Gehwege - Mindestanforderungen beachten

|
Stuttgart (gesamt)
|
Fußweg
|
Ausgabe
geändert weil: 
doppelt

Ich gehe davon aus, dass es Mindestanforderungen an Gehwege (einschlägige Richtlinien) gibt - z.B. Mindestbreite oder unter welchen Bedingungen Gehwege für weitere Nutzungen (Radfahren, hinkendes Parken) freigegeben werden dürfen.
Ich vermute, dass diese Mindestanforderungen an etlichen Stellen im Stadtgebiet nicht gegeben sind, z.B.:
Im Ortszentrum Sillenbuch (Kirchheimer Straße, Stadtbahnhaltestelle Sillenbuch) ist der Gehweg als gemeinsamer Geh-/Radweg beschildert.
Im Ortszentrum Möhringen (Filderbahnstraße,vor wenigen Jahren neu gemacht) ist der Gehweg teilweise rund 1,5 Meter breit - ein bisschen wenig für die "gute Stube".
In der Zeitung war vor einigen Jahren ein Artikel zu einem Radschnellweg oder einer Hauptradverbindung - das Foto daneben zeigte einen rund 1,5 Meter breiten Gehweg mit dem Zusatz "Radverkehr frei".
Vorschlag:
Die Stadt möge überprüfen, wo die Mindestanforderungen nicht gegeben sind und diese Stellen umbauen bzw. anders beschildern und/oder markieren.