand geht. Die zugehörige Richtlinie wird derzeit überarbeitet und soll durch angepasste Kriterien noch mehr Anreize für Bürgerinnen und Bürger schaffen, freiwillig die Gebäude und dazugehörige Freiflächen zu begrünen.
Über das Programm "Grüne Infrastruktur - Mehr Grün in der Stadt" investiert die Stadt allein in den kommenden beiden Jahren rund 11 Millionen Euro in unterschiedliche Grün-Projekte. Dahinter steckt das Verständnis, dass Grünzüge, Wälder oder Weinberge die Stadt prägen und maßgeblich zur Lebensqualität und Daseinsvorsorge beitragen.