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Gelbe Karte
Auf vielen Fußwegen und Fußgängerzonen im Stadtgebiet steigen Fahrradfahrer:innen nicht ab, sondern radeln zum Teil in hohem Tempo. Das birgt Gefahren vor allem für Kinder und ältere und/oder Menschen mit Behinderungen. Aber nicht nur für die. Gehwege sind Schutzzonen und sollte als solche auch geschützt werden.
In der StVO ist klar geregelt, dass Radeln auf Fußwegen verboten ist. Leider wird dieses Vergehen so gut wie nie kontrolliert.
Mein Vorschlag ist: häufige Kontrollen diesbezüglich und Verhängung entsprechendes Bußgelder.
Mit dem eingenommenen Geld könnten Fußgängerampeln und breitere Fußwege angelegt werden, damit Fußgänger:innen gefahrlos unterwegs sein können.
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