Bürgerhaushalt 2025

Im Folgenden erläutern wir die Funktion und den Ablauf des Stuttgarter Bürgerhaushalts 2025 und erklären, wie Sie sich mit Vorschlägen und Bewertungen beteiligen können. Darüber hinaus geben wir Ihnen einen Einblick in die städtischen Finanzen und die Planung der Einnahmen und Ausgaben der Landeshauptstadt Stuttgart.  

Vom 10. bis 23. Januar 2025 können Sie Vorschläge eingeben.

Vom 6.  bis 26. Februar 2025 können Sie die Beiträge bewerten und mitbestimmen, welche best-bewerteten 100 Vorschläge von der Verwaltung geprüft und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.

Grußwort

Liebe Stuttgarterinnen und Stuttgarter,

der Bürgerhaushalt hat sich seit seiner Premiere im Jahre 2011 zu einer festen Einrichtung in der Landeshauptstadt entwickelt. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist Gemeinderat und Stadtverwaltung ein wichtiges Anliegen. Partizipation hat eine die lokale Demokratie stärkende Bedeutung. Wir erfahren, wo Sie Schwerpunkte setzen würden, wo Investitions-, wo Handlungs- und Unterstützungsbedarf besteht, welche Themen Ihnen am Herzen liegen.

Einiges davon ist in der Vergangenheit aufgegriffen und umgesetzt worden. Wir haben beispielsweise Plätze saniert, Buslinien verlängert, Schul- und Mehrzweckhallen erweitert oder den Schwimmunterricht für Kinder ausgebaut. Zu Beginn des neuen Jahres geht unser Bürgerhaushalt in die achte Runde. Wieder kann man Ideen zum städtischen Haushalt einbringen und über die gesammelten Vorschläge abstimmen. Mein Appell: Machen Sie wieder mit! Wir brauchen Ihre Unterstützung, um bürgernahe Entscheidungen treffen zu können.

 

Thomas Fuhrmann - Bürgermeister

Fotorechte: Landeshauptstadt Stuttgart/Schmucker

Diese Seite erklärt, wie man sich am Bürgerhaushalt beteiligen kann. Wir laden alle herzlich ein, die Zukunft unserer Stadt mitzugestalten! Wir freuen uns über jeden Vorschlag!

 

Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart

Der Bürgerhaushalt

Was ist der Bürgerhaushalt?

Der Bürgerhaushalt ist eine Bürgerbeteiligung bei Fragen rund um die Verwendung von öffentlichen Geldern. In welche Bereiche des öffentlichen Lebens soll die Stadt Stuttgart Ihrer Meinung nach mehr Geld investieren – und in welche weniger? Welche Ideen gibt es, um die Einnahmen der Stadt zu verbessern? Sie als Bürgerinnen und Bürger können vorschlagen, was aus Ihrer Sicht in der Haushaltsplanung der Stadt berücksichtigt werden sollte. Mit dem Bürgerhaushalt haben Sie die Möglichkeit, sich an der Haushaltspolitik Ihrer Stadt zu beteiligen.

Drei gute Gründe für den Bürgerhaushalt:

  1. Die Bürgerinnen und Bürger gestalten ihre Stadt. Gemeinderat und Verwaltung können die Stadt Stuttgart nur voranbringen, wenn sie die Präferenzen der Bürgerinnen und Bürger kennen. Sie geben mit Ihren Vorschlägen daher wichtige Entscheidungshilfen.
  2. Wer Stadtleben mitgestaltet, fühlt sich der Stadt verbunden: Auch das ist ein guter Grund, sich zu beteiligen!
  3. Bürgerinnen und Bürger, die am Bürgerhaushalt mitwirken, lernen die Komplexität der städtischen Finanzen kennen. Informierte Bürger können Entscheidungen der Politik besser nachvollziehen und abwägen.

Wie funktioniert der Bürger­haushalt?

Am Bürgerhaushalt können sich alle Menschen mit einem Wohnsitz in Stuttgart beteiligen. Teilnehmen dürfen Groß und Klein, eine Altersbeschränkung gibt es nicht.

Am 10. Januar 2025 startet der Bürgerhaushalt hier auf unserer Internetplattform www.buergerhaushalt-stuttgart.de

Ablauf des Bürgerhaushalts in vier Phasen

1. Vorschlagen und kommentieren: 10. bis 23. Januar 2025

Ab dem 10. Januar 2025 haben die Stuttgarterinnen und Stuttgarter zwei Wochen lang die Möglichkeit, ihre Vorschläge und Ideen für den städtischen Haushalt und die Verteilung der Finanzen zu äußern. Die Vorschläge müssen den städtischen Haushalt betreffen und zum Aufgabenbereich der Stadt gehören. Unser Lexikon bietet nähere Informationen zum städtischen Haushalt. Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Vorschläge online oder telefonisch abgeben. Wer nicht im Internet teilnehmen kann, bekommt zum Einreichen seiner Vorschläge und Bewertungen einzelne Papierformulare von der Stadt. Diese Formulare sind in den Bezirksämtern und an der Infothek im Rathaus er­hältlich. Sie dürfen allerdings nicht zum Unterschriften­ sammeln kopiert werden. Parallel können die Beiträge auf der Internetplattform kommentiert werden.

Bearbeiten der Vorschläge

Nach der Vorschlagsphase ist die Internetplattform für knapp zwei Wochen geschlossen. In dieser Zeit werden doppelte oder sehr ähnliche Vorschläge zusammengefasst und jene ausgefiltert, die den städtischen Haushalt nicht betreffen.

Gut für mich – gut für die Stadt?

Stuttgart zählt rund 610.000 Einwohnerinnen und Ein­wohner, die ganz verschiedene Interessen, Sorgen und Wünsche haben. Der Bürgerhaushalt ist ein wirksames Instrument, um Verwaltung und Gemeinderat über diese zu informieren. Die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger zeigen sowohl, was sie sich für die gesamt­städtische Gemeinschaft wünschen, als auch, was sie in ihrem Quartier umtreibt. Manches Thema kann der Bürgerhaushalt nicht aufgreifen, etwa wenn das Land Baden-Württemberg, der Bund oder die Privatwirtschaft zuständig sind. Auch Anregungen, die keine oder nur geringe finanzielle Auswirkungen auf den Stadthaushalt haben, können im Rahmen des Bürgerhaushalts nicht behandelt werden. Denn solche Ideen werden in den Haushaltsplanberatungen nicht diskutiert. Die Vorschläge müssen außerdem rea­lisierbar und finanzierbar sein. Je praktischer also Ihre Ideen sind und je größer das Interesse für die Allgemein­heit, desto besser die Chancen, dass sie in die Tat um­gesetzt werden. Wichtig für den Erfolg eines Vorschlags ist auch, dass eine Idee möglichst nur einmal eingereicht wird und sich die Stimmen nicht auf mehrere Varianten zum gleichen Thema verteilen.

Ideen, Anregungen oder Beschwerden, die nicht den städtischen Haushalt betreffen oder nur geringe finanzielle Auswirkungen haben, können ganz einfach über die Gelbe Karte – das Ideen- und Beschwerde­management der Stadt Stuttgart – eingereicht werden. Online auf www.stuttgart.de/gelbe-karte oder per E-Mail unter gelbe.karten@stuttgart.de, über die Stuttgart App sowie schriftlich über das Gelbe-Karten-Formular an der Infothek am Rathaus.

Bewerten: 6. bis 26 Februar 2025

Ab dem 6. Februar 2025 können die Bürgerinnen und Bürger drei Wochen lang alle Vorschläge über die Internet­plattform bewerten. Per Mausklick können sie entschei­den, ob die eingereichten Vorschläge gut oder weniger gut für die Stadt sind. Bewertungen über selbsterstellte Formulare, Postkarten und Unterschriftenlisten oder per Telefon sind nicht möglich.

Auszählen und anpacken – die Top 100

Nach Abschluss der Bewertungsphase ermittelt die Stadtkämmerei die 100 Vorschläge, die von den Stuttgarterinnen und Stuttgartern die meisten positiven Stimmen erhalten haben: die Top 100. Um den kleineren Stadtbezirken ebenso Einfluss zu geben wie den größeren, werden die zwei am höchsten bewerteten Vorschläge jedes Stadt­bezirkes in die Top 100 Liste aufgenommen, sofern sie darunter nicht bereits vertreten sind. Die Verwaltung prüft die Top-Vorschläge anschließend fachlich. Bezirksbeiräte können Stellung zu den Vorschlägen nehmen, die ihren Bezirk betreffen. Die Mitglieder des Gemeinderats können zudem alle Vorschläge einsehen. Die Ergebnisse der fachlichen Prüfung der Top-Vorschläge sowie die Stellungnahmen der Bezirksbeiräte legt die Verwaltung dem Gemeinderat im Juli 2025 vor. Dieser berät anschließend in einer öffentlichen allgemeinen Aussprache über die Bürgerhaushaltsvorschläge. Final wird in den Haushalts­beratungen entschieden, welche Vorschläge geprüft, umgesetzt oder nicht angenommen werden können. Über diese Beschlüsse und den Stand der Umsetzung informieren das Stuttgarter Amtsblatt und die Internet­plattform www.buergerhaushalt-stuttgart.de.

Weitere Informationen

In einem Faltblatt haben wir die wichtigsten Informationen zum Stuttgarter Bürgerhaushalt zusammengefasst. Sie erhalten es:

  • in den Bezirksrathäusern
  • in den Bürgerbüros
  • in den Stadtteilbibliotheken und der Stadtbibliothek am Mailänder Platz
  • an der Infothek im Rathaus

Bei Fragen zum Bürgerhaushalt wenden Sie sich an:
Telefon 0711/216-91 222
E-Mail: buergerhaushalt@stuttgart.de

Lexikon städtischer Haushalt

Vielleicht interessiert es Sie, wie der städtische Haushalt funktioniert, in den die Vorschläge des Bürgerhaushalts münden? In diesem Kapitel erhalten Sie einige Informationen dazu.

Haushaltsplan

Viele private Haushalte führen ein Haushaltsbuch, in das sie ihre Einnahmen und Ausgaben notieren, um ihre Finanzen planen zu können. Nicht anders funktioniert der Haushalt der Stadt, nur mit viel mehr Posten. Und: Die Stadt muss ihren Haushalt im Voraus festlegen. Nach der baden-württembergischen Gemeindeordnung sind die Kommunen verpflichtet, einen Haushaltsplan aufzustellen.

Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Bewirtschaftung der finanziellen Mittel. Darin stehen die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen für alle kommunalen Aufgaben sowie die Investitionen und deren Finanzierung. Gemeinderat und Verwaltung müssen sich an diese Planung halten.

Dem Haushaltsplan sind eine ganze Reihe von Anlagen beigefügt. Dazu gehören unter anderem die Wirtschaftspläne der Stuttgarter Eigenbetriebe, wie zum Beispiel die Bäderbetriebe oder die Abfallwirtschaft. Ein weiterer Teil ist der Stellenplan. Er weist aus, wie viele Personalstellen in welchen Bereichen der Verwaltung notwendig sind, um die Aufgaben der Stadt zu erfüllen.

Doppelhaushalt

Die baden-württembergische Gemeinde­ordnung regelt, dass die Kommunen für jedes Jahr einen Haushaltsplan aufstellen müssen. Aber auch ein sogenannter Doppelhaushalt, der zwei Haushaltspläne zusammenfasst, ist erlaubt.

Einen Haushaltsplan für eine große Stadt wie Stuttgart zu erarbeiten, ist aufwendig. Alle städtischen Ämter sind daran beteiligt. Die Landeshauptstadt Stuttgart erstellt deshalb seit dem Jahr 2000 alle zwei Jahre einen Doppelhaushalt. Erträge, Aufwendungen und Investitionen werden damit gleich für zwei Haushaltsjahre geplant. Dies praktizieren mittlerweile viele große Städte in Deutschland so.

Haushaltsplanung

Für den Doppelhaushalt erarbeitet die Stadtkämmerei zusammen mit den Fachämtern und den Eigenbetrieben, wie Stuttgarter Bäder oder Abfallwirtschaft Stuttgart, zunächst einen Entwurf. Sie berechnet die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen für die laufenden Aufgaben und ermittelt den finanziellen Bedarf für die Investitionen. Der Oberbürgermeister und der Finanzbürgermeister legen diesen Entwurf im Herbst dem Gemeinderat vor, der den Vorschlag prüft. Die Fraktionen bringen in einer öffentlichen allgemeinen Aussprache eigene Anträge mit Wünschen und Prioritäten für die nächsten Jahre ein. In diesen Anträgen können sie auch Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt aufgreifen.

Im Herbst werden im Verwaltungsausschuss die Anträge und der ursprüngliche Haushaltsplanentwurf in erster und zweiter Lesung vorberaten. In diesen Sitzungen diskutieren die Gemeinderäte auch die aufgegriffenen Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt. Im Dezember findet dann die dritte Lesung zum Haushalt im Gemeinderat statt. In dieser entscheiden die Stadträtinnen und Stadträte abschließend, was in den Haushalt aufgenommen wird und was nicht. Diese Sitzung ist öffentlich, das heißt, sie kann von den Bürgerinnen und Bürgern besucht werden. Den beschlossenen Haushaltsplan muss sich die Stadt vom Regierungspräsidium genehmigen lassen und ihn im Anschluss öffentlich auslegen.

Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben

Im Haushaltsplan werden alle Aufgaben berücksichtigt. Die Aufgaben, die die Landeshauptstadt Stuttgart finanzieren muss, sind – vereinfacht gesagt – in zwei Kategorien eingeteilt:

  • Pflichtaufgaben: Die Stadt Stuttgart muss Aufgaben erfüllen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Zu den Aufgaben gehören zum Beispiel die öffentliche Ordnung und Sicherheit, die Abfallbeseitigung, das Melde‐ und Personenstandswesen oder der Bau und Unterhalt von Kindergärten und Schulen. Bund und Land weisen diese Aufgaben zu und entscheiden, welche Finanzmittel hierfür benötigt werden.
  • Freiwillige Aufgaben: Zu freiwilligen Aufgaben in Kommunen gehören vor allem Kultur und Sport. Die Stadt Stuttgart entscheidet allein nach ihrem ureigenen Bedarf, ob und wie sie diese Aufgaben erfüllt. Zum Beispiel in welchem Umfang sie Schwimmbäder bereitstellt, einen neuen Spielplatz baut, Bibliotheken einrichtet, Grünflächen anlegt oder Vereine für Sport und Kultur mit Zuschüssen unterstützt. 

Die rechtliche Unterscheidung in Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben ist zwar aus dem Haushaltsplan nicht ersichtlich, sie spielt aber bei der Verteilung der Gelder, der sogenannten Veranschlagung, eine wichtige Rolle. Die Pflichtaufgaben haben Vorrang vor freiwilligen Aufgaben. Ob und welche freiwilligen Aufgaben erfüllt werden, entscheidet grundsätzlich der Gemeinderat. Hier hat die Stadt innerhalb ihrer finanziellen Möglichkeiten einen gewissen Spielraum, der vom Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen genutzt werden kann.

Steuern und Abgaben

Damit die Stadt Stuttgart ihre kommunalen Aufgaben finanzieren kann, darf sie hierfür im Rahmen Einnahmen festsetzen. Sie erhält für ihren Haushalt Einnahmen aus unterschiedlichsten Quellen. Zu den wichtigsten selbst erhobenen Abgaben zählen:

  • Steuern: Kommunen besitzen das Recht, die Steuersätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer selbst festzulegen. Diese Steuern zählen zu den großen Einnahmequellen im kommunalen Haushalt. Zudem erhalten Kommunen unter anderem einen Anteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer, deren Anteil vom Bund festgelegt wird.
  • Gebühren: Zu den kommunalen Abgaben gehören auch Gebühren. Zum einen sind das Benutzungsgebühren für eine öffentlichen Einrichtung wie die Müllabfuhr, die Abwasserbeseitigung und die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Zum anderen sind es Verwaltungsgebühren etwa für die Erteilung von Bescheinigungen oder die Ausstellung eines Passes.
  • Beiträge: Diese Abgaben werden für die mögliche Nutzung einer öffentlichen Einrichtung erhoben – unabhängig vom Ausmaß der Inanspruchnahme. Beiträge fallen an zum Beispiel bei der Erschließung eines Baugebietes oder den Bau eines Kanalanschlusses.

Der kommunale Haushalt stützt sich neben den Steuern, Gebühren und Beiträgen auf Finanzzuweisungen durch den Bund und das Land sowie sonstige Einnahmen.

Aufbau Haushaltsplan

Der Haushaltsplan ist in Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt aufgeteilt und in sogenannte Teilhaushalte der verschiedenen Ämter aufgegliedert.

 

Der Ergebnishaushalt

Dieser stellt den Ressourcenverbrauch der Stadt dar und enthält all ihre Erträge und Aufwendungen. Im Ergebnishaushalt sollen die Aufwendungen durch Erträge ausgeglichen sein. Dadurch wird sichergestellt, dass die verbrauchten Ressourcen in gleicher Höhe wieder erwirtschaftet werden und keine Generation für die Schulden der vorherigen aufkommen muss. Zu den Erträgen zählen beispielsweise Steuern, Gebühren, Zuweisungen, Mieten und Pachten sowie Bußgelder. Aufwendungen sind unter anderem die Gehälter für das Personal, Bauunterhaltungen, Abschreibungen und soziale Leistungen. Die tatsächlich stattfindenden Geldflüsse werden hier nicht abgebildet. Für diese Berechnung gibt es den → Finanzhaushalt.

Größte Positionen im Ergebnishaushalt

Die wichtigsten Erträge der Stadt sind die Steuern und allgemeinen Finanzzuweisungen – insbesondere Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) –, die das Land Baden-Württemberg an die Stadt zahlt. Dazu gehören beispielsweise die sogenannten Schlüsselzuweisungen. Sie gleichen die unterschiedlich hohen Steuereinnahmen der verschiedenen Gemeinden aus und sollen fehlende eigene Steuereinnahmen ersetzen.

Zu den Steuereinnahmen der Stadt gehören unter anderem die Grundsteuer, Gewerbesteuer sowie die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Die Stadt darf allerdings nicht alle Steuern behalten. Sie muss beispielsweise Teile als Gewerbesteuerumlage und als Finanzausgleichsumlage im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an Bund und Land abführen.

Im Jahr 2025 wird die Stadt Stuttgart voraussichtlich mehr als 4,45 Milliarden Euro an Erträgen erwirtschaften. Es gibt allerdings wenig Möglichkeiten, diese Erträge zu erhöhen. Sie beschränken sich auf die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer sowie die Gebühren und Entgelte, die die Stadt entsprechend anpassen kann. Gemeinsam machen sie rund ein Drittel des gesamten Ertragsvolumens aus. Auch die städtischen Aufwendungen kann der Gemeinderat nur zu etwa einem Drittel selbst beeinflussen, weil ein großer Teil für Umlagen wie Gewerbesteuerumlage oder Finanzausgleichsumlage oder für gesetzliche Aufgaben und Leistungen, zum Beispiel im Sozialbereich, reserviert sind.

Geplante Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2025

Erträge in 1.000 Euro (TEUR)

  • Steuern, Abgaben2.070.670

    TEUR

  •  Zuweisungen,
     Zuwendungen
    1.556.182

    TEUR

  • Sonstige
    Transfererträge
    34.894

    TEUR

  • Entgelte251.266

    TEUR

  • Kostenerstattungen, -umlagen330.998

    TEUR

  • Zinsen,
    ähnliche Erträge
    98.614

    TEUR

  • Sonstige
    ordentliche Erträge
    112.831

    TEUR

  • Gesamtsumme4.455.454

    TEUR

Aufwendungen in 1.000 Euro (TEUR)

  • Personalaufwand (mit Versorgung)1.069.128

    TEUR

  • Sach- und Dienstleistungen611.453

    TEUR

  • planmäßige Abschreibungen252.386

    TEUR

  • Zinsaufwendungen und Ähnliches18.613

    TEUR

  • Transfer-Aufwendungen:davon:
  • - Soziale Leistungen 1.118.836

    TEUR

  • - Gewerbe-
    steuer- und
    andere Umlagen
    632.225

    TEUR

  • - Zuweisungen,
    Zuschüsse
    958.665

    TEUR

  • Sonstige
    ordentliche
    Aufwendungen
    300.773

    TEUR

  • Gesamtsumme4.962.079

    TEUR

Der Finanzhaushalt

Der Finanzhaushalt bildet den tatsächlichen Geldfluss ab. Er listet alle Ein- und Auszahlungen des städtischen Haushalts auf. Dadurch kann die Stadt planen, ob sie genügend finanzielle Mittel hat, um alle notwendigen Auszahlungen zu tätigen.

Es gibt drei Ein- und Auszahlungsblöcke:

  1. Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Diese ergeben sich aus den Erträgen und Aufwendungen des Ergebnishaushalts.
  2. Ein- und Auszahlungen für Investitionen. Auszahlungen sind hier unter anderem Ausgaben für Baumaßnahmen, den Kauf von Fahrzeugen oder den Erwerb von Grundstücken. Einzahlungen ergeben sich beispielsweise aus dem Verkauf von städtischem Vermögen oder durch Zuschüsse von Bund, Land oder Dritten, etwa für den Bau von Schulen, Straßen oder Radwegen.
  3. Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit. Einzahlung ist dann insbesondere die Kreditaufnahme, Auszahlungen sind die Tilgungen. Kredite dürfen allerdings nur aufgenommen werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Sie müssen vom Regierungspräsidium genehmigt werden. Das Regierungspräsidium prüft, ob die dauernde Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt durch zusätzliche Schulden beeinträchtigt wird.

Geplante Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushalts für das Haushaltsjahr 2025

Einzahlungen in 1.000 Euro (TEUR) (ohne laufende Verwaltungstätigkeit)

  • Investitionszuweis-
    ungen, -zuschüsse
    18.552

    TEUR

  • Beiträge und ähnliche Entgelte1.552

    TEUR

  • Veräußerungen von Anlagevermögen20.000

    TEUR

  • Darlehens-
    rückflüsse
    9.736

    TEUR

  • Kreditaufnahme770.200

    TEUR

  • Gesamtsumme820.040

    TEUR

Auszahlungen in 1.000 Euro (TEUR) (ohne laufende Verwaltungstätigkeit)

  • Investitionszuweis-
    ungen, -zuschüsse
    101.737

    TEUR

  • Erwerb von Anlagevermögen211.054

    TEUR

  • Baumaßnahmen
    davon:

     

  • Hochbau365.974

    TEUR

  • Tiefbau84.277

    TEUR

  • Sonstige47.529

    TEUR

  • Tilgung von Darlehen0

    TEUR

  • Gesamtsumme810.570

    TEUR

Schulden

Trotz sorgfältiger Planung und verantwortungsvoller Haushaltsführung ist es manchmal erforderlich, Kredite aufzunehmen und dadurch Schulden zu machen. Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn wichtige Investitionen anstehen. Allerdings schränken Schulden die Leistungsfähigkeit einer Kommune ein und sollten daher möglichst wenig in Anspruch genommen werden.

Im Jahr 1993 hatte die Landeshauptstadt Stuttgart einen Rekordschuldenstand von 1,154 Milliarden Euro. Weil Stuttgart sich in den vergangenen Jahren intensiv bemüht hat, Kredite zu tilgen, konnten die Schulden nach und nach abgebaut werden. Auch wenn für wichtige Investi­tionen wie beispielsweise Schulhaussanierungen oder den Ausbau von Ganztagsschulen zeitweise neue Kredite aufgenommen wurden, konnten 2018 alle Kredite des städtischen Haushalts zurückgezahlt werden. Seither ist die Stadt schuldenfrei. Schulden bestehen aktuell nur noch bei den Eigenbetrieben.

Geplante Erträge und Aufwendungen 2025



Erträge Plan 2025

Steuern, ähnliche Abgaben
 

2.070.670TEUR

darunter:
Grundsteuer A + B (Hebesatz 520 v.H.)
 

160.270TEUR

Gewerbesteuer (Hebesatz 420 v.H.)
 

1.200.000TEUR

Gemeindeanteil Einkommensteuer
 

521.100TEUR

Gemeindeanteil Umsatzsteuer
 

122.100TEUR

Vergnügungssteuer
 

9.500TEUR

Hundesteuer
 

1.700TEUR

Zweitwohnungssteuer
 

1.400TEUR

Familienleistungs-Ausgleichsgesetz 
 

41.600TEUR

Wohngeldentlastung Land (SGB II)
 

13.000TEUR

Laufende Zuweisungen, Zuwendungen
 

1.556.182TEUR

darunter:
Schlüsselzuweisun­gen vom Land
 

548.839TEUR

Zuweisungen zum Ausgleich der Aufgaben als Stadtkreis
 

35.132TEUR

Zuweisung aus Spielbankabgabe
 

3.323TEUR

Zuweisung Grunderwerbsteuer
 

50.000TEUR

Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitsuchende
 

372.550TEUR

Zuweisungen, Zuschüsse für laufende Zwecke
 

509.877TEUR

inbesondere vom Land für:
Verlässliche Grundschule
 

977TEUR

Schülerbeförderung
 

7.242TEUR

Sachkostenbeitrag für öffentliche Schulen
 

68.884TEUR

Philharmoniker
 

5.070TEUR

Leistungbeteiligung für Grundsicherung im Alter
 

109.569TEUR

KiTa-Förderung
 

170.088TEUR

Straßenbau
 

2.723TEUR

Verkehrslastenausgleich von Land, Landkreisen
 

78.468TEUR

Soziallastenausgleich
 

19.800TEUR

Aufgelöste Investitions-Zuwendungen
 

36.461TEUR

Sonstige Transfererträge
 

34.894TEUR

darunter:
für Sozialhilfe
 

8.628TEUR

für Arbeitslosenhilfe
 

16.763TEUR

für Jugendhilfe
 

9.503TEUR

Öffentlich-, privat-rechtliche Entgelte
 

251.266TEUR

darunter:
Verwaltungsgebühren
 

35.185TEUR

Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
 

142.516TEUR

Mieten, Pachten
 

50.250TEUR

Verkaufserlöse
 

3.183TEUR

Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
 

20.123TEUR

Kostenerstattungen, -umlagen
 

330.998TEUR

darunter:
vom Bund
 

49.159TEUR

vom Land
 

242.424TEUR

von Gemeinden und -verbänden
 

12.791TEUR

von Eigenbetrieben, Eigengesellschaften
 

21.540TEUR

Zinsen und ähnliche Erträge
 

98.614TEUR

darunter:
Zinserträge
 

58.792TEUR

Gewinnablieferung, Dividende Beteiligungsunternehmen
 

39.800TEUR

Sonstige Erträge
 

112.831TEUR

darunter:
Bußgelder
 

32.145TEUR

Säumniszuschläge, Mahngebühren u.ä.
 

8.806TEUR

Konzessionsabgaben Straßenbenutzungs-Entgelte
 

59.139TEUR

Gesamtsumme Erträge
 

4.455.454TEUR



Aufwendungen Plan 2025

Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen)
 

1.069.128TEUR

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
 

611.453TEUR

darunter:
Unterhaltung von Grundstücken, Gebäuden
 

84.582TEUR

Unterhaltung von Straßen, Tunneln, Verkehrseinrichtungen
 

50.630TEUR

Mieten und Pachten
 

94.749TEUR

Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden
 

108.494TEUR

Lehr- und Lernmittel
 

9.431TEUR

Bildungs- und Sprachförderung
 

1.881TEUR

Betriebskosten zum Ausbau der Kindertagesbetreuung
 

56.796TEUR

Beköstigung an Schulen und Kitas
 

24.897TEUR

Planmäßige Abschreibungen
 

252.386TEUR

Zinsen und ähnliche Aufwendungen
 

18.613TEUR

Transferaufwendungen
 

2.709.726TEUR

darunter:
Zuweisungen, Zuschüsse
 

957.917TEUR

insbesondere für:
Zuweisungen an das Land
 

66.460TEUR

Verband Region Stuttgart
 

19.190TEUR

Klinikum Stuttgart
 

45.131TEUR

Verlustausgleich Bäderbetriebe
 

23.419TEUR

Kunstmuseum
 

10.118TEUR

Stuttgart Marketing GmbH
 

5.760TEUR

Projektgesellschaft Neue Messe GmbH & Co. KG
 

10.000TEUR

SSB AG
 

73.068TEUR

Stuttgarter Versorgungs‐ und Verkehrsgesellschaft mbH
 

100.000TEUR

Kulturelle Veranstaltungen Stadtbezirke
 

1.310TEUR

Bürgerhäuser, Gemeinwesenzentren
 

275TEUR

Förderung für energetische Sanierungen
 

19.400TEUR

Förderung von Privatschulen
 

3.561TEUR

Kulturförderung
 

48.387TEUR

Kitas, Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft
 

319.494TEUR

Freie Träger im Sozial-, Jugend- und Gesundheitswesen
 

103.769TEUR

Sportförderung
 

9.699TEUR

Soziale Leistungen (inkl. Jugendhilfe)
 

1.118.836TEUR

insbesondere für:
Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
 

447.989TEUR

Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII
 

212.640TEUR

Hilfen für Flüchtlinge
 

74.560TEUR

Familien-/BonusCard
 

8.590TEUR

Förderung der Erziehung (HzE)
 

106.041TEUR

Unterhaltsvorschussleistungen
 

16.000TEUR

Gewerbesteuer-/ FAG-Umlage und sonstige Umlagen
 

632.005TEUR

insbesondere für:
Gewerbesteuerumlage
 

100.000TEUR

Finanzausgleichsumlage
 

516.719TEUR

Sonstige Aufwendungen
 

300.773TEUR

darunter:
Steuern, Versicherungen, Schadensfälle
 

6.395TEUR

Geschäftsaufwendungen
 

62.203TEUR

Erstattungen für Leistungen von Eigenbetrieben und Dritten
 

158.858TEUR

Lizenzen, Wartungskosten für Informations-, Kommunikations-Technik
 

32.280TEUR

Mitgliedsbeiträge
 

1.035TEUR

Schülerbeförderungskosten/ Schülerverkehr
 

18.427TEUR

Globaler Minderaufwand
 

-20.000TEUR

Gesamtsumme Aufwendungen
 

4.962.079TEUR

Geplante Einzahlungen und Auszahlungen 2025



Einzahlungsarten Plan 2025

Investitionszuweisungen und -zuschüsse
 

18.552TEUR

insbesondere für:
Tiefbau
 

4.316TEUR

Sanierungsverfahren
 

7.105TEUR

Schulen
 

5.130TEUR

Beiträge und ähnliche Entgelte
 

1.552TEUR

Veräußerung von Anlagevermögen
 

20.000TEUR

Darlehensrückflüsse
 

9.736TEUR

Aufnahme von Darlehen
 

770.200TEUR

Gesamtsumme
 

820.040TEUR



Auszahlungsarten Plan 2025

Investitionszuweisungen und -zuschüsse
 

101.737TEUR

insbesondere für:
Klinikum
 

12.000TEUR

Jugendhilfeträger
 

5.168TEUR

Wohnraumförderung
 

24.750TEUR

Bäderbetriebe Stuttgart
 

15.700TEUR

Solarförderung
 

6.300TEUR

Sportförderung
 

9.585TEUR

Erwerb von Anlagevermögen
 

211.054TEUR

darunter:
Erwerb von Grundstücken, Gebäuden u.ä.
 

40.247TEUR

Erwerb von immateriellem Vermögen (z. B. Lizenzen)
 

3.691TEUR

Erwerb von beweglichen Gegenständen
 

66.865TEUR

insbesondere für:
Fahrzeuge, Geräte der Feuerwehr
 

14.652TEUR

Schulen
 

20.802TEUR

Sportgeräte und Freisportanlagen
 

1.157TEUR

Informations- und Kommunikations-Technik
 

16.843TEUR

Erwerb von Finanzvermögen
 

100.250TEUR

Baumaßnahmen
 

497.780TEUR

darunter:
Hochbaumaßnahmen
 

365.974TEUR

insbesondere für:
Schulen
 

175.806TEUR

Sport
 

8.831TEUR

Immobilienmanagement
 

130.634TEUR

Sanierungsverfahren
 

8.703TEUR

Tiefbaumaßnahmen
 

84.277TEUR

insbesondere für:
Gemeindestraßen
 

35.347TEUR

Bundesstraßen
 

23.376TEUR

Gewässer
 

11.276TEUR

Sonstige Baumaßnahmen
 

47.529TEUR

insbesondere für:
Jugendbereich
 

14.307TEUR

Sportanlagen
 

2.270TEUR

Sanierungsverfahren
 

9.918TEUR

Integrierte Verkehrsleitzentrale
 

2.934TEUR

Straßenbeleuchtung
 

2.400TEUR

Grünanlagen und Spielplätze
 

9.959TEUR

Darlehensgewährung
 

0TEUR

Tilgung von Darlehen
 

0TEUR

Gesamtsumme
 

810.570TEUR

Die Ergebnisse Ihrer Vorschläge

Umgesetzte Projekte des Bürgerhaushalts

Zahlreiche Vorschläge der Stuttgarterinnen und Stuttgarter sind mittlerweile selbstverständlicher Teil des Stadtlebens: sei es das sanierte „Bädle“ in Sillenbuch, das belebte Feuerseeufer in Stuttgart-West oder die Verbesserungen an Schulen und Sportstätten in diversen Bezirken.

Darüber hinaus gibt es Projekte, die in der Bewertungsphase nicht unter die Top 100 gewählt wurden, deren Potenzial die Stadt aber dennoch wahrgenommen hat. 2023 haben die Gemeinderatsfraktionen 90 Vorschläge des Bürgerhaushalts in ihren Haushaltsanträgen aufgegriffen und so in die Haushaltsplanberatungen eingebracht und diskutiert. 74 davon sollen ganz oder teilweise umgesetzt oder aber geprüft und dann ent­schieden werden. Wenn also auch nicht jeder Vorschlag sofort angepackt wird, so wird er doch von Verwaltung und Gemeinderat gehört.

Eine Übersicht über alle Vorschläge liefert die Seite zu den Vorjahren.

Kelterplatz in Hofen

Kelterplatz in Hofen | Die Umgestaltung des Kelterplatzes in der Ortsmitte von Hofen ist nach zwölf Monaten Bauzeit seit Mai 2020 abgeschlossen. Die Stadt hat 2,8 Millionen Euro investiert. Der Vorschlag, den Kelterplatz umzugestalten, stand 2017 auf Platz 14 des Bürgerhaushalts. Foto: Thomas Niedermüller

Schul- unbd Mehrzweckhalle

Neue Schul- und Mehrzweckhalle für Schulen und den TSV 1898 Uhlbach e. V. | Dieser Wunsch stand 2013 auf Platz 4 des Bürgerhaushalts, 2015 machte er Platz 6. Im November 2018 wurde die Halle nach zwei Jahren Bauzeit eröffnet. Sie ist fast doppelt so groß wie ihre Vorgängerin und vielfältig nutzbar. Foto: Thomas Bock – © T.Bock

Sillenbucher Bädle

Sanierung des Sillenbucher Bädle | Die Nummer 1 der ersten Stunde: Der Wunsch nach der Sanierung des Sillenbucher Bädle machte beim ersten Stuttgarter Bürgerhaushalt 2011 den ersten Platz. Im Sommer 2013 konnte die Freibadsaison in einem frisch sanierten Bad beginnen. Foto: Stadt Stuttgart

Eliszis Jahrmarkt

Eliszis Jahrmarkt | Eine Tradition im Höhenpark Killesberg, die die Stuttgarterinnen und Stuttgarter unterstützt wissen möchten: Eliszis Jahrmarkttheater erhält seit 2018 jährlich eine Förderung von mittlerweile 56.000 Euro. Im Bürgerhaushalt 2017 belegte der Vorschlag Platz 27. Foto: Max Kovalenko

Kunstrasenplatz

Ein neuer Kunstrasenplatz für Weilimdorf I 2015 auf Platz 4: der Wunsch nach einer Sportanlage, die auch in Herbst und Winter bespielbar ist. Im Oktober 2018 wurde der Kunstrasenplatz samt Leichtathletikanlage eingeweiht. Fotos: Michael Schrade

Physik- und Chemieräume am Königin-­Charlotte-Gymnasium

Modernisierung der 40 Jahre alten Physik- und Chemieräume am Königin-­Charlotte-Gymnasium | 2015 machte dieser Wunsch den ersten Platz beim Bürgerhaushalt. Zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 gingen die neuen Fachräume in Betrieb. Foto: Siegfried Gergs

Blühstreifen

Blühstreifen in der Stadt | Die Stadt soll nicht nur dem Menschen Heimat bieten, sondern auch Bienen und anderen Insekten. Nach 2017 erreichte ein entsprechender Vorschlag 2019 eine hohe Platzierung im Bürgerhaushalt, dieses Mal Platz 18. Ein Konzept für städtische Bienenweiden wurde erstellt und wird seit Sommer 2019 an verschiedenen Stellen der Stadt umgesetzt. Fotos: Manuel Müller

Kaffeebecher-Mehrwegsystem

Kaffeebecher-Mehrwegsystem | Dieser Wunsch belegte Rang 78 beim Bürgerhaushalt 2017, Rang 27 im Jahr 2019 – und ist seit Herbst 2019 realisiert. Das Kaffeebecher-Mehrwegsystem soll den Müllberg von Einwegbechern schrumpfen und die Umwelt schonen. Schon mehr als 200 Cafés, Bäckereien und andere Gastronomiebetriebe bieten den Stuttgarter Mehrwegbecher mittlerweile an. Foto: reCup

Café Raupe Immersatt e. V.

Café Raupe Immersatt e. V. | Um Lebensmittelverschwendung zu bekämpfen, erhält das Foodsharing Café Raupe Immersatt e. V. seit 2020 jährlich eine institutionelle Förderung in Höhe von mittlerweile 96.500 Euro. Dieser Vorschlag belegte 2019 Platz 28 beim Bürgerhaushalt. Foto: Café Raupe Immersatt e. V.

Kind malt bunten Halbkreis

Förderung mobile Kindersozialarbeit | Sie wird an den Standorten Weilimdorf und Freiberg/Rot mit 68.900 Euro pro Jahr gefördert. Für die mobile Kindersozialarbeit in Birkach, Botnang und Zuffenhausen werden jährlich 91.500 Euro bereitgestellt. Dieser Vorschlag wurde beim Bürgerhaushalt 2019 auf Platz 5 gewählt. Foto: © Tgordievskaya/Getty Images

Buslinie 65

Buslinie 65 | Seit Dezember 2019 fährt die Buslinie 65 von Plieningen über die Filderhauptstraße und die Landesstraße L1192 zum Flughafen. Zuvor hatte sie Uhlbach/Obertürkheim mit Plieningen verbunden. Der Vorschlag hatte 2017 den dritten Platz beim Bürgerhaushalt belegt. Foto: Caroline Holowiecki

Der städtische Haushalt aus Bürgersicht

Neben dem Bürgerhaushalt gibt es verschiedene weitere Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung. Fest etabliert sind das Ideen- und Beschwerdemanagement mit der „Gelben Karte“ und die Stuttgart-Umfrage. Für letztere interviewt das Statistische Amt im Auftrag des Gemeinderats alle zwei Jahre repräsentativ ausgewählte Bürgerinnen und Bürger zum Leben in Stuttgart. Neben vielen anderen Themen teilen die Befragten auch ihre Meinung zum städtischen Haushalt mit. Sie geben an, bei welchen kommunalen Aufgaben ihrer Meinung nach Geld eingespart, vermehrt ausgegeben oder gleich verteilt werden soll. 2023 wurden rund 10.000 Stuttgarterinnen und Stuttgarter befragt.

Vorschläge für Einsparungen bzw. Mehrausgaben im Haushalt der Stadt Stuttgart

Frage: „Die Stadt Stuttgart kann sich – genau wie ein Privathaushalt – nicht alles gleichzeitig leisten. Wie sollte sich die Stadt Stuttgart nach Ihrer Meinung bei den folgenden Aufgaben verhalten: Geld einsparen, die Ausgaben unverändert lassen oder mehr Geld ausgeben?“

Die Befragung zum Stadthaushalt ergab folgende Ergebnisse:






Aufgabe Die Stadt sollte hier ...
Geld
einsparen
Ausgaben
unverändert
lassen
mehr Geld
ausgeben
Differenz Ausgaben /
Einspar-ungen
%
Kindergärten und Kindertageseinrichtungen 2 22 76 74
Allgemeinbildende Schulen und Berufsschulen 2 25 74 72
Wohnungsbau 4 19 76 72
Krankenhäuser 2 33 65 63
Alten- und Pflegeheime 3 35 62 60
Altengerechtes Wohnen 4 33 63 59
Öffentliche Verkehrsmittel 3 38 60 57
Bekämpfung der Jugendkriminalität 4 37 59 55
Barrierefreie Wege/ Zugänge für Rollstuhlfahrer 4 40 56 52
Ausbau des Stadtbahnnetzes 6 40 55 49
Energiewende und Klimaschutz 11 30 59 47
Schutz vor Kriminalität/öffentliche Sicherheit 4 45 50 46
Generationenübergreifendes Wohnen 10 38 51 41
Verbesserung der Luftqualität 9 41 50 40
Sauberkeit der Stadt 3 55 41 38
Parks und Grünanlagen 3 56 41 38
Spielmöglichkeiten für Kinder/ Spielplätze 4 58 38 34
Sprachförderung für Migranten/ ausländische Mitbürger 14 40 47 33
Schwimmbäder 9 51 41 32
Drogenbekämpfung 10 47 42 32
Zustand der Straßen (Straßenunterhaltung) 13 43 44 31
Angebote gegen Diskriminierung und Rassismus 13 46 40 27
Treffpunkte/Beratungsstellen für Ältere 9 56 35 26
Ausbau des Fahrradwegenetzes 25 24 51 26
Sportanlagen 7 61 32 26
Förderung des Ehrenamts 9 58 32 23
Integration von Migrant*innen, ausländischen Mitbürger*innen 19 43 37 18
Verkehrsberuhigung in den Wohngebieten 18 47 34 16
Wirtschaftsförderung 17 50 33 15
Kulturelle Einrichtungen/Veranstaltungen 10 66 24 15
Videoüberwachung auf Straßen und Plätzen 28 34 38 10
Ausbau der Parkmöglichkeiten 31 30 40 9
Stadtbibliothek 15 74 11 -4
Ausbau des Straßennetzes (Straßenneubau) 41 35 24 -16
  Quelle: Stuttgart-Umfrage 2023