Stellungnahme der Verwaltung

Mit dem Gesetz der Landesregierung über das Verbot der Zweckentfremdung vom 19.12.2013 wurde der Leerstand von Wohnungen als Zweckentfremdungstatbestand definiert. Zudem erhielten die Kommunen damit die Möglichkeit, diesen Tatbestand nach dem Erlassen einer sogenannten Zweckentfremdungssatzung zu sanktionieren. Eine solche Satzung besteht für die Landeshauptstadt Stuttgart. Für ungenutzte Büroflächen kann sie jedoch nicht angewendet werden.

In Sanierungsgebieten fördert die Landeshauptstadt Stuttgart die Umnutzung von Büroräumen hin zu Wohnungen. Im Sanierungsgebiet Hospitalviertel gehört dies beispielsweise zu den ausformulierten Sanierungszielen.

Gemeinderat
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Umsetzung und Prüfung