Vorjahre: Vorschläge und Umsetzung 2011 bis 2021

Lesen Sie hier alle Vorschläge sowie den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2021

1 in 2021 | Erhalt der Waggons am Nordbahnhof

Erhalt der Waggons am Nordbahnhof

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Nord
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

2194
weniger gut: -134
gut: 2194
Meine Stimme: keine
Platz: 
1
in: 
2021

Seit 22 Jahren sind die Waggons / Bauzug 3YG als eine Keimzelle unzähliger international bedeutsamer Künstler*innen, Projekte und Spektakel weit über die Tore Stuttgarts hinaus bekannt geworden, werden von Besucher*innen geliebt und gefeiert und sind aus der Musik-, Theater-, Kunst- und Kulturlandschaft der Stadt nicht wegzudenken.

2011 musste das Projekt aufgrund der Baulogistik für Stuttgart 21 von ehemals 25 auf 10 Waggons verkleinert werden und stand immer wieder vor einer unsicheren Zukunft.

WIR WOLLEN, DASS DIESER ORT ENDLICH DAUERHAFT ERHALTEN BLEIBT, MÖGLICHST WIEDER MIT MEHR WAGGONS!

Im Zuge der Neuplanung der Maker City im Rosensteinviertel sehen wir dazu gute Chancen. In einer Akteursbeteiligung mit der Stadtverwaltung und den beauftragten Architekten zur Erstellung des Rahmenplans der Maker City sind die Waggons deshalb auch beteiligt, bisher aber leider ohne konkrete Zugeständnisse.

Im laufenden Beteiligungsprozess haben die Waggons jetzt eine Kündigung auf 30.04.2021 von der Deutschen Bahn erhalten! Die Flächen sollen geräumt an die Stadt übergeben werden, diesen Herbst soll bereits der Abriss des Atelierhauses stattfinden und anstelle der Waggons ist eine Habitatfläche für Mauereidechsen geplant.

Wir fordern eine intensive Überprüfung der Sachverhalte zum aktuellen Standort und ein gemeinsames Überdenken der Möglichkeiten zum Erhalt des Projekts.

Falls es zwingend notwendig werden sollte, den Standort wechseln zu müssen, müssten die Kosten dafür von der Stadt getragen werden, da die Waggons nicht über die finanziellen Mittel verfügen, ein solch immenses logistisches Vorhaben zu bewältigen.

Wir fordern von der Stadt Stuttgart den Erhalt unseres Atelierhauses und unseres Geländes, bis eine adäquate Lösung für unser Projekt im Rosensteinviertel gefunden ist und alle Schritte für den Erhalt vollzogen sind.

Bauzug 3YG (Trägerverein Stups e.V.)
http://bauzug.net/

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Verbleib der Waggons am derzeitigen Standort ist für den weiteren Bestand der Ateliergemeinschaft keine tragfähige Lösung. Es konnte aber ein neuer Standort gefunden werden (DB-Wohnheime). Ab Anfang Juni 2022 plant die Ateliergemeinschaft mit den ersten baulichen Maßnahmen auf der Fläche zu beginnen, der Umzug soll im September 2022 abgeschlossen sein. Für die Umzugskosten des Bauzugs 3YG und für Baumaßnahmen am neuen Standort hat der Gemeinderat Mittel in Höhe von 970.000 Euro zur Verfügung gestellt und die Förderung von 1,5 Personalstellen im Jahr 2022 vorgesehen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Nutzungen der Ateliergemeinschaft Bauzug 3YG basieren auf einem Mietverhältnis zwischen Stups e.V. und der Deutschen Bahn (DB). Die DB hat der Ateliergemeinschaft zum 30. April 2021 gekündigt (Nutzung Gebäude Nordbahnhofstr. 165 und Nutzung Gleise für Eisenbahnwaggons). Laut Aussage der Ateliergemeinschaft wurde eine Aufschiebung der Räumung bis 30. September 2021 bisher von der DB noch nicht offiziell bestätigt.

Die Stadt Stuttgart möchte verschiedenen Akteursgruppen im C1-Gebiet ermöglichen, langfristig identitätsstiftender Bestandteil des Quartiers sein zu können. Ziel der Stadt sind Erhalt und Weiterentwicklung des starken kulturellen und kreativen Gebiets. Daher unterstützt die Landeshauptstadt Stuttgart die Ateliergemeinschaft bei der Lösungsfindung. Gemeinsames Ziel hierbei ist es, mögliche Standortoptionen auszuloten. Es werden derzeit zwei Prüfszenarien untersucht:

o Verbleib der 10 Eisenbahnwaggons am aktuellen Standort
o Verlagerung der Ateliergemeinschaft „Bauzug 3YG“

Im Verlagerungsszenario schlägt die Verwaltung vor, dass die Teilfläche des Flurstücks 9269/5 an der Nordbahnhofstraße der Ateliergemeinschaft für ihre Nutzungen verpachtet werden könnte, nachdem die DB die darauf befindlichen Gebäude abgebrochen und die Fläche an die Stadt übergeben hat. Der Parkplatz Nordbahnhofstr. 161 könnte der Ateliergemeinschaft als Ersatz für das Versorgungsgebäude, das von der DB abgebrochen wird, zur Zwischennutzung (Sanitär- und Lagerflächen) verpachtet werden.

Voraussetzung für beide Prüfszenarien ist, dass die jeweilige Nutzung rechtlich zulässig ist und erforderliche Genehmigungen durch den Verein eingeholt werden.

Am 22. April 2021 gab es zwischen der Ateliergemeinschaft, Stups e.V. und Vertretern der Verwaltung ein Folgegespräch, in welchem die beiden Prüfszenarien sowie die mögliche Zwischenlösung vorgestellt wurden. Da beide Szenarien für die Ateliergemeinschaft mit Vor- und Nachteilen verbunden sind, wollte sich diese zunächst intern beraten, wie sie weiter verfahren möchte. Für das weitere Vorgehen hat die Verwaltung vorgeschlagen, dass die Ateliergemeinschaft für eine oder beide Prüfszenarien sowie für die Interimslösung auf dem Parkplatz Baugesuchspläne einreicht. Aus diesen sollte hervorgehen, in welchem Umfang der Bauzug an den jeweiligen Standorten fortbestehen soll; parallel hierzu führt die Stadt eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durch. Die Pläne werden verwaltungsintern geprüft und den gemeinderätlichen Gremien zur weiteren Abstimmung vorgelegt.

Hinweis zur finanziellen Situation:
Die Ateliergemeinschaft hat sich bereit erklärt, sich selbst bestmöglich um die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen zu kümmern, möglicherweise über Crowdfunding. Es ist jedoch von den Akteuren angekündigt, dass die erforderlichen Maßnahmen zum Erhalt oder der Verlagerung der Ateliergemeinschaft Bauzug 3YG nur erfolgen können, wenn eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt Stuttgart erfolgt.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Nord stimmt dem Erhalt der Waggons einstimmig zu. Da der Standortwechsel wegen städtischer Baumaßnahmen notwendig wird, befürwortet der Bezirksbeirat Nord ebenfalls eine Kostenübernahme durch die Landeshauptstadt.

2 in 2021 | Erhalt des Kulturschutzgebiets Wagenhalle

Erhalt des Kulturschutzgebiets Wagenhalle

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Nord
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1361
weniger gut: -121
gut: 1361
Meine Stimme: keine
Platz: 
2
in: 
2021

Das Kulturschutzgebiet Wagenhalle hat sich in den vergangenen Jahren zu einem kreativen und lebendigen Ort für innovative Kultur in Stuttgart entwickelt. Die Außenflächen rund um die sanierte Wagenhalle mit der Atelier-Wiese und der Container City sind ein wichtiger Ort für die Kunstproduktion, für Festivals, Veranstaltungen und ein beliebter Treffpunkt der Stadtgesellschaft. 

Vieles wird sich dort in den nächsten Jahren verändern: Die Planungen für das zukünftige Rosensteinviertel sehen rund um die Wagenhalle eine Maker City für Arbeit, Wohnen, Forschung, Produktion und Kultur vor. Bei der Internationalen Bauausstellung IBA27 hat der Kunstverein ein Projekt eingereicht, das Vorfeld der Wagenhalle für ein temporäres Architektur-Kunst-Festival zu nutzen. Die aktuellen Planungen der Stadt Stuttgart und der Internationalen Bauausstellung jedoch zeigen, dass die schnelle Bebauung des Kulturschutzgebiets vor den Erhalt und die Weiterentwicklung der lebendigen Fläche geht. Es besteht die Gefahr, dass Stuttgart einen einzigartigen Ort der Kunst und Kultur verliert!

Der Kunstverein Wagenhalle plant die Weiterentwicklung des Kulturschutzgebiets / Container City zu einem Experimentierfeld für innovative Kunstprojekte und temporäre Architektur-Experimente, auch über die IBA hinaus. So kann es als ein Ort der Begegnung mit den ansässigen Künstlern*Innen, als Ort des sozialen und kulturellen Lebens im Viertel und als ein städtischer Freiraum im zukünftigen Stadtquatier erhalten und weiterentwickelt werden.
Dafür jedoch braucht es Planungssicherheit und eine verbindliche Zusage der Stadt für den Erhalt und eine langjährige Weiternutzung der Außenflächen.

http://kunstverein-wagenhalle.de/alle-orte/

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Um den Fortbestand des Kulturbetriebs trotz einer notwendigen Standortverlagerung zu gewährleisten, hat der Gemeinderat beschlossen den Verein contain´t e.V. mit 604.000 Euro für Umzugs- und Investitionskosten und der Förderung von 1,75 Personalstellen in 2022/2023 finanziell zu unterstützen. Auch wird der Verein von der Stadtverwaltung zusätzlich bei der Standortsuche unterstützt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Auch aus städtischer Sicht bilden die kulturellen Nutzungen auf dem C1-Areal einen wichtigen Produktionsort für die freie Kunstszene; als Inkubator oder Brutstätte kreativer Milieus nehmen sie bereits eine besondere Rolle in der Stadt ein. Das C1-Areal ist ein Teilgebiet der Entwicklungsfläche Stuttgart Rosenstein. Das Areal C1 (innerer Nordbahnhof) befindet sich nördlich des Pragfriedhofs und beinhaltet im Wesentlichen das Umfeld der Wagenhallen.

Das Wagenhallen-Quartier C1 der Entwicklungsfläche Stuttgart Rosenstein wurde am 27. Juli 2020 vom Aufsichtsrat der Internationalen Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH (IBA’27) als eines der ersten 13 offiziellen IBA’27-Projekte ausgewählt. Als Experimentierfeld soll auf dieser Teilfläche mit der sogenannten „Maker City“ bis zum Ausstellungsjahr 2027 ein erster Baustein auf der Entwicklungsfläche Rosenstein entstehen. Langfristig soll hier mehr Fläche für kulturelle und kreativwirtschaftliche Nutzungen geschaffen und die „Maker City“ ein beispielhaftes Quartier werden, das Wohnen, Arbeiten und Kultur sowie urbane Landwirtschaft miteinander verbindet.

Das Amt für Stadtplanung und Wohnen der Landeshauptstadt Stuttgart führt seit Januar 2021 eine Akteursbeteiligung mit allen Nutzergruppen vor Ort durch. Ziel ist es, gemeinsam mit ansässigen Akteuren langfristige Perspektiven für die Entwicklung zu schärfen.

Im Zuge der städtebaulichen Flächenentwicklung dieses Gebiets sind planerische und bauliche Veränderungen, insbesondere für die Erschließung und die Berücksichtigung von arten- und naturschutzrechtlichen Belangen auf allen Flächen notwendig. Daher hat die Stadt Stuttgart im Rahmen der Planungswerkstatt die aktuellen Nutzergruppen im C1-Gebiet darauf hingewiesen, dass die Verlagerung ihrer Nutzungen auf andere Flächen notwendig wird – dies unter Berücksichtigung der zeitlichen Vorgaben der bestehenden Miet- beziehungsweise Pachtverhältnisse. Die Stadt erarbeitet derzeit in bilateralen Gesprächen mit den einzelnen Nutzergruppen Lösungen für eine Verlagerung und unterstützt sie dabei bestmöglich. Gemeinsam sollen Möglichkeiten geschaffen werden Neues zu entwickeln. Es ist das Anliegen der Stadt Stuttgart, dass alle Nutzergruppen ein langfristiger Bestandteil des neuen Stadtquartiers sein können.

Die Fläche der Container City wurde zeitlich befristet (bis Oktober 2021) als Ersatz für die Dauer der Sanierung der Wagenhallen von der Stadt zur Verfügung gestellt. Grundlage der Vereinbarung war, dass die Nutzer des Wagenhallenplatzes nach der Sanierung der Wagenhallen wieder in die Ateliers in der Wagenhalle einziehen; leider erfolgte hier ein Nachzug von neuen Nutzern auf die freizumachenden Flächen.

Da insbesondere der Wagenhallenplatz als Baustelleneinrichtungsfläche herangezogen werden muss, ist es wichtig, dass die angesiedelten Akteure, wie vereinbart den Platz zu dem Zeitpunkt an dem die ersten bauvorbereitenden Maßnahmen geplant sind, räumen.

Gegenüber dem Verein contain’t hat die Verwaltung vorgeschlagen, dass für einen Interimszeitraum von mindestens 5 Jahren die Teilfläche des Flurstücks 9269/5 an der Nordbahnhofstraße verpachtet werden könnte, nachdem die DB die darauf befindlichen Gebäude abgebrochen und die Fläche an die Landeshauptstadt Stuttgart übergeben hat. Voraussetzung hierfür ist, dass die Nutzung rechtlich zulässig ist und erforderliche Genehmigungen durch den Verein vor Nutzung der Flächen eingeholt werden. Da contain‘t ein umfangreiches Veranstaltungsrepertoire unterhält sowie verschiedene Anforderungen erfüllen und Aufwendungen erbringen muss, hat sich der Verein noch Bedenkzeit erbeten, ob er dem Vorschlag folgt. Sollte der Verein dies tun, muss in einem baurechtlichen Verfahren geprüft werden, ob und in welchem Umfang die Nutzung zulässig ist.

Ein weiterer Standort, der von contain‘t selbst vorgetragen und ebenso geprüft wird, ist das Alte Reitstadion am Neckar. Es muss allerdings erwähnt werden, dass hier ein Interim mit den Planungen und Umsetzungen zur Neugestaltung des Wasenufers und der Wasenquerung kollidiert.

Noch vor der Sommerpause wird der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik über das Ergebnis der Standortprüfungen sowie den Stand der Abstimmungen mit den genannten Nutzern informiert.

Im Zuge der Flächenentwicklung der Maker-City wird angedacht, weitere kulturelle Nutzungen und Nutzergruppen im sogenannten Kulturhub unterzubringen. Der Kulturhub soll neben der Unterbringung des ruhenden Verkehrs größtenteils für kulturelle Zwecke zur Verfügung stehen. Den vorhandenen Nutzergruppen könnte somit eine langfristige Nutzungsperspektive angeboten werden. Auch der dem Kulturhub vorgelagerte „Wagenhallen Vorplatz“ soll weiterhin durch temporäre kulturelle und künstlerische Bespielungen für die Nutzergruppen zur Verfügung gestellt werden. Hierzu sollen die bereits begonnenen Gespräche mit einzelnen Nutzern und Nutzergruppen fortgeführt werden.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Nord befürwortet den Vorschlag einstimmig. Das Kulturschutzgebiet ist zu einem wichtigen Gebiet der kulturellen Begegnungen gewachsen und kann sich nach Fertigstellung der Maker City zu einem wichtigen Treffpunkt der ganzen Stadtgesellschaft weiterentwickeln.

3 in 2021 | Eine Neckarinsel für Stuttgart!

Eine Neckarinsel für Stuttgart!

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Stadt am Fluss
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1252
weniger gut: -131
gut: 1252
Meine Stimme: keine
Platz: 
3
in: 
2021

Ja, tatsächlich hat Stuttgart einen Fluss! Und eine Insel! Und nicht nur das: Versteckt hinter Verkehrsströmen und Industrie lassen sich viele Lücken am Neckar finden, die großes Potenzial für eine lebenswerte Stadt Stuttgart am Wasser bieten.

Die Mittelmole Bad Cannstatt – die Neckarinsel – bietet alles, was lebenswerter öffentlicher Raum braucht: Freiraum, Grün und Wasser. Durch ihre zentrale Lage direkt an der U-Bahn Station Mercedesstraße, die bereits vorhandene Begrünung und durch den direkten Zugang zum Neckar, bietet dieser Ort die idealen Voraussetzungen für ein Inselparadies mitten in Stuttgart. Momentan wird das Areal der Insel jedoch ausschließlich für den Schleusen- und Wehrbetrieb genutzt und ist nicht öffentlich zugänglich. Die Neckarinsel ist eine Lücke – wir wollen sie nutzen!

Die Neckarinsel kann von der Stadt Stuttgart vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar gepachtet und als öffentlicher Raum für alle zugänglich gemacht werden.

Mögliche Zugänge wären eine ergänzende Treppe oder Rampe von der neuen Eisenbahnbrücke sowie über den bestehenden Steg der Schleuse zum Ufer Sailerwasen. Die Barrierefreiheit sollte gewährleistet werden. Mit wenigen baulichen Maßnahmen kann so in kurzer Zeit ein attraktiver Aufenthaltsort für alle am Fluss geschaffen werden.

Gelegen zwischen Stuttgart und Bad Cannstatt schafft die Neckarinsel einen neuen Treffpunkt für alle. Mit der Öffnung der Neckarinsel können wir Stuttgarter:innen einen ersten Schritt ans Wasser gehen und für die „Stadt am Fluss” ein Zeichen setzen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Nutzbarmachung der Inselflächen für die Öffentlichkeit ist Gegenstand der Planungen für die Neckarufer und die mögliche Nachnutzung der alten Eisenbahnbrücke im Bereich Neckarknie. Der Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen behandelt, Mittel für konkrete Maßnahmen und Planungen wurden jedoch nicht beschlossen.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Neckarinsel ist Teil der Bundeswasserstraße Neckar sowie Betriebsgelände der Schleusenanlage und des Wasserkraftwerkes Bad Cannstatt. Teile der Inselflächen waren bis zuletzt Baustelleneinrichtungsflächen für die Herstellung der neuen S21-Eisenbahnbrücke. Die Inselflächen werden ebenfalls als Baustelleneinrichtungsfläche für die Verlängerung der Schleusen sowie bei Sanierungs- und Wartungsarbeiten am Wehr des Wasserkraftwerkes benötigt. Die unterhalb der die Insel querenden Brücken (S21-Eisenbahnbrücke, alte Eisenbahnbrücke, König Karls Brücke) liegenden Flächen unterliegen dem Kreuzungsrecht, also rechtlichen Regularien, welche das Verhältnis der die Brückenbauwerke verwaltenden Institutionen und deren gegenseitigen Verpflichtungen und Ansprüche regeln (hier also die Bundeswasserstraßenverwaltung, die Deutsche Bahn, die Landeshauptstadt Stuttgart und die Stuttgarter Straßenbahnen AG).

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die Inselflächen nur eingeschränkt für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung stehen könnten. Um die Inselflächen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, bedarf es nicht der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Flächen sind im Eigentum des Bundes. Es steht der Bundesimmobilienveraltung frei, die Flächen öffentlich zugänglich zu machen. Dazu ist eine Anpachtung durch die Stadt Stuttgart nicht erforderlich, zumal die Stadt dann alle Verkehrssicherungspflichten übernehmen muss.

Die Nutzbarmachung der Inselflächen für die Öffentlichkeit unter Berücksichtigung der oben genannten betrieblichen Erfordernisse und Einschränkungen ist trotz der oben genannten ungünstigen Rahmenbedingungen Gegenstand der Planungen für die Neckarufer und die mögliche Nachnutzung der alten Eisenbahnbrücke im Bereich Neckarknie. Da eine Anbindung an den neuen Steg unter der neuen Eisenbahnbrücke nach derzeitigem Kenntnisstand statisch schwierig wird und ohne größere Baumaßnahmen nicht realisiert werden kann, empfiehlt sich - sollte die alte Eisenbahnbrücke erhalten und für den Radverkehr, Freizeit und Erholung umgenutzt werden (siehe Stellungnahme zu Vorschlag 60903) - eine Anbindung über diese in Verbindung mit einer zweiten Anbindung an die König Karls Brücke. Für kurzfristige Lösungen wie vorgeschlagen stehen weder finanzielle noch personelle Ressourcen bei den zuständigen Ämtern (Amt für Stadtplanung und Wohnen für die Planung, Tiefbauamt für die Ausführung) zur Verfügung.

4 in 2021 | WLAN-Zugänge an allen Schulen und für alle Schüler:innen

WLAN-Zugänge an allen Schulen und für alle Schüler:innen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1217
weniger gut: -153
gut: 1217
Meine Stimme: keine
Platz: 
4
in: 
2021

Da die groß angekündigte und viel beworbene Telekom-Bildungsflat wohl nicht umsetzbar ist, weil die Telekom unerfüllbare Bedingungen für die Schulträger stellt, braucht Stuttgart mobile WLAN-Zugänge für die Schulen die noch Probleme in der Anbindung haben. Schüler:innen mit schlecht ausgebautem Netz in ihrem Zuhause brauchen mobile Datenpakete.

https://geb-stuttgart.de/

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Durch die Maßnahmen im Rahmen des DigitalPakts Schule können weitere Unterrichtsbereiche mit WLAN-Access Points ausgestattet und eine flächendeckende Verfügbarkeit weiter vorangetrieben werden. Aktuell verfügen 147 von 152 Schulen über eine WLAN-Infrastruktur mit mindestens einem WLAN-Access-Point. Insgesamt sind aktuell 3.482 WLAN-Access-Points in den Stuttgarter Schulen in Betrieb.
bereits teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die sogenannte "Bildungsflat" der Mobilfunkhersteller ermöglicht einen vergünstigten Internetzugang für Schüler*innen und stellt hierbei lediglich eine SIM-Karte zur Verfügung. Ein Endgerät oder passender LTE-WLAN-Router ist zusätzlich erforderlich. Die Einrichtung/Konfiguration muss durch Fachpersonal oder aber Schüler*innen, Lehrkräfte oder Eltern erfolgen.

Vertragspartner der Mobilfunkanbieter ist der Schulträger. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf 10,- EUR pro Schüler*in und sind vom Schulträger zu finanzieren. Die Haftung für den missbräuchlichen Gebrauch dieser Internetzugänge liegt bei demjenigen, der den damit verbundenen Mobilfunkvertrag abschließt.

Die Bereitstellung einer mobilen WLAN-Lösung in den Schulen zur Abdeckung von fehlender Infrastruktur ist aktuell nicht eingeplant. In Pilotprojekten hat die Verwaltung die Lösung an mehreren Schulen getestet und erkennt Schwierigkeiten bei der Funkabdeckung in den Schulgebäuden per LTE sowie beim Zugriff auf das Schulnetz, da dabei die Anbindung der Schule durch Down- und Upload verringert wird und IT-Sicherheitsprobleme durch einen weiteren Netzzugang eröffnet werden. Zugleich besteht bei der Lösung keine hundertprozentige Verfügbarkeit. Der Aufwand zur Überwindung der oben dargestellten Problemstellungen steht in keiner Relation zum Mehrwert der Schulen.

Somit hält die Verwaltung weiter an der Standardisierung der pädagogischen WLAN-Umgebung mit verkabelten WLAN-AccessPoints fest und möchte diese in den kommenden Jahren flächendeckend weiter ausrollen. Dabei arbeitet die Verwaltung mit hochkompetenten Dienstleistern zusammen, die Spezialisten für dieses Fachgebiet vorhalten. Die WLAN-Lösungen werden dauerhaft evaluiert und weiterentwickelt, um den aktuellen Anforderungen der Technik gerecht zu werden.

5 in 2021 | "IT-Hausmeister": IT-Support an Schulen - vor Ort !

"IT-Hausmeister": IT-Support an Schulen - vor Ort !

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1134
weniger gut: -114
gut: 1134
Meine Stimme: keine
Platz: 
5
in: 
2021

Die aktuelle Situation unter der Pandemie zeigt uns sehr offensichtlich, wie es um die Ausstattung und die Bildung in den Schulen bestellt ist. Die Kinder von heute sind unsere Fachkräfte von morgen. Baden Württemberg verfügt über keine Bodenschätze, unsere einzige Ressource ist Bildung. Wir dürfen kein einziges Kind verlieren. Stuttgart als vergleichsweise wohlhabende Kommune muss Vorreiter sein.
Wichtig ist für die aktuelle und nachfolgende Zeit, die Schulen, Schulleitungen und Lehrkräfte zu unterstützen und zu entlasten. Hier braucht es methodischen Support. Damit kann schnell und nachhaltig Bildung gelingen.

In Stuttgart muss ein qualifizierter IT-Support pro mittelgroßer Schule gestellt werden! Hierfür ist entsprechendes Personal zusätzlich bereitzustellen.

https://geb-stuttgart.de/

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Grundsätzlich ist das Land Baden-Württemberg, als Dienstherr der Lehrkräfte, für die persönliche Ausstattung der Lehrkräfte und somit auch für die Finanzierung von, durch die Schulträger beschafften, mobilen digitalen Endgeräten für Lehrkräfte einschließlich der Supportkosten verantwortlich. Für diese Maßnahmen wurde der Stadt eine Fördersumme von 2,9 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Es sollten rd. 3.690 mobile Endgeräte beschafft werden. Mit der geplanten Anzahl von mobilen Endgeräten nach Auswahl beziehungsweise Anforderung der Schulen sind nur 62% aller Lehrkräfte mit einem mobilen Endgerät ausgestattet. Die Deckung des erweiterten Bedarfs ist vom Land Baden-Württemberg bisher nicht vorgesehen. Um eine Vollausstattung der Lehrkräfte mit einem mobilen Endgerät zur Ausleihe zu realisieren, hat der Gemeinderat zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 2,3 Mio. Euro sowie vier zusätzliche Personalstellen für den erweiterten Bedarf der Administration und Wartung von Hardware beschlossen.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Verwaltung stellt seit 2003 mit dem "Service Desk Stuttgarter Schulen" eine zentrale Anlauf-/Kontaktstelle zur Abwicklung von Supportanfragen und –problemen der Stuttgarter Schulen zur Verfügung. Das qualifizierte Personal im Service Desk steht hierbei zur Erstannahme über Telefon, E-Mail oder das Ticketsystem, Erstellung der Tickets und Weiterleitung an die richtigen Ansprechpartner oder Dienstleister bereit. Dabei wird nicht nur die Abwicklung der Anfragen und Lösung der Probleme realisiert, auch eine weitreichende Wissensdatenbank wird mit den entstehenden Informationen gepflegt um den Support weiterentwickeln zu können. Als Schnittstelle zur Schule beziehungsweise dem Kollegium werden teilweise freigestellte Lehrkräfte genutzt. Diese werden als Netzwerk- und Multimediaberater bezeichnet und sind für die Weitergabe von Problemen und Anfragen zuständig. Teilweise bearbeiten diese beispielsweise auch Hard- und Software-Bedienfehler, kleine Problemstellungen und Fehleranalysen.

Die Corona-Pandemie und deren Folgen für die Schul-IT-Landschaft z.B. durch die Umstellung auf Fern- und Hybridunterricht stellte die schulische Bildung vollständig auf den Kopf. Hierbei entstand die Notwendigkeit einer digitalen Ausstattung mit vermehrten mobilen Endgeräten. Somit wurde im Jahr 2020 eine Schüler*innen-Ausstattung mit Leihgeräten durch das Corona-Sofortausstattungsprogramm realisiert. Dabei sind rund 13.000 mobile Endgeräte beschafft und bis Anfang 2021 von der Landeshauptstadt Stuttgart verteilt worden. Außerdem sollen im Jahr 2021 für die Stadt Stuttgart rund 3.000 – 4.000 mobile Endgeräte für Lehrkräfte zur Leihe beschafft werden.

Parallel zu den Beschaffungen werden Stellen für die Umsetzung der Zusatzvereinbarungen sowie für den Support im bisherigen Umfang auch für die neu hinzugekommenen Endgeräte geschaffen.

6 in 2021 | Besseres Schulessen

Besseres Schulessen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1049
weniger gut: -109
gut: 1049
Meine Stimme: keine
Platz: 
6
in: 
2021

Im Sinne der Nachhaltigkeit müssen regionale Produkte bzw. ein höherer Anteil regionaler/ biologischer, qualitativ hochwertiger Bestandteile verwendet werden. Wir brauchen eine bessere Strukturqualität des Schulessens.
Warmanlieferung muss vermieden werden - Cook&Chill soll auch bei Schulen als Mindestandard verankert werden!
Essen an Schulen muss für alle Kinder verfügbar sein - auch im Halbtag. Alle Kinder haben ein Recht auf ein warmes Mittagessen.

https://geb-stuttgart.de/

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Thema "Besseres Schulessen" wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, konkrete Verbesserungen wurden jedoch nicht beschlossen. Mit der Studie "Gutes Essen in der Schule" wurde 2020 die Essenssituation an Stuttgarter Schulen flächendeckend analysiert und Verbesserungsbedarfe aufgedeckt. Um auf Grundlage der Ergebnisse der Studie "Gutes Essen in der Schule" weitere Verbesserungen zu bewirken, sind Arbeitsgruppen mit den verschiedenen beteiligten Akteuren zur Erarbeitung von Verbesserungsmöglichkeiten geplant.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Landeshauptstadt Stuttgart ist die stetige Verbesserung der Mittagsversorgung ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund wurde 2020 mit der Studie „Gutes Essen in der Schule“ die Essenssituation an Stuttgarter Schulen flächendeckend analysiert und Verbesserungsbedarfe aufgedeckt.

Mit der Umsetzung erster Verbesserungsmaßnahmen wurde unmittelbar nach der ausführlichen Vorstellung im Unterausschuss Essenversorgung im März 2021 begonnen. Zur Realisierung der weiteren Maßnahmen steht das Schulverwaltungsamt im Rahmen einer Arbeitsgruppe im regen Austausch mit der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft, dem Statistischen Amt, dem Gesundheitsamt und der Kinderbeauftragten der Stadt Stuttgart.

Die mit dem Vorschlag aus dem Bürgerhaushalt formulierten Anliegen decken sich mit den Ergebnissen der Studie. Sowohl Kinder als auch Eltern nehmen eine positive Haltung zu Bio-Essen ein und messen diesem Wichtigkeit bei. In den Ausschreibungsunterlagen für die öffentliche Vergabe der Mittagessensversorgung an Caterer ist aktuell unter anderem ein Bioanteil von 25 % sowie die bevorzugte Verwendung saisonaler Lebensmittel und regionaler Produkte beziehungsweise Produktionsstätten festgelegt . Der Bioanteil soll in der nächsten Ausschreibungsrunde im Herbst 2021 auf 50 % erhöht werden.

Gleichermaßen deckt sich die Forderung das Verpflegungsmodell der Warmanlieferung zu vermeiden mit den Erkenntnissen der Studie. Tatsächlich zeigen die Ergebnisse der Verpflegungsmodelle im Vergleich ein deutlich schlechteres Abschneiden der Warmanlieferung gegenüber der Cook&Chill/Cook&Freeze-Systeme. Die Umsetzung der Verpflegungssysteme Cook&Chill/Cook&Freeze setzt Schulmensen mit einer entsprechenden Zu- bzw. Aufbereitungsküche voraus. Mensaneubauten werden daher grundsätzlich nach dem Standard Cook&Chill/Cook&Freez geplant. Die Warmanlieferung wird in der Regel ausschließlich zur Überbrückung der Zeit vom Start des Ganztagsschulbetriebs bis zur Fertigstellung der Mensa eingesetzt. An einzelnen Schulstandorten lassen sich auch während dieser Interimszeit mit schnell umsetzbaren kleineren Maßnahmen Cook&Chill/Cook&Freeze-Systeme umsetzen. Das Schulverwaltungsamt prüft dies schulspezifisch, um eine Essensversorgung mittels Warmanlieferung selbst in der baulichen Interimsphase umgehen oder zumindest so kurz wie möglich halten zu können.

An allen Ganztagsgrundschulen haben, auch Kinder die den Halbtag besuchen, die Möglichkeit am Mittagessen teilzunehmen, sofern sie an der „kurzen Mittagsbetreuung“ bis 14 Uhr angemeldet sind. Alle Mensen werden stets so geplant, dass alle Schüler*innen einer Schule am Essen teilnehmen können. In der Interimszeit bis zur Fertigstellung einer Mensa kann die Teilnahme am Mittagessen für Halbtagskinder nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Oftmals müssen in dieser Zeit Räume ohnehin bereits multifunktional genutzt werden (Klassenzimmer-Mittagessen-Betreuungsraum), um sowohl die räumliche Essens- als auch die Bildungs- und Betreuungssituation adäquat abbilden zu können. Während des Interims liegt das Hauptaugenmerk bei der Essensversorgung auf den Schülern*innen, die den Ganztag besuchen. Im Sinne der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung an Stuttgarter Schulen arbeitet die Verwaltung stets an der Weiterentwicklung der Essensversorgung.

7 in 2021 | Mehr Fachkräfte in die Kitas!

Mehr Fachkräfte in die Kitas!

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kitas
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1047
weniger gut: -88
gut: 1047
Meine Stimme: keine
Platz: 
7
in: 
2021

Es gelingt trotz großer Anstrengungen der Stadt nicht, genügend Personal einzustellen, so dass der Anteil der Kinder, denen kein Kita- oder Krippenplatz in Stuttgart angeboten werden kann, weiter ansteigt! Daher soll die städtische Zulage Tarif+ bestehen bleiben und das bisher beschäftigte Personal mittels einer Umfrage nach ihren dringlichsten Problemen und Verbesserungsvorschlägen befragt werden. Außerdem soll die Einstellung fachfremden Personals (z.B. Logopäden, Musiklehrer, Handwerker, ...) wohlwollend geprüft und eine interne Qualifikation in Betracht gezogen werden.
Da immer noch in erheblichem Ausmaß qualifiziertes Personal in den städtischen Kindertagestätten fehlt, soll die bestehende praxisintegrierte Ausbildung (PiA) deutlich aufgestockt werden. Wenn sich die Absolventen für eine fünfjährige Tätigkeit bei der Stadt Stuttgart nach Abschluss der Ausbildung verpflichten, soll eine Gehaltszulage während der Ausbildung gezahlt werden.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
In den Haushaltsberatungen wurden verschiedene Beschlüsse zur Personalgewinnung im pädagogischem Bereich gefasst, unter anderem mehr Ausbildungsplätze für die praxisintegrierte Ausbildung (PiA), die übertarifliche Übernahme von PiA-Absolvent*innen in der Erfahrungsstufe 2 sowie neu eingeführte Stipendien für Fachschüler*innen in Höhe von 200 Euro/Monat zur Stärkung der klassischen Erzieher*innen-Ausbildung. Für diese Maßnahmen wurden für die Jahre 2022/2023 Mittel in Höhe von rund 4,0 Mio. Euro beschlossen. Außerdem erfolgt eine fortlaufende Ausweitung von Ausbildungskapazitäten und die verstärkte Bindung von Absolvent*innen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Tarif+ und Umfrage
Angesichts des enormen Fachkräftemangels ist es sinnvoll, die bereits attraktiven städtischen Konditionen für pädagogische Fachkräfte zu erhalten. Dazu zählt die Arbeitsmarktzulage Tarif+, die über den Doppelhaushalt 2022/2023 hinaus bis 2024 gesichert ist. Eine Befragung der Mitarbeitenden wurde bereits durchgeführt und fließt in die weiteren Maßnahmenplanungen ein.

Einstellung von fachfremdem Personal
Bereits jetzt werden neben pädagogischen Fachkräften auch Quereinsteiger*innen gezielt angesprochen und im Jugendamt entsprechend weiterqualifiziert. Städtisch wurde die Corona-Krise genutzt, um innerhalb kürzester Zeit über 100 Aushilfen anzuwerben. Dieser Personenkreis wird fortlaufend geschult und für eine Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft motiviert.

Das Fachkräftegebot in der Kinder- und Jugendhilfe nach §7 KiTaG schränkt die Auswahl der Quereinsteiger*innen jedoch ein. Der städtische Träger ist bereits an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg herangetreten, mit dem Anliegen landesweite Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine spürbare Verbesserung der personellen Situation zur Folge haben. Leider wurden die Vorschläge zum Beispiel zur Erweiterung des Fachkräftekatalogs um pädagogiknahe Berufsgruppen wie Musik- oder Theaterpädagogen*innen mit Verweis auf den Fokus der Qualitätssicherung bislang abgelehnt.

Ausweitung von Ausbildungskapazitäten und Bindung von Absolventen*innen
Insgesamt werden jährlich bereits über 600 Auszubildende, Praktikanten*innen und Kurzzeitpraktikanten*innen im Jugendamt betreut. Im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse 2018/2019 wurde eine Ausweitung der praxisintegrierten Ausbildung auf 90 Plätze pro Jahr - allein beim städtischen Träger - beschlossen. 2020 hat das Jugendamt in Kooperation mit der Hedwig-Dohm-Schule einen Schulversuch begonnen, um dieses Erfolgsmodell auf das Berufsfeld der Kinderpflege zu übertragen, neue Zielgruppen anzusprechen sowie die Ausbildungskapazitäten zu erhöhen. Am 3. Mai 2021 wurde im Jugendhilfeausschuss und am 5. Mai 2021 im Verwaltungsausschuss die Fortschreibung der neuen Ausbildungsform mit 20 Plätzen beim städtischen Träger und der Förderung von 40 Plätzen für die freien Träger bewilligt.

Wichtig ist die Bindung nach Ausbildungsabschluss. Eine Möglichkeit zur Bindung stellt beispielsweise die Übernahme von Absolventen*innen in einer übertariflichen Erfahrungsstufe (Erfahrungsstufe 2 statt wie bislang Einstellung in Erfahrungsstufe 1) zur finanziellen Besserstellung in Verbindung mit einer Bindungsklausel dar. Dies wirkt sich positiv auf die gesamte Karriere aus, wird bei den meisten umliegenden Städten bereits gewährt und ist im Vergleich zu einer Gehaltszulage mit Bindungsklauseln rechtlich unstrittig.

8 in 2021 | Trinkbrunnen erhalten

Trinkbrunnen erhalten

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1040
weniger gut: -79
gut: 1040
Meine Stimme: keine
Platz: 
8
in: 
2021

Bad Cannstatt hat nach Budapest das größte Mineralwasservorkommen Europas.

Brunnen finden man in Bad Cannstatt an allen Ecken. Nicht alle sind Trinkbrunnen. Aber auch Mineralwasser sprudelt in bad Cannstatt. Einige Quellen haben eine heilende Wirkung, darunter auch Sauerwasser, das jedoch nicht jedem schmeckt. Hier kommen nicht nur Cannstatter um sich die Flaschen oder gar ganze Tanks zu füllen.

Als Beispiel dient die Auquelle, sie liegt zwischen dem Neckardammweg und der Neckartalstraße an der linken Neckarseite.
Nur wenige Meter oberhalb führt der Mühlsteg zum gegenüberliegenden Stadtbad Cannstatt.

Die AG Neckarvorstadt fände es wünschenswert, wenn sich mehr für die Erhaltung dieser Quellanlagen von Seitens der Stadt engagiert würde. Auch die Infotafeln mit den Nährstoffangaben sollten in gewissen Abständen aktualisiert werden (Angaben aus 2010 sind nicht gerade aktuell und vertrauenswürdig).

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Stuttgart verfügt über das zweitgrößte Mineral- und Heilwasseraufkommen in Europa. Das Mineralwasser sprudelt in Bad Cannstatt aus einigen Quellen und steht allen als Trink- und Heilwasser über das gesamte Jahr frei zur Verfügung. Die Infotafeln zu den jeweiligen Mineralwasserzusammensetzungen der Mineralwasserbrunnen wurden bereits ausgeschrieben und werden erneuert. Zudem gibt es im gesamten Stadtgebiet zahlreiche Trinkbrunnen, die am Trinkwassernetz angeschlossen sind. Hier kann die Trinkflasche zwischen Mai und November mit kostenlosem Trinkwasser gefüllt werden. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Trinkbrunnen im Stadtgebiet wurden über das Aktionsprogramm Klimaschutz „Blaue Infrastruktur“ 1,2 Mio. Euro für 20 weitere Trinkwasserspender auf öffentlichen Plätzen bereitgestellt. Diese sollen bis Ende 2023 insbesondere in den „Hotspots“ des Stuttgarter Talkessels erstellt werden. Die Reinigung und Wartung der Mineralwasserbrunnen sowie der Trinkwasserbrunnen erfolgt im regelmäßigen Turnus, ebenso die Beprobung der Wasserqualität.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Mineralwasserbrunnen werden in regelmäßigen Abständen kontrolliert und gereinigt. Verkrustungen an den Brunnenanlagen lassen sich wegen des Mineralienanteils im Wasser leider nicht verhindern. Die Infotafeln zu den jeweiligen Mineralwasserzusammensetzungen der Mineralwasserbrunnen werden derzeit überarbeitet und sollen bis Ende 2021 erneuert werden.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt die Vorschläge der Bürger*innen zustimmend zur Kenntnis und kommentiert sie bewusst nicht.

9 in 2021 | Metropol-Kino weiterhin als Kino betreiben/Komplex als Einwohner- und Kulturhaus

Metropol-Kino weiterhin als Kino betreiben/Komplex als Einwohner- und Kulturhaus

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1024
weniger gut: -140
gut: 1024
Meine Stimme: keine
Platz: 
9
in: 
2021

Das Metropol-Kino soll im ehemaligen, denkmalgeschützen Kopfbahnhof weiterhin als Kino betrieben werden. Wer eine IBA 2027 in der Stadt haben will, der soll sich auch auf seine Wurzeln besinnen und die Architektur respektieren, die als das Aushängeschild gilt, Persönlichkeiten von Rang und Namen beherbergte und den Hauch von Internationalität inne hat.

Die Stadt Stuttgart soll dieses Gebäude erwerben, das Metropol bleibt weiterhin als Kino erhalten (die Festivals können wie vor der COVID-19-Pandemie) dort stattfinden und die Stuttgarter Innenstadt erhält endlich ein Einwohnerhaus und Kulturzentrum, wie es dort bislang fehlt.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen behandelt. Ein Beschluss wurde nicht gefasst, da die Fortführung des Kinobetriebs prinzipiell nur möglich wäre, sofern die Eigentümerin des Metropol-Gebäudes Union Invest und die Element Boulders GmbH den rechtsgültigen Mietvertrag auflösen.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Eigentümerin des Metropol-Gebäudes Union Invest hat mit der Element Boulders GmbH einen zehnjährigen Mietvertag für den Betrieb einer Boulderhalle abgeschlossen, nachdem die langjährige Mieterin des Metropol-Kinos auf Ende 2020 vorzeitig ihren Mietvertrag aufgelöst hat.

Die Stadt befindet sich sowohl mit der Union Invest als auch mit der Element Boulder GmbH im Austausch und bemüht sich, geeignete Ersatzräume für die geplante Boulderhalle zu finden. In diesem Fall würden beide Vertragsparteien den rechtsgültigen Mietvertrag auflösen und die Fortführung eines Kultur- beziehungsweise Kinobetriebs wäre möglich, falls nach wie vor private Kinobetreiber starkes Interesse zeigen.

Die Stadt wird dann prüfen, ob die interessierten privaten Kinobetreiber durch eine städtische Kooperation abgesichert werden. Eine solche Kooperation könnte eine finanzielle Unterstützung für einen abgegrenzten, nichtkommerziellen Programmbereich des Kinobetriebs vorsehen (beispielsweise auch Programmlinien des künftigen Hauses für Film und Medien).

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte ist der Meinung, dass eine kulturelle Nutzung an dem Standort weiterhin angemessen ist.

10 in 2021 | Neckar-Uferpromenade

Neckar-Uferpromenade

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Stadt am Fluss
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1020
weniger gut: -104
gut: 1020
Meine Stimme: keine
Platz: 
10
in: 
2021

Das Nackarufer sollte an mehreren Stellen durch gepflegte Grünanlagen und Gastronomiebetriebe sowie Strandabschnitte (z.B. mit Bocciabahnen, Beachvolleyballfeld,...) aufgewertet werden, sodass den Bürgern mehr Lebensqualität am Wasser geboten werden kann .

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Neckarufer soll in Zukunft zu einem attraktiven Erholungsraum werden. Dafür sind mehrere Projekte geplant, die im Masterplan „Erlebnisraum Neckar“ zusammengefasst sind. Im Doppelhaushalt 2022/2023 sollen beispielsweise Gutachten und Planungen für die Projekte Grünes Band am alten Neckarlauf, Neckarknie und Binnenflächen Einfahrbahn - Wasenpark beauftragt werden. Dafür wurden 3,08 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Insgesamt hat der Gemeinderat seit 2010 für den "Erlebnisraum Neckar" 54,305 Mio. Euro für Planungen sowie bauliche Maßnahmen beschlossen, die im Rahmen des Großprojekts in den kommenden Jahren weiter umgesetzt werden sollen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Landeshauptstadt Stuttgart beschäftigt sich seit Jahren mit der Umgestaltung der Neckarufer. Leider sind die Handlungsspielräume der Stadt stark begrenzt, da die Flächen am Neckar in Besitz des Bundes sind und den Bestimmungen der Bundeswasserstraße (mit eigener Gesetzgebung!) unterliegen.

Dennoch hat die Landeshauptstadt mit dem "Erlebnisraum Neckar - ein Masterplan für Stuttgart als Stadt am Fluss" ein Handlungsprogramm aufgelegt, um auf vielen Abschnitten der Neckarufer Maßnahmen umzusetzen und damit für Freizeit und Erholung, aber auch für Natur und Landschaft gestalterische wie funktionale Verbesserungen herbeizuführen (siehe https://www.stuttgart-meine-stadt.de/stadtentwicklung/masterplan-neckar/...).

Wegen der Anforderungen an Ökologie, Schifffahrt und Hochwasserschutz sind die Planungen komplex und erfordern langwierige Genehmigungsverfahren. Für Teilprojekte im Uferpark Austraße sowie für die Projekte "Naturoase Auwiesen", "Hechtkopf am Sicherheitshafen", "Wasenufer und Wasenquerung" sowie "Neckarufer am Lindenschulviertel" hat der Gemeinderat die Umsetzung beschlossen und die dazu erforderlichen finanziellen Mittel bereitgestellt. Im Zuge des Rückbaus der Neckartalstraße vor der Wilhelma sollen auch die Uferflächen an diesem Neckarabschnitt, die heute Baustelleneinrichtungsflächen sind, umgestaltet und für die die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Die Verwaltung arbeitet gleichzeitig an der planerischen Vorbereitung weiterer Projekte. Schwerpunkt hierbei bilden die Bereiche Mühlgrün und Neckarknie. Für letztgenannten Bereich wurde ein Ideenwettbewerb durchgeführt, dessen Ideen nun abschnittsweise in die Realisierung überführt werden sollen (https://www.stuttgart.de/leben/stadtentwicklung/oeffentlichkeitsbeteilig...).

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt die Vorschläge der Bürger*innen zustimmend zur Kenntnis und kommentiert sie bewusst nicht.

11 in 2021 | Digitalisierung der Stuttgarter Schulen

Digitalisierung der Stuttgarter Schulen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1007
weniger gut: -108
gut: 1007
Meine Stimme: keine
Platz: 
11
in: 
2021

Gefordert wird eine sofortige Umsetzung elementarer Digitalisierungsmaßnahmen an den Stuttgarter Schulen, insbesondere im Stadtbezirk Vaihingen!
Die Corona-Krise bringt, neben all der Herausforderungen, auch Chancen mit sich. Eine Chance besteht darin, dass Momentum in Richtung Digitalisierung konsequent weiter zu nutzen und nach Corona eben nicht wieder in analoge Muster zurückzukehren.
Aufbauend auf den bereits im letzten Bürgerhaushalt geforderten Schulsanierungen im Stadtbezirk Vaihingen Nr. 51419 und der Gymnastikhalle Fanny Nr. 52740, die hoch bewertet und im politischen Prozess befürwortet werden und wo dennoch keine Fortschritte spürbar ist, fordern wir daher die sofortige Umsetzung elementarer Digitalisierungsmaßnahmen, um das bestehende Momentum in Richtung Digitalisierung zu nutzen! Dazu gehören u.a. ein flächendeckendes WLAN in den Schulen, Ausstattung aller Lehrkräfte sowie aller Schüler*innen mit der notwendigen Hardware. Dies bildet die Grundvoraussetzung, um
• in Corona-Zeiten einen sinnvollen Fernunterricht bieten,
• den in Übergangsphasen erforderlichen Hybridunterricht gewährleisten,
• nachhaltigen digitalen Unterricht anbieten zu können und
• die mit viel Aufwand jetzt entstehenden digitalen Lehrmaterialien als Grundlage eines Digitalisierungsschubes für die Schulen nutzen zu können.
Wir erachten dies als eine ‚Selbstverständlichkeit‘, die unseren Kindern dieselben zukunftsorientierten Bildungschancen gewährt, wie anderswo in Deutschland und im internationalen Vergleich.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Digitalisierung an Stuttgarter Schulen wurden bis einschließlich 2024 insgesamt rd. 31 Mio. Euro im Haushaltsplan berücksichtigt. Aus den aufgenommenen Mitteln sollen unter anderem digitale Endgeräte für Schüler*innen und Lehrer*innen beschafft, aber auch baulich notwendige Maßnahmen zur Digitalisierung finanziert werden. Durch die Maßnahmen im Rahmen des DigitalPakts Schule können auch weitere Unterrichtsbereiche mit WLAN-Access Points ausgestattet und eine flächendeckende Verfügbarkeit weiter vorangetrieben werden. Aktuell verfügen 147 von 152 Schulen über eine WLAN-Infrastruktur mit mindestens einem WLAN-Access-Point. Insgesamt sind aktuell 3.482 WLAN-Access-Points in den Stuttgarter Schulen in Betrieb.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Mit dem wegweisenden Stuttgarter Programm „Schule online“ begann die Stadt Stuttgart ab 1998 mit der systematischen Digitalisierung der Schulen. Zunächst mit einem Umsetzungskonzept zur Computerausstattung, welches auch die Refinanzierung berücksichtigte, über einen Ausbau der lokalen Netzwerke (LAN) und Internetzugänge an den Schulen sowie einen Einstieg in die Betreuung der Systeme und Netzwerke (Schule online 2). In einer dritten Stufe (Schule online 3) wurde die Grundlage für die Wiederbeschaffung und eine zentrale Supportstruktur für die Digitale Schule in Stuttgart gelegt. In den Folgejahren wurden zahlreiche Programme des Landes und der Stadt umgesetzt und die Computerausstattung sukzessive gesteigert.

Ab 2011 wurde eine PC:Schüler-Relation von 1:10 als Mindeststandard für Stuttgarter Schulen gesetzt. Im Zuge der weiteren Digitalisierung wurde in Stuttgart weitgehend auf mobile Lösungen gesetzt (Notebookwagen, Multimedia-Cases, Tabletkoffer). In diesem Zuge wurde auch vermehrt WLAN als Ergänzung zum kabelgebundenen pädagogischen Netz eingeführt.

Der Ausbau der digitalen Infrastruktur innerhalb der Schulgebäude in Stuttgart ist aufgrund der relativ alten Bausubstanz im Bestand nur schrittweise - meist nur im Rahmen von weitgehenden Umstrukturierungen oder Sanierungen - möglich. Neu- und Erweiterungsbauten werden seit 2004 grundsätzlich entsprechend jeweils aktuellen Standards voll digital verkabelt.

Neben der regelmäßigen Wiederbeschaffung von Hard- und Software konnte im Zeitraum des Doppelhaushalts 2020/2021 unter anderem im Rahmen des Bundesförderprogramms „DigitalPakt Schule“ als „Corona-Sofortausstattung“ 13.000 mobile Leihgeräte für Schüler*innen beschafft werden. Darüber hinaus sollen beispielsweise rund 3.000 – 4.000 mobile Leihgeräte für Lehrkräfte in 2021 bereitgestellt werden. Coronabedingt wurde damit in kürzester Zeit die geplante Anzahl von mobilen Endgeräten bei den Schulen beschafft, welche eigentlich erst am Ende des DigitalPakts Schule realisiert werden sollte.

Diesbezüglich ist eine weitreichende digitale Ausstattung der Stuttgarter Schulen zu erkennen. Diese wird durch den DigitalPakt Schule in Anlehnung an die zu erstellenden Medienentwicklungspläne weiter ergänzt. Die Stadt Stuttgart kann aus diesem Pakt Finanzierungsmittel in Höhe von bis zu 30,6 Mio. Euro abrufen. Diese Finanzmittel sollen bis zum Ende des DigitalPakts im Jahr 2024 in die Digitale Infrastruktur und Ausstattung investiert werden.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Vaihingen unterstützt diese Forderung ausdrücklich. Seit Monaten versuchen die Schulen, die für Fern- und Hybridunterricht fehlende Hard- und Software sowie fehlende digitale Lehrmaterialien mit viel Kreativität und Einsatz auszugleichen. Vielerorts mangelt es an elementaren Dingen wie der flächendeckenden Breitbandanbindung und der elementaren Ausstattung für Lehrkräfte sowie Schülerschaft. Der Schulträger darf die betroffenen Schulen bei der Bewältigung der Krise nicht alleine lassen.

12 in 2021 | Neckar erlebbar machen

Neckar erlebbar machen

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Stadt am Fluss
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

999
weniger gut: -106
gut: 999
Meine Stimme: keine
Platz: 
12
in: 
2021

Ein Vorschlag den Herr Grimm 2019 gemacht hat und der zum Umgestalten des Neckarufers bestens passt.
Luftkuren im Freien sind nicht nur in anerkannten Luftkurorten möglich: Ein Gradierwerk ist eine Architektur für Luftkuren. Gradierwerke wurden vor Jahrhunderten für die Salzgewinnung entwickelt und im 19. Jahrhundert für die Luftkur entdeckt.
Salzhaltiges Mineralwasser rieselt an Reisigwänden herab, bindet Feinstaub und reichert währenddessen die Umgebungsluft mit Aerosolen an. Letztere wirken sich positiv auf die Atemwege aus, helfen z. B. Asthmatikern und Allergikern. Eine vergleichbar gesunde Luft atmet man fast nur am fernen Meer oder im stadtnahen Wald ein. Gradierwerke zählen aktuell zu den beliebtesten Attraktionen in Kurorten. In Bad Orb, Bad Kreuznach und Bad Rappenau stehen eindrucksvolle Vorbilder.
Mit der Hofrat-Seyffer-Quelle hat Stuttgart-Bad Cannstatt eine geeignete Sole zum Bau eines Gradierwerks, sogar eine Salzgewinnung wäre möglich. Diese Quelle wird im Mineralbad Cannstatt genutzt und kann entarseniert werden. Der ehemalige Brunnen der Hofrat-Seyffer-Quelle, aber ist seit 2006 versiegelt und bleibt ungenutzt; das salzhaltige Mineralwasser ist zum Trinken nicht geeignet. Die Quelle befindet sich unterhalb der Reinhold-Maier-Brücke am Neckar, nahe der Kreuzung Gnesener Straße – Hofener Straße, neben dem Fußballplatz der SpVgg Cannstatt. Der parallel verlaufende, schmale Grünzug am Fluss bietet sich für den Bau eines langgestreckten Gradierwerks geradewegs an.
Das Projekt würde einen kleinen Teil dazu beitragen, die bekanntermaßen verunreinigte Luft in Stuttgart an dieser Stelle zu verbessern und wäre ein äußerst wertvolles Inhalatorium.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Hofrat-Seyffer-Quelle wurde im Jahr 1974 in der Hofener Straße in Bad Cannstatt erschlossen und gefasst. Das Wasser der Quelle ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mehrere zehntausend Jahre alt und wird aus großer Tiefe an die Oberfläche befördert. Das Wasser enthält sehr viel gelöstes Steinsalz und riecht und schmeckt entsprechend salzig. Dadurch wäre das Quellwasser grundsätzlich für ein sogenanntes Gradierwerk geeignet. Ein Gradierwerk ist eine Anlage, über die das Salzwasser verdunstet. Die Umgebungsluft einer solchen Anlage wird gerne mit Meeresluft verglichen. Sie wirkt besonders für Allergiker und Asthmatiker gesundheitsfördernd und ist deshalb in Kurhäusern beliebt.

Die Hofrat-Seyffer-Quelle liefert allerdings mit maximal 2 Litern pro Sekunde deutlich zu wenig Wasser, um sie sinnvoll für ein Gradierwerk zu verwenden. Das verfügbare, salzhaltige Wasser wird im Betrieb vollständig aufgebraucht und zur Befüllung einiger Becken im SoleBad Cannstatt verwendet. Freie Ressourcen zur anderweitigen Nutzung stehen daher leider nicht zur Verfügung.

Im SoleBad Cannstatt sprudelt Stuttgarts einzige Thermalsole. Um das Thema Salz mehr in den Vordergrund zu rücken, wird derzeit die Idee eines Gradierwerks im SoleBad Cannstatt umgesetzt. Dieses soll jedoch mit eigens erzeugtem Salzwasser geschehen. Dabei wird Steinsalz in Wasser gelöst, welches aus Heilbronn entstammt und dort bergmännisch aus dem Steinsalzlager im Mittleren Muschelkalk abgebaut wird. Die in der Hofrat-Seyffer-Quelle auf natürliche Weise entstandene Sole entstammt ebenfalls aus dem Steinsalz des Mittleren Muschelkalks.

Die Quellfassung selbst liegt auf städtischem Gelände zwischen dem Geh- und Radweg auf dem Neckardamm und den Sportflächen. Der Uferstreifen zwischen Sportplatz und Neckar einschließlich des Uferweges ist Teil der Bundeswasserstraße Neckar und im Eigentum des Bundes. Auf diese Flächen hat die Stadt keinen Zugriff. Bei Hochwasser werden Teile des Uferstreifens überschwemmt. Da das Wasser bei der Annahme des so genannten 100-jährigen Hochwassers (HQ100) ca. die Hälfte des Uferstreifens überströmt, ist aus Gründen des Hochwasserschutzes und der dazu erlassenen Vorschriften im Wassergesetz die Errichtung baulicher Anlagen nicht möglich.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt die Vorschläge der Bürger*innen zustimmend zur Kenntnis und kommentiert sie bewusst nicht.

13 in 2021 | Ausbau der Schulsozialarbeit und außerschulischer Angebote

Ausbau der Schulsozialarbeit und außerschulischer Angebote

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Jugendarbeit
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

990
weniger gut: -113
gut: 990
Meine Stimme: keine
Platz: 
13
in: 
2021

Stuttgart ist eine Großstadt mit vielen Kindern und Jugendlichen aus unterschiedlichsten Herkunftsfamilien mit entsprechend unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Krawalle in der Stuttgarter Innenstadt zeigten deutlich, dass bisher nicht alle Kinder und Jugendlichen erreicht werden. Auch in Anbetracht der aktuellen Erhebungen zu den Nebenerscheinungen des Lockdowns für Kinder, Jugendliche und Familien muss der Ausbau der Schulsozialarbeit weiter vorangetrieben werden, um Prävention in jede Richtung auch umfassend und gut betreiben zu können. Im Zuge dessen werden ebenfalls Personal und Mittel für außerschulische Angebote wie Jugendfarm Theaterprojekte usw. benötigt.

https://geb-stuttgart.de/

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat für den Ausbau neuer und die Aufstockung bestehender Schulsozialarbeitsstandorte gestimmt. Hierzu wurde die Förderung von insgesamt 7,5 zusätzlichen Stellen bei den Trägern der Schulsozialarbeit beschlossen. In diesem Zusammenhang sollen die Arbeitsplätze an sechs neuen Schulstandorten ausgestatten werden. Zudem wird der von den Trägern selbst zu finanzierende Eigenanteil im Arbeitsfeld von 5% auf 2,5% gesenkt. Außerdem wird die Förderung der Leitungsstellen verbessert. Für all diese Maßnahmen wurden im Doppelhaushalt 2022/2023 Mittel von insgesamt 1,125 Mio. Euro eingestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Bedarf an Schulsozialarbeit an den jeweiligen Schulen wird vom Jugendamt regelmäßig geprüft, priorisiert und mündet in einen Vorschlag zur Aufstockung bestehender Schulsozialarbeitsstandorte. Gemeinderätliche Grundlage hierfür ist, solche Schulen aufzustocken, deren Schülerschaft sozial heterogen ist. Eine höhere Heterogenität soll auch einen höheren Stellenumfang bei der Schulsozialarbeit nach sich ziehen. Das bedeutet, dass dort, wo sich die Schülerinnen und Schüler in ihren Bildungsvoraussetzungen stark unterscheiden, nach einem festgelegten Stellenbemessungsmodell um einen ebenfalls festgelegten Stellenanteil aufgestockt werden soll. Ausschlaggebend sind die Bezugspunkte

- Gesamtzahl der Schüler*innen
- Anzahl der Bonuscardberechtigten Schüler*innen sowie
- Anzahl der inklusiv beschulten Schüler*innen.

Die Fachverwaltung nimmt also einen gesamtstädtisch, vergleichenden Blick ein und orientiert sich an der aktuellen amtlichen Schulstatistik.

Schulsozialarbeit nach dem Stuttgarter Modell fokussiert sich nicht ausschließlich auf die Schule, sondern wirkt auch in die außerschulischen alltäglichen Bezüge der jungen Menschen in ihrem jeweiligen Sozialraum hinein. Sie ist daher mit der außerschulischen Jugendarbeit, Jugendberatung etc. konzeptionell verknüpft.

14 in 2021 | 365€-Ticket für Stuttgart einführen

365€-Ticket für Stuttgart einführen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Tarife, Tickets
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

982
weniger gut: -160
gut: 982
Meine Stimme: keine
Platz: 
14
in: 
2021

Um in Stuttgart mehr Leute von Bus und Bahn langfristig zu überzeugen, muss man den Nahverkehr preislich attraktiv machen. Egal welche Großstadt, Paris, Wien oder London: Die Preise für die Öffentlichen sind nur halb so teuer, wie die in Stuttgart. Je mehr Menschen vom Auto auf den Nahverkehr umsteigen, umso besser könnten Stau-, Park- und Luftprobleme gesenkt werden, was gut fürt den Klimaschutz ist.

365 Euro im Jahr rund um die Uhr im ganzen VVS-Netz zu fahren, ist ein günstiger Preis, der in anderen Städten längst in die Tat umgesetzt wurde:
In Wien zahlt man etwa nur 1 Euro am Tag für das gesamte Liniennetz, und das sogar mit 3-Min- Takt, Express-S-Bahnen und durchgehendem Nachtverkehr. Natürlich schnellten die Fahrgastzahlen an die Decke.

Im letzten Bürgerhaushalt gab die Verwaltung an, dass ein 365-Euroticket in Stuttgart 60 Millionen Euro kosten würde. Es wird Zeit, diesen Meilenstein endlich umzusetzen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Über die Einführung eines 365-Euro-Tickets für alle Stuttgarter*innen wurde in den Haushaltsplanberatungen beraten, jedoch wurde dazu kein Beschluss gefasst.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

Es ist das Bestreben der Landeshauptstadt Stuttgart, mit verschiedenen Maßnahmen den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für die Bürgerinnen und Bürger attraktiver zu gestalten, um mehr Menschen zum Umstieg auf Bus und Bahn zu bewegen und einen Beitrag zur Luftreinhaltung zu liefern. Dazu haben sich bereits 2014 auch die Partner des ÖPNV-Pakts in der Region Stuttgart (Land Baden-Württemberg, Verband Region Stuttgart, Verbundlandkreise und Landeshauptstadt) verständigt. Hierzu gehören Maßnahmen zur Verbesserung des Leistungsangebots (zum Beispiel Erweiterung des Stadtbahnnetzes, neue Fahrzeuge, Verbesserung des Fahrplans) und des Tarifangebots (zum Beispiel Einführung neues Abo-Verfahren, neues Firmen- und Senioren-Abo, Ausbildungs-Abo, eTicket, HandyTicket). Dass die eingeleiteten und umgesetzten Maßnahmen bereits erfolgreich waren, belegen seit Jahren kontinuierlich gestiegene Fahrgastzahlen für den Bereich des VVS.

Zum 1. April 2019 wurde mit der Tarifzonenreform ein wahrer Meilenstein in der Geschichte des VVS umgesetzt. In Summe werden 42 Mio. Euro pro Jahr für die Tarifzonenreform aufgewendet. Finanziert wird die Reform durch die Stadt Stuttgart, das Land Baden-Württemberg und die Verbundlandkreise. Ziel der Tarifzonenreform war es, den Zonenplan beziehungsweise die Tarife spürbar zu vereinfachen, um somit insgesamt noch mehr Fahrgäste für den ÖPNV zu gewinnen und die Schadstoffbelastung im Stuttgarter Talkessel und im Umland spürbar zu reduzieren. Dass dies bereits gelang, belegen bis zum Beginn der Corona-Pandemie die vorliegenden Fahrgastzahlen. Für die von der Tarifreform betroffenen Tickets (Inhaber von generell netzweit gültigen Tickets, wie zum Beispiel das StudiTicket oder SeniorenjahresTicket, hatten von der Tarifzonenreform nicht unmittelbar profitiert), betrug die Steigerung der Fahrgastzahlen im Zeitraum April bis Dezember 2019 rund fünf Prozent.

Die Einführung eines 365-Euro-Tickets wird derzeit vielfach im Bereich des VVS und nicht nur in Stuttgart gefordert. Die Einführung eines solchen Tickets würde zu sehr hohen Einnahmeausfällen bei den Verkehrsunternehmen führen (verbundweit je nach Variante zwischen 120 Mio. und 150 Mio. Euro pro Jahr), sodass die Finanzierung eines solchen Angebots durch die öffentliche Hand unabdingbar ist. Allein mit den erhofften Fahrgastzuwächsen ist eine solche Maßnahme nicht zu finanzieren. Die Stadt hat für die Stuttgarter Schülerinnen und Schüler (Scool-Abo) und die Auszubildenden (Ausbildungs-Abo) seit 1. September 2020 das 365-Euro-Ticket umgesetzt. Des Weiteren hat der Stuttgarter Gemeinderat im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Nahverkehrsplans einen Beschluss gefasst, der das Ziel verfolgt, allen Stuttgarterinnen und Stuttgartern ein Jahresabo für das Bus- und Bahnfahren in Stuttgart zum Preis von 365 Euro anbieten zu können. Aus diesem Grund verfolgt die Landeshauptstadt mit Interesse die Überlegungen auf Landesebene, den Kommunen mit einem Landesgesetz neue Finanzierungsmöglichkeiten an die Hand zu geben. Ohne zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit ist es der Stadt allein aus dem städtischen Haushalt nicht möglich, ein 365-Euro-Ticket einzuführen.

15 in 2021 | Stadtstrand am Neckar

Stadtstrand am Neckar

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadt am Fluss
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

981
weniger gut: -121
gut: 981
Meine Stimme: keine
Platz: 
15
in: 
2021

Stuttgart liegt am Neckar. Für Büger*innen gibt es keine Möglichkeit, an den Fluss zu gelangen. Mein Vorschlag: Grünfläche und Strand am Neckar für die Menschen. Den Neckar zugänglich machen für Menschen und nicht nur für Autos und Industrie.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Neckarufer soll in Zukunft zu einem attraktiven Erholungsraum werden. Dafür sind mehrere Projekte geplant, die im Masterplan „Erlebnisraum Neckar“ zusammengefasst sind. Im Doppelhaushalt 2022/2023 sollen beispielsweise Gutachten und Planungen für die Projekte Grünes Band am alten Neckarlauf, Neckarknie und Binnenflächen Einfahrbahn - Wasenpark beauftragt werden. Dafür wurden 3,08 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Insgesamt hat der Gemeinderat seit 2010 für den "Erlebnisraum Neckar" 54,305 Mio. Euro für Planungen sowie bauliche Maßnahmen beschlossen, die im Rahmen des Großprojekts in den kommenden Jahren weiter umgesetzt werden sollen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Landeshauptstadt Stuttgart beschäftigt sich seit Jahren mit der Umgestaltung der Neckarufer. Leider sind die Handlungsspielräume der Stadt stark begrenzt, da die Flächen am Neckar in Besitz des Bundes sind und den Bestimmungen der Bundeswasserstraße (mit eigener Gesetzgebung!) unterliegen.

Dennoch hat die Landeshauptstadt mit dem "Erlebnisraum Neckar - ein Masterplan für Stuttgart als Stadt am Fluss" ein Handlungsprogramm aufgelegt, um auf vielen Abschnitten der Neckarufer Maßnahmen umzusetzen und damit für Freizeit und Erholung, aber auch für Natur und Landschaft gestalterische wie funktionale Verbesserungen herbeizuführen (siehe https://www.stuttgart-meine-stadt.de/stadtentwicklung/masterplan-neckar/...).

Wegen der Anforderungen an Ökologie, Schifffahrt und Hochwasserschutz sind die Planungen komplex und erfordern langwierige Genehmigungsverfahren. Für Teilprojekte im Uferpark Austraße sowie für die Projekte "Naturoase Auwiesen", "Hechtkopf am Sicherheitshafen", "Wasenufer und Wasenquerung" sowie "Neckarufer am Lindenschulviertel" hat der Gemeinderat die Umsetzung beschlossen und die dazu erforderlichen finanziellen Mittel bereitgestellt. Im Zuge des Rückbaus der Neckartalstraße vor der Wilhelma sollen auch die Uferflächen an diesem Neckarabschnitt, die heute Baustelleneinrichtungsflächen sind, umgestaltet und für die die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Die Verwaltung arbeitet gleichzeitig an der planerischen Vorbereitung weiterer Projekte. Schwerpunkt hierbei bilden die Bereiche Mühlgrün und Neckarknie. Für letztgenannten Bereich wurde ein Ideenwettbewerb durchgeführt, dessen Ideen nun abschnittsweise in die Realisierung überführt werden sollen (https://www.stuttgart.de/leben/stadtentwicklung/oeffentlichkeitsbeteilig...).

16 in 2021 | Lebensmittel retten und verteilen hilft dem Klima und den Menschen

Lebensmittel retten und verteilen hilft dem Klima und den Menschen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

974
weniger gut: -113
gut: 974
Meine Stimme: keine
Platz: 
16
in: 
2021

Täglich landen große Mengen genussfähiger Lebensmittel im Müll, weil sie nicht verkauft wurden, nahe am MHD sind oder den strengen optischen Anforderungen nicht genügen. Durch Erzeugung, Verarbeitung und Transport werden Ressourcen verbraucht, CO² fällt in erheblichem Maß an. Die Reduzierung dieser riesigen Verschwendung nützt nicht nur dem Klima und der Umwelt, sondern kann auch sozial benachteiligten Menschen helfen. Die Stadt soll die vorwiegend von Ehrenamtlichen getragenen Initiativen bei ihrer Arbeit unterstützen: Indem sie Räumlichkeiten für Verteilstellen - sogenannte "Fairteiler" - zur Verfügung stellt (in manchen Gemeinden wird im Rathaus ein Fairteiler betrieben) bzw. bei der Suche nach passenden Stellplätzen und Räumlichkeiten hilft. Ziel ist, daß möglichst in jedem Stadtteil ein Fairteiler entsteht. Die Kosten für Einrichtung und Betrieb werden von der Stadt getragen, sofern keine anderen Kostenträger vorhanden sind. Die Stadt veranstaltet einen Wettbewerb, der Unternehmen aus der Lebensmittelbranche (Erzeugung, Verarbeitung, Vertrieb) motiviert, weniger Lebensmittelabfall zu erzeugen und/oder nicht verkaufte Waren zu spenden. Es wird eine Kampagne entwickelt und in Schulen, über Info-Veranstaltungen usw. über die ökologische und wirtschaftliche Bedeutung von Lebensmittelverschwendung und Möglichkeiten zur Vermeidung informiert.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Ernährungs- und Lebensmittelsektor ist als Verursacher von rund 30% der weltweiten Treibhausgasemissionen laut Global Carbon Project dem Themenbereich Klimaschutz zuzuordnen. Da es sich um ein Querschnittsthema handelt, von dem verschiedene Ämter betroffen sind, hat der Gemeinderat eine zusätzliche Koordinierungsstelle zur Bearbeitung des Themas Ernährung unter dem Gesichtspunkt Klima beschlossen. Angedacht ist, dass diese Koordinierungsstelle die strategische Konzeption des Themenfeldes mit städtischen und externen Akteuren (zum Beispiel Ernährungsrat) koordiniert und in diesem Zusammenhang beispielsweise auch Konzepte prüfen und entwickeln könnte, inwiefern sich die Stadt mit einem akzeptablen Kosten-Nutzen-Verhältnis über so genannte „Fairteiler“ bei der Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung einbringen kann.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es bereits verschiedene, ehrenamtlich betriebene Fairtailer (https://foodsharing.de/?page=fairteiler&bid=48). Das Leerstands- und Zwischennutzungsmanagement der städtischen Wirtschaftsförderung kann Initiativen bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten unterstützen.

Eine neue Förderung zur Deckung von Ausgaben des regelmäßigen Betriebs (zum Beispiel Miete oder Personalkosten) einer solchen Einrichtung bedarf eines Beschlusses des zuständigen gemeinderätlichen Gremiums. Im Jahr 2020 hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart beispielsweise eine institutionelle Förderung (Personalkostenförderung) für Raupe Immersatt e.V. beschlossen. Die Zuwendung ist für den Betrieb und zur Weiterentwicklung eines Foodsharingkonzepts bestimmt.

Im Zuge der pädagogischen Beratung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) an Schulen und Kindergärten wird bereits die Verschwendung von Lebensmitteln thematisch aufgegriffen. Entsprechende Ressourcen vorausgesetzt, kann dieses Angebot gegebenenfalls künftig weiter intensiviert werden. Das Potential für darüberhinausgehende Inhalte wie zum Beispiel einer Funktionseinheit, die die bereits bestehenden Angebote gewerblicher Anbieter, Tafeln und privaten Endverbrauchern übergeordnet betreiben soll, besteht beim AWS in dieser Form aktuell nicht. Die Sensibilisierung von Unternehmen über die Bedeutung von Lebensmittelverschwendung und die Möglichkeiten zur Vermeidung ist keine klassische Aufgabe einer öffentlichen Verwaltung und wird bei der Landeshauptstadt Stuttgart aktuell auch nicht durch eine freiwillige Leistung abgedeckt. Die gezielte Unterstützung einer nachhaltigen Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung würde zunächst die Erstellung einer inhaltlichen Gesamtkonzeption voraussetzen.

17 in 2021 | Kostenlose Förderangebote für alle Schüler:innen

Kostenlose Förderangebote für alle Schüler:innen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Betreuung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

951
weniger gut: -145
gut: 951
Meine Stimme: keine
Platz: 
17
in: 
2021

Die aktuelle Situation unter der Pandemie zeigt uns sehr offensichtlich, wie es um die Ausstattung und die Bildung in den Schulen bestellt ist. Die Kinder von heute sind unsere Fachkräfte von morgen. Baden-Württemberg verfügt über keine Bodenschätze, unsere einzige Ressource ist Bildung. Kein Kind darf verlorengehen. Stuttgart als vergleichsweise wohlhabende Kommune muss Vorreiter sein.
Förderangebote müssen für alle Schüler:innen kostenlos sein, da Lernrückstände aufgeholt und Lerndefizite ausgeglichen werden müssen. Die Schulen selbst haben schon in „normalen“ Zeiten zu wenige oder gar keine Kapazitäten für Förderunterricht. Stuttgart soll zusätzliches Personal in die Schulen holen und Nachhilfe und Förderangebote "einkaufen" - möglich ist das z.B. über Student:innen oder Projekte mit älteren Schüler:innen gegen ein gewisses Entgelt.

https://geb-stuttgart.de/

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde während der Haushaltsplanberatungen behandelt, neben den bereits bestehenden Bildungsförderangeboten wurden im Doppelhaushalt 2022/2023 keine weiteren Förderangebote beschlossen. Zur weiteren Entwicklung der Ganztageskonzeption an Stuttgarter Schulen wurden aber drei neue Stellen geschaffen.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

In erster Linie ist das Land zuständig für die schulische Bildung, dennoch engagiert sich auch die Stadt als Schulträger seit mehreren Jahrzehnten, um die schulische Bildung – neben einer hochwertigen sächlichen Ausstattung - mit zusätzlichen pädagogischen Maßnahmen zu unterstützen und zu ergänzen.

Besonders ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass der Gemeinderat im Jahr 2011 einen richtungsweisenden Beschluss gefasst hat, die Stuttgarter Grundschulen flächendeckend zu Ganztagsgrundschulen weiter zu entwickeln. Dieses Modell verbindet die schulische Pädagogik mit qualitativ hochwertigen Bildungsangeboten freier Träger der Jugendhilfe und des städtischen Jugendamtes. Der festgeschriebene Qualitätsstandard ist deutschlandweit einmalig, sodass inzwischen bereits 45 Schulen diesen Weg gegangen sind. Alle Angebote im Ganztagsrahmen sind kostenfrei für die Familien, Entgelte in vertretbarer Höhe gibt es nur für die Betreuungsangebote, die vor und nach dem schulischen Ganztag benötigt werden, sowie in den Ferien.

2020 hat der Gemeinderat noch eine weitere Verbesserung für Ganztagsgrundschulen beschlossen: die Finanzierung zusätzlicher Angebote in Ganztagsgrundschulen nach sozialräumlichen Kriterien. Das Konzept ist derzeit in Arbeit und wird einen wesentlichen Schwerpunkt auf den Ausgleich von Bildungsbenachteiligungen legen, insbesondere auch auf solche, die durch die Coronapandemie entstanden sind.

Ganztagsschulen sorgen nachgewiesen für mehr Bildungsgerechtigkeit. Deshalb sollten Bund und Land den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung nicht nur - wie seither vorgesehen - lediglich für die Kinder der Klassenstufen 1-4 einführen, sondern darüber hinaus auch für Kinder in der Sekundarstufe. Dies wäre eine wünschenswerte Grundlage, an die die Stadt ihr Modell für Grundschulkinder anpassen könnte.

Bereits die intensive Zusammenarbeit mit den Jugendhilfeträgern, die sich zum Ziel gesetzt haben für die Anliegen insbesondere benachteiligter Kinder und Jugendlichen einzutreten, bietet eine Gewähr dafür, dass auch in Pandemiezeiten kein Kind verloren geht. So halten die Träger mit großem Einsatz auch in Zeiten der Schulschließung telefonisch oder persönlich Kontakt zu allen Kindern, unterstützen den Fernunterricht durch freizeitpädagogische Angebote, statten die Kinder mit Tabelts aus und sind Ansprechpartner für das Projekt „erweitertes Wohnzimmer“. Darüber hinaus hat die Stadt während der Coronapandemie neue Projekte für besonders betroffene Kinder und Jugendliche aufgelegt, so zum Beispiel „Lernräume“.

Für Kinder aus Halbtagesklassen sowie Kinder der Sekundarstufe gibt es seit dem Schuljahr 2006/2007 das Programm der außerschulischen Bildung und Betreuung. Hier werden schwerpunktmäßig Lernangebote wie Hausaufgabenbetreuung und Lernförderung über Freizeitangebote mit Personal gefördert, welches hierfür eine Ehrenamtsvergütung erhält. Das Angebot ist für Eltern, die im Besitz einer Bonuscard sind, kostenfrei ansonsten ist ein Betreuungsentgelt fällig. Eine grundsätzlich kostenlose Bereitstellung des Förderangebots würde rund 180 000 Euro pro Jahr an zusätzlichen Kosten verursachen.

18 in 2021 | Sporthalle für Möhringen realisieren

Sporthalle für Möhringen realisieren

|
Stadtbezirk: 
Möhringen
|
Thema: 
Sporthallen
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

932
weniger gut: -155
gut: 932
Meine Stimme: keine
Platz: 
18
in: 
2021

In Folge der Einwohnerzuwächse der vergangenen zehn Jahre sind die Hallenkapazitäten für den Vereins-, Breiten- und Schulsport in Möhringen äußerst knapp. Die Stadt kann den Vereinen nach eigenen Angaben derzeit nur 75% der erforderlichen Hallenzeiten zur Verfügung stellen. Darunter leidet der Sport und die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Die Hallensituation muss dringend verbessert werden.
In Möhringen gibt es nur die Rembrandthalle an der Sigmaringer Straße als wettkampftaugliche Halle. Sie muss in absehbarer Zeit zudem saniert werden.
Mit einer zusätzlichen Sporthalle neben der bestehenden kann ein zukunftsfähiger, attraktiver Sportbereich mit zwei Hallen an einem Standort realisiert werden. Durch einen Neubau in unmittelbarer Nachbarschaft kann die Situation für den Vereins-, Schul- und Breitensport in Möhringen nachhaltig verbessert werden.
Der Neubau direkt neben der Rembrandthalle kann kostengünstig auf städtischem Grund errichtet werden. Durch eine gemeinsame Erschließung und Nutzung verschiedener Bereiche für die beiden zusammenhängenden Hallen können der Flächenbedarf minimiert und die Baukosten geringgehalten werden.
Von einer zusätzlichen Sporthalle für Möhringen profitiert der gesamte Stadtbezirk, der Vereins- und Breitensport ebenso wie die Möhringer Schulen.
Weitere Informationen unter www.sporthalle-fuer-moehringen.de

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Über eine Sporthalle für Möhringen wurde beraten. Für die weitere Planung wäre zunächst eine Machbarkeitsuntersuchung notwendig. Hierfür gab es in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 keine Mehrheit im Gemeinderat.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Versorgungsgrad an Turn- und Sporthallen für den Allgemeinen Sport liegt in Möhringen mit 64,5 % noch unter dem gesamtstädtischen Versorgungsgrad in Stuttgart (75%). Schulen und Vereine nutzen die vorhandenen Schulhallen und eine vereinseigene Halle, die jedoch allesamt voll ausgelastet und teilweise stark renovierungsbedürftig sind.

Schulbedarf
Im aktuellen Schuljahr 2020/2021 besteht kein schulischer Bedarf für eine weitere Turn- oder Sporthalle. Der Bevölkerungsprognose entgegen, entwickeln sich die Schulen im Stadtbezirk jedoch durchaus und erhöhen ihre Zügigkeit und damit die Schülerzahlen in den kommenden Jahren. Langfristig ist daher von einem steigenden Bedarf an Turn- und Sporthallen in Möhringen auszugehen.

Problematisch ist die anstehende Sanierung der Sporthalle Möhringen. Bei einem Wegfall der Sporthalle Möhringen über 1,5 bis 2 Jahre wäre der Schulsport massiv beeinträchtigt, da neben dem Königin-Charlotte-Gymnasium auch die Riedseeschule und die IT-Schule die Räumlichkeiten der Sporthalle Möhringen mitnutzen und in benachbarten Hallen kaum Belegungskapazitäten vorhanden sind. Der Neubau einer Sporthalle auf dem Schulgrundstück Königin-Charlotte-Gymnasium/Riedseeschule wäre daher mittelfristig als Interim während der Sanierung der bestehenden Sporthalle und langfristig zur Deckung des hinzukommenden Sportbedarfes sinnvoll.

Vereinsbedarf
Die zwei größten im Stadtbezirk aktiven Vereine (SV Stuttgarter Kickers mit Handball und SV Möhringen mit Basketball) und weitere Vereine haben dringend Bedarf an zusätzlichen Trainingszeiten und wettkampfgerechten Sportstätten, der derzeit nicht abgedeckt werden kann. Bei einer Sanierung der einzigen wettkampfgerechten Sporthalle Möhringen können in Möhringen und angrenzenden Stadtbezirken so gut wie keine Ersatzzeiten geschaffen werden, da die dortigen Hallen ebenfalls voll ausgelastet sind. Trotz des bereits berücksichtigten Neubaus der Fasanenhof-Turnhalle liegt der Versorgungsgrad für den Vereinssport/Allgemeinen Sport im Stadtbezirk Möhringen nur bei 64,5 %. Es besteht ein Fehlbedarf von rund 6 Übungseinheiten, was zwei dreiteilbaren Sporthallen entspräche.

Fazit
Der Bau einer neuen Sporthalle auf dem städtischen Schulgrundstück wäre sowohl für den Schul- als auch für den Vereinssport sinnvoll und würde den enormen Fehlbedarf im Stadtbezirk reduzieren. Zudem können Synergie-Effekte mit der bestehenden Sporthalle Möhringen erfolgen. Bei der Sanierung der alten Sporthalle Möhringen kann ein Neubau dem Schul- und Vereinssport während der Bauarbeiten als Interimslösung für eine Ersatzbelegung dienen. Nach Sanierung der alten Halle könnten zwei nebeneinander liegende wettkampfgerechte Hallen auch für größere Wettkampf-Turniere der Vereine genutzt werden.

Ob bautechnisch eine Verbindung zur neuen Halle hergestellt und technische Einrichtungen gemeinsam genützt werden könnten, müsste im Gesamtverfahren geprüft werden.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Vorschlag wird seitens des Bezirksbeirates Möhringen unterstützt.
Der Bezirksbeirat Möhringen hat diesbezüglich Anträge gestellt. (Lehrschwimmbecken/ Sanierung der Sporthalle des Königin-Charlotte-Gymnasiums)

19 in 2021 | Uferzone der Neckar-Ostseite zwischen Cannstatt / Untertürkheim begehbar und erlebbar machen

Uferzone der Neckar-Ostseite zwischen Cannstatt / Untertürkheim begehbar und erlebbar machen

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Fluß, See, Teich
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

919
weniger gut: -87
gut: 919
Meine Stimme: keine
Platz: 
19
in: 
2021

Der Fuß- und Radweg zwischen Cannstatt und Untertürkheim oberhalb des Neckars ist eine einzige Tristesse, langweilig, schmutzig und an vielen Stellen viel zu eng für Fußgänger und Radfahrer.

Es sollte analog der Lösung in Remseck mit der Rems einen ufernahen holzbeplankten Spazierweg direkt am Wasser geben, der nur für Fußgänger da ist, bei renaturierten Uferzonen für die Natur und Erlebnischarakter hat.
Der jetzige kerzengerade Rennweg auf der Höhe der Böschung kann für Radfahrer zum Schnellweg werden.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Neckarufer soll in Zukunft zu einem attraktiven Erholungsraum werden. Dafür sind mehrere Projekte geplant, die im Masterplan „Erlebnisraum Neckar“ zusammengefasst sind. Im Doppelhaushalt 2022/2023 sollen beispielsweise Gutachten und Planungen für die Projekte Grünes Band am alten Neckarlauf, Neckarknie und Binnenflächen Einfahrbahn - Wasenpark beauftragt werden. Dafür wurden 3,08 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Insgesamt hat der Gemeinderat seit 2010 für den "Erlebnisraum Neckar" 54,305 Mio. Euro für Planungen sowie bauliche Maßnahmen beschlossen, die im Rahmen des Großprojekts in den kommenden Jahren weiter umgesetzt werden sollen. Außerdem soll 2022/2023 die Vorplanung für die Radschnellverbindung zwischen der Gemarkungsgrenze Esslingen und den Mineralbädern erarbeitet werden.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Uferzone am ostseitigen Ufer zwischen Bad Cannstatt und Untertürkheim ist von der Bundesstraße B10/B14 geprägt. Die Fahrbahnen liegen teilweise unmittelbar an der Böschungsoberkante des Neckarufers. Zwischen Böschungsoberkante und Fahrbahnrand besteht nicht einmal ausreichend Platz, um einen angemessen breiten Radweg zu trassieren. Die Böschungen des Neckars unterhalb der Böschungsoberkante müssen von baulichen Anlagen freigehalten werden, um den Hochwasserabfluss des Neckars nicht zu behindern. Insofern sind hier die gestalterischen Spielräume außerordentlich stark eingeschränkt.

Zukünftig ist vorgesehen, die geplante Radschnellverbindung von Esslingen kommend am Ostufer des Neckars zu trassieren. Während dieses Ufer vorwiegend dem Verkehr dienlich ist (B10/B14 sowie die künftige Radschnellverbindung), soll das westseitige Ufer aufgewertet und insbesondere für Fußgänger attraktiv gestaltet werden (Projekt Wasenufer und Wasenquerung aus dem Handlungsprogramm "Erlebnisraum Neckar - ein Masterplan für Stuttgart als Stadt am Fluss").

Nachdem die Entscheidung über die Trassierung der Radschnellverbindung getroffen wurde, soll nun die Planung der Radschnellverbindung sowie einer begleitenden Fußwegeverbindung angegangen werden. Dabei sollen auch Fußwege in der Böschung sowie die fußläufige Anbindung der Uferflächen bei Frieda´s Pier Berücksichtigung finden, auch wenn hier wegen dem erforderlichen Hochwasserabfluss die Gestaltungsspielräume stark eingeschränkt sind. Für erste Planungsschritte zur Verbesserung der fußläufigen Verbindung stehen Planungsmittel bereit. Umfangreiche Uferumgestaltungen wie angeregt, sind aus oben genannten Gründen nicht möglich.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt die Vorschläge der Bürger*innen zustimmend zur Kenntnis und kommentiert sie bewusst nicht.

20 in 2021 | Bienenfutterpflanzen/Wildblumen auf öffentlichen Rabatten (lange Blumenbeete) pflanzen

Bienenfutterpflanzen/Wildblumen auf öffentlichen Rabatten (lange Blumenbeete) pflanzen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

918
weniger gut: -80
gut: 918
Meine Stimme: keine
Platz: 
20
in: 
2021

Alle öffentlichen Rabatten sollten mit Bienenfutterpflanzen oder Wildblumen bepflanzt werden. Das sieht mindestens ebenso schön aus. Im Killesberger Park gibt es dazu schon Beispiele.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Bereits zum Doppelhaushalt 2020/2021 wurden auf einigen Grünflächen neue Blumenwiesen angelegt. Zudem werden im Doppelhaushalt 2022/2023 weitere Begrünungsmaßnahmen mit den im Klimaschutzprogramm eingestellten Mitteln in Höhe von 7,862 Mio. Euro fortlaufend vorangetrieben und realisiert, dabei werden die Aspekte der Nachhaltigkeit, Ökologie und Artenvielfalt im besonderem Maße berücksichtigt. Ebenso hat sich das Garten-, Friedhofs- und Forstamt mit dem Amt für Umweltschutz und den Naturschutzverbänden auf Prinzipien eines Mäh-Managements verständigt, die zu einer verbesserten Pflege nach ökologischen Aspekten führen sollen.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadt Stuttgart weist viele repräsentative Flächen auf, bei denen die Bürgerschaft eine gestalterisch hochwertige und blüh-intensive Bepflanzung wünscht und einfordert. Sogenannter Wechselflor besticht durch eine lange Blühphase, die in der Regel Wildpflanzen nicht bieten können. Eingesäte Blumenwiesen benötigen vergleichsweise lange bis ein Blütenflor entsteht, der ein adäquates Erscheinungsbild hinterlässt. Zudem ist die Akzeptanz der Bürgerschaft nicht überall gegeben vermeintliches Unkraut zu tolerieren.

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt stellt angesichts des Klimawandels und des Insektensterbens dennoch - dort wo eine Umsetzung erhöhte Akzeptanz findet - vermehrt Pflanzbeete auf trockenresistentere Pflanzen um, wie beispielsweise Staudenpflanzungen. Hier wird gezielt im Rahmen der Pflanzplanung auf Pflanzen geachtet, die als Nahrungsquelle für Insekten dienen. Durch die Reduzierung der Mahdvorgänge konnten bereits in den vergangenen Jahren intensiv gepflegte Rasenflächen zu artenreicheren Wiesenbeständen umgewandelt werden. Für die zusätzliche Optimierung vorhandener Beete wurden im Doppelhaushalt 2020/2021 insgesamt 200 000 Euro zur Verfügung gestellt.

In den aktuellen Planungen zur Freiraumgestaltung von neuen Wohnquartieren und Grünflächen werden immer die Aspekte der Nachhaltigkeit, Ökologie und Artenvielfalt im besonderen Maße berücksichtigt. Dabei spielt eine artenreiche Pflanzung eine zentrale Rolle.

Wertvolle Lebensräume für Insekten werden auch im Rahmen des Artenschutzkonzepts der Stadt Stuttgart geschaffen. In einem ersten Schritt wurden bereits 20 Pilotflächen ausgewiesen, die eine hohe natur- und artenschutzfachliche Relevanz besitzen. Hierbei zu nennen sind unter anderem die Dachswaldböschung in Stuttgart-Vaihingen, der südexponierte Waldrand am Lemberg in Stuttgart-Feuerbach und die wertvollen Felsaufschlüsse wie der Muschelkalk-Steinbruch Stephan, das Kotzenloch am Lemberg, der Stubensandsteinaufschluss auf der Egelseer Heide und die Felswand am Friedhof in Zuffenhausen.

21 in 2021 | Baumpflanzungen Stg. West

Baumpflanzungen Stg. West

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-West
|
Thema: 
Bäume
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

909
weniger gut: -101
gut: 909
Meine Stimme: keine
Platz: 
21
in: 
2021

Weitere Baumpflanzungen im Wohngebiet und an den Straßen sind für das Stadtklima und zur Schattenspendung im Sommer notwendig. Dabei bitte auch auf geeingete Baumarten achten, die eine dichte Krone ausbilden und dadurch mehr Sauerstoff produzieren können. Pflanzungen an Waldrandgebieten (Beispiel Kräherwaldstraße) sind zwar auch sinnvoll, aber auf gar keinen Fall ein Ersatz für Pflanzungen innerhalb der Wohngebiete.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Es konnten erste Vorplanungen zur Begrünung weiterer Straßenzüge in Stuttgart mit Straßenbäumen erarbeitet werden. Die engen Platzverhältnisse im öffentlichen Straßenraum bereiten große planerische Schwierigkeiten, insbesondere die zahlreichen Leitungen, die in jeder Straße zu finden sind und Begrünungsmaßnahmen verhindern oder erschweren. Die Vorplanungen müssen nun mit den Fachämtern abgestimmt und weiter konkretisiert werden. Dabei sollen verschiedene städtische Belange und planerische Konzeptionen Berücksichtigung finden wie zum Beispiel die „Lebenswerten Innenstadt“ oder die Fußgängerkonzeption. Die bisher bereitgestellten personellen und finanziellen Ressourcen sind für den Zeitraum des kommenden Doppelhaushaltes 2022/2023 zunächst ausreichend.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt führt kontinuierlich Baumpflanzungen auf städtischen Flächen durch. Im Doppelhaushalt 2020/2021 wurden im Rahmen des Programms "Neues Grün in der Stadt 3.0" ergänzende Mittel in Höhe von insgesamt 430 000 Euro für Machbarkeitsstudien zur Erhebung neuer Baumstandorte und deren Realisierung, wie zum Beispiel in der Forststraße, bereit gestellt.

Mit dem Stuttgarter Klimaschutzprogramm wurden im Doppelhaushaushalt 2020/2021 bis zum Jahr 2023 zusätzliche Mittel von insgesamt 14,447 Mio. Euro für die Nach- und Neupflanzung sowie zur Pflege, Bewässerung und Vitalitätssteigerung von Bäumen im ganzen Stadtgebiet zur Verfügung gestellt. In der Forststraße wurden im Winter 2020/2021 bereits einige Bäume gepflanzt und weitere Baumpflanzungen folgen im kommenden Winter. Bei allen Pflanzungen werden besonders geeignete und von der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz in der Liste "Zukunftsbäume für die Stadt" empfohlene Baumarten ausgewählt.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat West hält Baumpflanzungen, im Wohngebiet, für klimatologisch wichtig. Der Vorschlag deckt sich mit verschiedenen Anträgen des Bezirksbeirats. Wichtig ist dem Bezirksbeirat West hierbei, dass:

- Gehwege bei weiteren Baumpflanzungen freigehalten werden
- Baumtröge als alternative Baumstandorte berücksichtigt werden
- bei neuen Plänen für Leitungen und bei anderen Infrastrukturmaßnahmen mögliche Baumpflanzstandorte berücksichtigt werden

22 in 2021 | Projektleitungen für Schulsanierungen einstellen

Projektleitungen für Schulsanierungen einstellen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

908
weniger gut: -102
gut: 908
Meine Stimme: keine
Platz: 
22
in: 
2021

Um die Schulsanierungen in Stuttgart endlich voranzubringen, sind Projektleitungen für jeden Sanierungsprozess dringend erforderlich. In Stuttgart scheitert Vieles an hoch komplexen Abstimmungsprozessen und vielseitigem Zuständigkeitschaos, obwohl das dafür benötigte Geld vorhanden wäre. Damit würden sich Prozesse verkürzen und es gäbe ein effektiveres Vorankommen.

https://geb-stuttgart.de/ (Link zur Seite des GEB Stuttgart, dem Gesamtelternbeirat der Landeshauptstadt Stuttgart)

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde für die Sanierung und den Neubau von Schulen eine Vielzahl an Stellen beschlossen, darunter auch Projektleitungsstellen für konkrete Schulbauvorhaben wie zum Beispiel für die neue Schule am Eiermann-Campus.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Derzeit befinden sich 170 Schulen und Schulsportanlagen in der Verwaltung des Schulverwaltungsamtes, Tendenz steigend. Ein großer Teil der Gebäude ist in den 60er und 70er Jahren des 20. Jahrhunderts gebaut worden und in erheblichem Maße sanierungsbedürftig. Die Schulgebäude unterliegen einer hohen Nutzungsbeanspruchung (schulisch und außerschulisch).

Zum Stand Dezember 2020 umfasst das 2010 beschlossene Schulsanierungsprogramm 1.972 Maßnahmen und Projekte. Der finanzielle Umfang des Programms mit 1.972 Sanierungsmaßnahmen beträgt 676,19 Mio. Euro. Der Umfang des Sanierungsprogramms ist seit 2010 um 427 Maßnahmen mit einem Volumen in Höhe von 171,17 Mio. Euro gestiegen. 1.088 Maßnahmen von insgesamt aktuell 1.972 Maßnahmen sind abgerechnet und fertiggestellt.

Die Sanierungsplanung ist ein sich ständig weiterentwickelnder Prozess. Hinzu kommt, dass bei Gebäudesanierungen ein gewisses Risiko zum Beispiel aufgrund unvorhersehbarer Zusatzarbeiten besteht. Um eine effizientere Bearbeitung des Schulsanierungsprogramms zu erreichen, wird zu Beginn einer Planung nicht nur die im Schulsanierungsprogramm gelistete Einzelmaßnahme betrachtet, sondern ein ganzheitlicher Blick auf den Zustand des Gebäudes gerichtet. Erkenntnisse aus der Schulentwicklungsplanung werden hierbei ebenfalls berücksichtigt. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass der Umfang der Sanierung durch die Veränderung der Schullandschaft (Ganztagesbetreuung, Digitalisierung) zunehmend komplexer wird.

Neben dieser Komplexität führen weitere nicht von der Verwaltung beeinflussbare Faktoren zu Verzögerungen bei der Umsetzung des Sanierungsprogramms. Dies zeigt sich zum Beispiel in der Nichtbeteiligung von Firmen an Ausschreibungen, da es durch die boomende Bauwirtschaft zu Kapazitätsengpässen bei den Firmen kommt.

Neben den oben genannten Projekten aus dem Sanierungsprogramm bearbeiten die gegenwärtig 10 Projektleiter auch Projekte im Rahmen der laufenden Bauunterhaltung unserer Schulanlagen inklusive der gärtnerischen Unterhaltung der Außenbereiche.

23 in 2021 | Silvesterfeuerwerk im öffentlichen Raum auf ausgewiesene Zonen begrenzen

Silvesterfeuerwerk im öffentlichen Raum auf ausgewiesene Zonen begrenzen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Feinstaub, Luft
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

908
weniger gut: -262
gut: 908
Meine Stimme: keine
Platz: 
23
in: 
2021

Um die Luftqualität in Stuttgart zu verbessern und Feinstaubemissionen zu verringern sollte eine Beschränkung von Silvesterfeuerwerken auf definierte und abgesicherte Plätze, so wie Silvester 2020/21 auf Privatgrundstücke erlassen werden. Dies würde gleichzeitig Reinigungskosten sparen, die Luftqualität verbessern (Gesundheitswirkung) und zu einer Verringerung von Verletzungen führen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Es gibt eine bundesgesetzliche Freigabe für das sogenannte Silvesterfeuerwerk. Das Sprengstoffrecht erlaubt eine Beschränkung dieser Freigabe nur aus Gründen des Brandschutzes (etwa in engen Altstädten). Für eine Beschränkung oder ein generelles Verbot aus Gründen der Feinstaubvermeidung oder allgemein des Immissionsschutzes sieht das Sprengstoffrecht keine Ermächtigung vor. Das allgemeine Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel 2020/2021 und 2021/2022 erfolgte auf infektionsschutzrechtlicher Grundlage wegen der Corona-Pandemie. Die Durchführung eines zentralen Feuerwerks wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.
wird nicht umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken, ein zentrales Feuerwerk oder mehrere Feuerwerke als Bestandteil von Veranstaltungen zu genehmigen. Als Grundlage können die Erkenntnisse des Jahreswechsels 2019/2020 dienen.

Allerdings führt auch ein zentrales Feuerwerk nicht dazu, dass private Feuerwerke generell verboten werden können. Ein Verbot käme nur im Umfeld der Menschenansammlung im Bereich des zentralen Feuerwerks in Betracht. Für ein generelles Verbot fehlt es an einer Rechtsgrundlage.

Grundsätzlich dürfen nach dem einschlägigen Sprengstoffrecht pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 am 31. Dezember und 1. Januar von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. In der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember darf dies nur durch Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis beziehungsweise eines Befähigungsscheines erfolgen. Damit gibt es eine bundesgesetzliche Freigabe für das sogenannte Silvesterfeuerwerk. Das Sprengstoffrecht erlaubt eine Beschränkung dieser Freigabe nur aus Gründen des Brandschutzes (etwa in engen Altstädten) oder bei Gebäuden mit besonders schützenswerten Bewohnern (etwa Krankenhäuser oder Altenheime). Für eine Beschränkung oder ein generelles Verbot aus Gründen der Feinstaubvermeidung oder allgemein des Immissionsschutzes sieht das Sprengstoffrecht dagegen keine Ermächtigung vor; diese müsste durch den Bundesgesetzgeber geschaffen werden.

24 in 2021 | Wildbienen retten/unterstützen

Wildbienen retten/unterstützen

|
Stadtbezirk: 
Untertürkheim
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

904
weniger gut: -98
gut: 904
Meine Stimme: keine
Platz: 
24
in: 
2021

Die Lugi-Naturforscher aus dem Ganztag der Luginslandschule haben sich mit dem Thema Wildbienen beschäftigt. Sie sind zu dem Entschluss gekommen, etwas für die Wildbiene zu machen.

Die Lugi - Naturforscher haben herausgefunden, dass es den Wildbienen nicht gut geht. Sie sterben vor allem deswegen, weil viel Pestizide auf die Felder gesprüht werden und die Bienen diese bei der Nahrungsaufnahme mit aufnehmen. Sie sterben auch, weil die Städte wachsen und immer mehr Häuser gebaut, aber weniger Wiesen und Blumen angepflanzt werden.

Sie schlagen vor, Flachdächer zu bepflanzen und Flachdächer zu Wiesen zu machen. Viel Grünzeug und mehr Blumenwiesen anzulegen. Weniger Häuser zu bauen, sodass die Stadt Stuttgart mehr Grün hat und anlegen kann. Am besten gefiel die Idee, den Gaskessel zu begrünen.

Deshalb möchten wir die Wildbienen schützen und retten und bitten um Hilfe. Unsere Schulgelände bietet sich dafür sehr gut an, auf den flachen Dächern Pflanzen zu pflanzen und mehrere Insektenhotels auf dem Schulgelände hinzustellen.

Dieses Projekt wurde von den Kindern ausgearbeitet und auch beantragt.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Über die Möglichkeit die Grünflächen auf dem Schulgelände der Luginslandschule zu erweitern, wurde in den Haushaltsplanberatungen diskutiert. Da die Luginslandschule bereits über eine sehr großzügige Außenfläche verfügt, wird der Vorschlag nicht weiterverfolgt.
wird nicht umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bei der Aufstellung von Insektenhotels und ähnlichen Maßnahmen sind die örtlichen Gegebenheiten zu prüfen und eventuell Gefahren bei allergischen Auswirkungen von Insektenstichen abzuwägen. Die Aufstellung von Insektenhotels liegt in der Verantwortung der jeweiligen Schulleitung.

Bei Flachdachsanierungen wird grundsätzlich die Möglichkeit einer Begrünung geprüft und umgesetzt. Entsprechend der Zielsetzung der Landeshauptstadt Stuttgart eines flächendeckenden Ausbaus von Solarenergie (= Photovoltaikanlage) werden alle geeigneten Bestandsdächer städtischer Liegenschaften systematisch auf deren Eignung für Photovoltaik hin überprüft. Bei entsprechender Eignung werden Photovoltaikanlagen auf diesen Gebäuden realisiert. Dabei sind insbesondere die 170 schulischen Liegenschaften und 142 Schulsportstätten vorrangig umzusetzen.

Die Luginslandschule verfügt bereits über eine sehr großzügige Außenfläche. Weitere Maßnahmen zur Erhöhung des Grünanteils sind daher an der Luginslandschule nicht geplant.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Untertürkheim unterstützt das Projekt ausdrücklich und würde es sehr begrüßen, wenn auch die Pflanzbereiche des Karl-Benz-Platzes von der Stadt bienengerecht gestaltet würden.

25 in 2021 | Haltestellen begrünen

Haltestellen begrünen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Haltestellen
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

903
weniger gut: -124
gut: 903
Meine Stimme: keine
Platz: 
25
in: 
2021

Haltestellen sollten nicht an ein Warten auf Godot erinnern, sondern können kleine Oasen in der Stadt sein. Die Dachflächen könnten begrünt werden, aufrechte Flächen zum Beispiel mit Moosen oder Farnen o.ä. zum Leben erweckt werden. Dies würde sowohl lokal für Kühlung sorgen als auch das Gesamtklima der Stadt verbessern.
Schön war früher die Haltestelle Mineralbäder mit dem Efeu über / an dem Gestänge.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde die Umsetzung begrünter Haltestellen von einer Gemeinderatsfraktion beantragt. Für die Bereitstellung zusätzlicher Finanzierungsmittel für die Begrünung von Haltestellen konnte im Gemeinderat keine Mehrheit gefunden werden.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bisher wurde Seiten der Stadtplanung besonders auf Transparenz bei der Gestaltung von Haltestellen gelegt. Eine Dachbegrünung würde auch die Nutzung der Dachfläche für Photovoltaik ausschließen. Bei der SSB wird jedoch ein Projekt zur Begrünung von Buswartehallen durchgeführt, welches voraussichtlich im Sommer 2021 mit einer Pilotinstallation praxisnah getestet wird.

26 in 2021 | Maßnahmenpaket für die weitere Umsetzung des Radentscheids

Maßnahmenpaket für die weitere Umsetzung des Radentscheids

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Radverkehr
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

895
weniger gut: -241
gut: 895
Meine Stimme: keine
Platz: 
26
in: 
2021

-Radroutennetz-Verdichtung Ziel: max. 350 m entfernt zu jeder Haustür.

-Herbst- und Winterdienstplan für Radrouten mit zuverlässiger Räumung.

-Darstellung aller Straßen, auf denen getrennte Radwege von min. 3 m Breite zulässig sind.

-Kampagne zu Überholabstand u.a. mit Hilfe des Stuttgarter Citizen-Science-Projekts "OpenBikeSensor“.

-Straßennetz untersuchen bzgl. objektiver, subjektiver und sozialer Sicherheit mit Veröffentlichung in einer "Happy Bike Karte".

-Maschinenlesbare Veröffentlichung aller städtischen Verkehrsdaten, u.a. von Unfällen, Bußgeldern und Verkehrsströmen.

-Einrichtung und Erprobung von mindestens 3 Superblocks mit einer Versuchsdauer von min. 3 Jahren, kontinuierlicher Partizipation und Begleitforschung.

-Alle Fahrradstraßen weiter verkehrsberuhigen und sie unter Anliegerbeteiligung zu Vorbildern für die Life-Sized City machen.

-Einen Fahrstreifen der B27 von Charlottenplatz bis Degerloch in geschützten Radweg umwandeln und eine Panorama-Promenade für den Rad- und Fußverkehr schaffen.

-Vorhandene Parkhäuser und Tiefgaragen auch zum Fahrradparken nutzen.

-An Steigungsstrecken Pilotversuch mit Radträgern an Bussen durchführen.

-Einrichtung eines Radbügel-Beteiligungsportals nach Aachener Vorbild: https://radbuegel-aachen.de

-Entwicklung eines Gestaltungsstandards für Kreuzungen und Fahrradstraßen nach den Qualitätsstandards des Radentscheids und unter Beteiligung der sachkundigen Einwohner:innen sowie Expert:innen aus der Wissenschaft.

-Lastenrad-Verteilzentren an den Stationen des VVS-Netzes und dessen Nutzung für Gütertransport.

-Umsetzung einer dauerhaft öffentlichkeitswirksamen Falschparker-Abschleppkampagne.

-Ein schriftlicher Bericht über Umsetzungsstand der Radentscheidziele und städtische Akquise von Radverkehrsfördermitteln wird jährlich veröffentlicht und in Bürgerforen und politischen Gremien diskutiert.

Weitere Infos und Bürgerhaushalt-Vorschläge: zweirat-stuttgart.de/buergerhaushalt-2021

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Stuttgart soll Fahrradstadt werden, das hat der Gemeinderat per Grundsatzbeschluss im Jahr 2019 beschlossen. Grundlage für die Planungen ist das Radverkehrskonzept, das weiter fortgeschrieben wird. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde ein Radetat mit 14,9 Mio. Euro für 2022 und 14,8 Mio. Euro für 2023 beschlossen. Das entspricht einem Radetat pro Einwohner*in und Jahr in Höhe von 24,74 Euro in 2022 und 24,47 Euro in 2023. Im Radetat enthalten sind insgesamt rund 6,5 Mio. Euro pro Jahr, die die Stadt im Doppelhaushalt 2022/2023 in den Ausbau der Radinfrastruktur investieren will. Damit sollen unter anderem rund 15 km Radverkehrsanlagen in Stuttgart verbessert oder neu hergestellt werden. Zudem wurden im Doppelhaushalt 2022/2023 für die Umsetzung weiterer RegioRad-Stationen zusätzlich 50.000 Euro bereitgestellt. Für die Förderung von E-Lastenrädern Stuttgarter Familien stehen jährlich 406.000 Euro zur Verfügung.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

2019 wurde das Bürgerbegehren Radentscheid Stuttgart mit seinen 11 Zielen zur Verbesserung des Radverkehrs aus rechtlichen Gründen für unzulässig erklärt. Der Gemeinderat hat die Forderungen des Radentscheids jedoch größtenteils übernommen und 2019 einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass Stuttgart zur echten Fahrradstadt werden soll. In einem Ergänzungsbeschluss wurden weitere 18 Maßnahmen formuliert, die dieses Ziel unterstützen. So soll zum Beispiel der Anteil der Radfahrenden in Stuttgart auf 25% gesteigert werden und die Ausgaben für den Radverkehr langfristig auf 40 Euro pro Einwohner jährlich steigen (2019 ca. 12 Euro pro Einwohner, 2021 bereits ca. 20 Euro pro Einwohner). Außerdem soll der Ausbau des Hauptradroutennetzes bis 2030 abgeschlossen sein, beziehungsweise in allen Stadtvierteln soll mindestens eine Fahrradstraße auf Nebenstraßen ausgewiesen werden. Grundlage für die Planungen ist das Radverkehrskonzept, das weiter fortgeschrieben wird. Sachkundige Einwohner aus der Initiative Radentscheid und anderen Gruppierungen (zum Beispiel ADFC, VCD, Fahrradoffensive Naturfreunde) werden regelmäßig in die Planungen und Konzepte einbezogen und erörtern mit der Stadtverwaltung Verbesserungen der Infrastruktur und Möglichkeiten der Radförderung.

Das Maßnahmenpaket im Rahmen des Bürgerhaushalts enthält 16 einzelne Vorschläge:

1. Radroutennetz-Verdichtung
Durch den Ausbau und Fertigstellung des Hauptradroutennetzes wird eine Verdichtung des Netzes erreicht.

2. Herbst- und Winterdienstplan für Radrouten mit zuverlässiger Räumung
Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein entsprechendes Konzept.

3. Darstellung aller Straßen, auf denen getrennte Radwege von mindestens 3 m Breite zulässig sind
Eine Überprüfung, ob an bestehenden Straßen bauliche Radwege zulässig sind, erfolgt im Rahmen konkreter Planungen. Eine vollständige Bestandsaufnahme aller Straßen ohne konkreten Planungshintergrund ist nicht leistbar und nicht zielführend.

4. Kampagne zu Überholabstand unter anderem mit Hilfe des Stuttgarter Citizen-Science-Projekts "OpenBikeSensor“
Eine solche Kampagne wird zurzeit unter anderem bereits von der Stuttgarter Zeitung durchgeführt. Des Weiteren wurde im Mai eine groß angelegte Kampagne zum Thema Überholabstand von der Landeshauptstadt initiiert.

5. Straßennetz untersuchen bezüglich objektiver, subjektiver und sozialer Sicherheit mit Veröffentlichung in einer "Happy Bike Karte"
Für Sicherheitsanalysen existieren verschiedene methodische Ansätze – Happy Bike ist hiervon nur einer. Die Idee einer Sicherheitsanalyse - speziell für den Radverkehr - kann in der Fortschreibung des Radverkehrskonzepts verankert werden.

6. Maschinenlesbare Veröffentlichung aller städtischen Verkehrsdaten, unter anderem von Unfällen, Bußgeldern und Verkehrsströmen
Mit der Digitalisierungsstrategie Digital MoveS hat die Stadt Stuttgart bereits den Weg der Digitalisierung beschritten und baut kontinuierlich ihre Online‐Services aus – hierzu gehört auch die Bereitstellung von Mobilitätsdaten.

7. Einrichtung und Erprobung von mindestens 3 Superblocks mit einer Versuchsdauer von mindestens 3 Jahren, kontinuierlicher Partizipation und Begleitforschung
Das Thema Superblock wird von der Verwaltung derzeit untersucht.

8. Alle Fahrradstraßen weiter verkehrsberuhigen und sie unter Anliegerbeteiligung zu Vorbildern für die Life-Sized City machen
Die Einführung von Fahrradstraßen werden aktuell in den zuständigen Bezirksbeiräten besprochen. Die Idee von zusätzlichen verkehrsberuhigenden Maßnahmen wird, falls nötig, im Nachgang untersucht. Weitere Beteiligung der Anlieger erfolgt in Einzelfällen auch durch Vor-Ort-Begehungen.

9. Einen Fahrstreifen der B27 von Charlottenplatz bis Degerloch in geschützten Radweg umwandeln und eine Panorama-Promenade für den Rad- und Fußverkehr schaffen
Für die Neue Weinsteige wird bereits die Machbarkeit von Radverkehrsanlagen untersucht. Für den Bereich Charlottenplatz bis Bopser fehlt derzeit noch die konzeptionelle Grundlage.

10. Vorhandene Parkhäuser und Tiefgaragen auch zum Fahrradparken nutzen
Beim Neubau von Tiefgaragen oder Parkhäusern die von der Stadt Stuttgart bewirtschaftet werden, sind Abstellanlagen für Fahrräder in der Regel eingeplant – Beispiel Neckarpark Quartiersgarage. Bei bestehenden Parkhäusern oder Garagen sind die baulichen Voraussetzungen (zum Beispiel Zufahrten) oftmals nicht gegeben, aber es werden bereits Überlegungen angestellt und erste Untersuchungen angestoßen, wie eine Nutzung zum Fahrradparken aussehen könnte.

11. An Steigungsstrecken Pilotversuch mit Radträgern an Bussen durchführen
Zwischen Mai und Oktober können an Wochenenden und Feiertagen mit der Buslinie 92 vom Rotebühlplatz bis Forsthaus Fahrräder mitgenommen werden. Weitere Konzepte zur Fahrradmitnahme in Bussen werden bereits in Arbeitsgruppen mit der SSB erörtert.

12. Einrichtung eines Radbügel-Beteiligungsportals nach Aachener Vorbild: https://radbuegel-aachen.de
Die Stadt Stuttgart hat einen Förderantrag im Rahmen des Programms „Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung“ eingereicht. Als ein Teilprojekt der Maßnahme „Urbaner Raum _ Urbane Mobilität“ (URUM) ist eine digitale Meldeplattform für Fahrradabstellanlagen vorgesehen.

13. Entwicklung eines Gestaltungsstandards für Kreuzungen und Fahrradstraßen nach den Qualitätsstandards des Radentscheids und unter Beteiligung der sachkundigen Einwohner*innen sowie Expert*innen aus der Wissenschaft
Das Thema wurde bereits in einer Arbeitsgruppe mit den sachkundigen Einwohnern angesprochen. Ein regelmäßiger Austausch mit Expert*innen der Wissenschaft findet ebenfalls statt. An der Entwicklung von Standards wird kontinuierlich gearbeitet.

14. Lastenrad-Verteilzentren an den Stationen des VVS-Netzes und dessen Nutzung für Gütertransport
An 10 RegioRad-Stationen gibt es bereits Lastenräder zur Ausleihe. Die RegioRad-Stationen befinden sich häufig in der Nähe von Stationen des öffentlichen Nahverkehrs.

15. Umsetzung einer dauerhaft öffentlichkeitswirksamen Falschparker-Abschleppkampagne
Mit „Stuttgart parkt fair“ wurde bereits eine Kampagne etabliert, um die Bedeutung von Parkregelungen hervorzuheben. Um verstärkt für ein faires Miteinander im Straßenverkehr zu werben, wird das Konzept von „Stuttgart parkt fair“ zurzeit überarbeitet.

16. Ein schriftlicher Bericht über Umsetzungsstand der Radentscheidziele und städtische Akquise von Radverkehrsfördermitteln wird jährlich veröffentlicht und in Bürgerforen und politischen Gremien diskutiert
Ein Bericht über den Umsetzungstand zum Zielbeschluss des Gemeinderats (Stuttgart zur fahrradfreundlichen Stadt machen) erfolgt zweimal jährlich im Unterauschuss Mobilität, der öffentlich tagt.

27 in 2021 | Freie Fahrt für Stuttgarter Schülergruppen (siehe stuttgarterschulergruppen.jimdo.com)

Freie Fahrt für Stuttgarter Schülergruppen (siehe stuttgarterschulergruppen.jimdo.com)

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Tarife, Tickets
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

894
weniger gut: -187
gut: 894
Meine Stimme: keine
Platz: 
27
in: 
2021

Zum sechsten Mal fordern die Schüler Freie Fahrt im Bürgerhaushalt, denn Bildung muss nicht am Tisch stattfinden. Deshalb werden im Schul- und Betreuungsbereich regelmäßige Exkursionen zu Bildungsangeboten wie Museen, Veranstaltungen im Sport- und Forschungsbereich, Theaterbesuche, Betriebe, Naturerlebnisse ermöglicht. Dies erfordert die Nutzung des ÖPNV mit den Schülergruppen.

Wegen dem dafür nötigen Kauf von Fahrscheinen ist die Umsetzung solcher Exkursionen für die Betreuer mit hohem Planungsaufwand verbunden: Briefe schreiben, wohin es gehen soll, wie viel Geld mitgebracht werden soll, überlegen welche Zonen gebraucht werden, Kinder und Eltern erinnern, Geld einsammeln für die Fahrscheine, Schüler mit School-Abo müssen berücksichtigt werden, unangemeldete Schüler kommen spontan dazu, und so weiter. Am Fahrkartenautomat dauert es sehr lange, bis die Fahrkarten aus dem Automaten kommen. Nebenher müssen die Kinder beaufsichtigt werden. Grundschüler besitzen in der Regel kein Schoolabo. Daher fordern wir in der "kinderfreundlichsten Stadt Deutschlands" die ,"Freie Fahrt" im VVS-Netz für Stuttgarter Schülergruppen und deren Betreuer/Lehrer.

Die Idee:
Jede Kinder- und Jugendeinrichtung erhält eine Fahrkarte, die ausweist, dass die Schülergruppe dieser Schule oder dieser Einrichtung im Rahmen von Bildungs- und Freizeitexkursionen mit dieser Fahrkarte kostenlos unterwegs sein darf. Seit 2006 hat der Schülerhort Helfergasse von Schülern, Erziehern, Lehrern, Eltern mittlerweile über ca. 10.000 Unterschriften gesammelt und öffentlich mit der Presse Oberbürgermeister Dr. Schuster überreicht. Immer am Weltkindertag, 20. September, macht der Schülerhort Helfergasse mit Aktionen auf das Thema "Freie Fahrt für Schülergruppen" aufmerksam. Bitte unterstützen Sie unser Anliegen und stimmen Sie im Bürgerhaushalt für die kostenlose Beförderung ALLER Stuttgarter Schülereinrichtungen und Schulklassen innerhalb des VVS.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen behandelt, aber mehrheitlich vom Gemeinderat abgelehnt. Es sollen zunächst die Ergebnisse des Pilotprojekts abgewartet und ausgewertet werden.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Verwaltungsausschuss hat am 10.04.2019 beschlossen, die freie Fahrt für Schülergruppen zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts zu erproben. So startete im Schuljahr 2019/2020 der Pilotversuch „Freie Fahrt für Schülergruppen“ an 9 Stuttgarter Grundschulen und einer Grundschule in freier Trägerschaft innerhalb des Stadtgebiets Stuttgart.

Aufgrund der Corona-Pandemie und des damit verbundenen Verbots von Schulausflügen endete der Pilotversuch vorzeitig im März 2020 und wurde auch im Schuljahr 2020/2021 nicht fortgesetzt. Am 19.05.2021 wurde die Wiederaufnahme des Pilotversuchs ab dem kommenden Schuljahr in der Sitzung des Verwaltungsausschusses beschlossen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die flächendeckende Einführung der „Freien Fahrt für Schülergruppen“ an Grundschulen zu prüfen. Nach der Evaluation des Pilotprojekts wird entschieden, ob der Pilotversuch auf alle Stuttgarter Grundschulen ausgeweitet wird.

Zur genauen Kostenabrechnung mit der SSB wurde eine App entwickelt über welche Tickets für Schülergruppen gekauft werden können. Tickets für private Begleitpersonen können über dieses System ebenfalls erworben werden. Dieses System hat sich als sehr sinnvoll erwiesen, die Rückmeldungen der teilnehmenden Schulen waren durchweg positiv. Die Tickets für Lehrer müssen, aufgrund ihres Status als Landesmitarbeiter, weiterhin getrennt erworben werden.

Eine schnelle Übertragung des Pilotprojekts an allen Stuttgarter Schulen ist möglich. Die Rahmenbedingungen, auch bezüglich des Beschaffungs- und Abrechnungsverfahrens, sind bereits bekannt. Dieses Pilotprojekt ist somit ein erster Schritt um den Vorschlag „Freie Fahrt für Stuttgarter Schülergruppen“ zu analysieren und umzusetzen.

28 in 2021 | Stuttgart muss grüner werden: Plätze bepflanzen

Stuttgart muss grüner werden: Plätze bepflanzen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Bäume
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

873
weniger gut: -102
gut: 873
Meine Stimme: keine
Platz: 
28
in: 
2021

Stuttgart hat zwar schon viel Bäume, aber Stuttgart, benötigt noch viel mehr Grün, wegen des Klimawandels, des Feinstaubs und so weiter. Zum Beispiel könnte man die trostlosen Plätze wie den Marienplatz, Südheimer-Platz und beim Milaneo bepflanzen. Da ist mehr Asphalt als Grünfläche!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen behandelt, kann jedoch aus Gründen des Urheberrechts nicht umgesetzt werden.
wird nicht umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Gestaltung des Marienplatzes, Südheimer Platzes und Mailänder Platzes sind alles Ergebnisse von Wettbewerbsverfahren. Nachträgliche Eingriffe durch dauerhafte Baumpflanzungen bedeuten eine Verletzung von Urheberrechten, die mit den Preisträgern in jedem Einzelfall abzuklären wären. Denkbar sind mobile Pflanzkübel, die allerdings stadtgestalterisch hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit zu überprüfen wären.

29 in 2021 | Tagesticket einführen (24-Stunden-Ticket)

Tagesticket einführen (24-Stunden-Ticket)

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Tarife, Tickets
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

871
weniger gut: -104
gut: 871
Meine Stimme: keine
Platz: 
29
in: 
2021

In Stuttgart möge der Tag wie auch in vielen anderen deutschen und europäischen Städten auch 24 Stunden lang sein. Es ist unverständlich wenn man abends anreist und am kommenden Tag noch in der Stadt noch etwas unternehmen möchte oder Kinder betreuen muss und am nächsten Tag für die Rückfahrt noch einmal bezahlen muss.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im VVS-Tarif wurde der Preis des TagesTickets zur Tarifreform am 1. April 2019 deutlich ermäßigt und wird seither in fünf Preisstufen (1 bis 4 Zonen, Netz) angeboten. Der Preis beträgt exakt das doppelte des jeweiligen EinzelTickets (= Hin- und Rückfahrt), bereits die dritte Fahrt ist damit für die Kunden kostenfrei. Damit wurde das TagesTicket bewusst als Basisangebot im Gelegenheitsverkehr positioniert. Für Fahrten in Stuttgart kostet das TagesTicket damit jetzt nur noch 5,10 Euro beim Kauf mit dem Handy beziehungsweise 5,40 Euro beim Kauf beim Automaten oder Busfahrer. Dies ist der günstigste Preis für ein TagesTicket unter allen Großstädten in Deutschland. In einzelnen Verkehrsverbünden gibt es zwar ein 24-Stunden-Ticket, das aber in der Regel deutlich teurer ist als das TagesTicket in Stuttgart. Die meisten Verkehrsverbünde bieten – wie der VVS – nach wie vor ein TagesTicket an. Das TagesTicket im VVS gilt zudem bis 7:00 Uhr am Folgetag. Für eine 24-Stunden-Gültigkeit ist bei den aktuellen Preisen kein Spielraum.

30 in 2021 | Stadtacker Wagenhallen e.V. mit Flächen unterstützen

Stadtacker Wagenhallen e.V. mit Flächen unterstützen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Nord
|
Thema: 
Plätze
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

869
weniger gut: -144
gut: 869
Meine Stimme: keine
Platz: 
30
in: 
2021

Der Gemeinschaftsgarten Stadtacker Wagenhallen e.V. in Stuttgart-Nord, der ein Ort der Integration und Naturbildung ist, soll zusätzlich und längerfristig zentraler Ort für eine lokale Infrastruktur werden. Ziel ist es durch freiwillige Beteiligung der BürgerInnen ein autarkes Versorgungssystem zu schaffen, indem Bioabfall und Grünschnitt aus der näheren Umgebung gesammelt wird, um daraus fruchtbare Erde und Nahrung herzustellen.
Dies erhöht, durch biologisches Gärtnern, die Biodiversität und durch freiwillige Beteiligung der BürgerInnen auch die Resilienz der Stadtgesellschaft.

Da der Stadtacker im Zuge der Neubebauung des Gebiets C1 umziehen muss, ist es wichtig, dass es einen direkten Umzug auf eine möglichst dauerhafte Ersatzfläche gibt, um eine vorübergehende Pausierung des Vereins zu vermeiden. Dazu braucht es eine Zusage zur Nutzung der aktuellen Fläche bis Baubeginn auf C1 und finanzielle Unterstützung diesen Ort in so einer schwierigen Phase zu erhalten.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Stadtacker Wagenhallen e.V. bespielt seit 2012 Teile des öffentlichen Raums im Umfeld der Wagenhallen mit Gemeinschaftsgärten im Stuttgarter Nordbahnhofviertel und trägt dadurch in ökologischer als auch gesellschaftlicher Hinsicht zu einer positiven Stadtentwicklung bei. Im Zuge der Planungen zu "Maker City" ist der Stadtacker Wagenhallen e.V. ebenfalls von einer für die Planung erforderlichen Standortverlagerung betroffen. Der Gemeinderat möchte den Verein unterstützen und hat für das Jahr 2022 einen Zuschuss zur Umgestaltung des neuen Geländes in Höhe von 12.000 Euro und die Förderung von 1,5 Stellen für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen des durchgeführten Akteursprozesses zur Maker-City hat das Amt für Stadtplanung und Wohnen gemeinsam mit den Akteuren des Stadtackers e. V. einen Weg entwickelt, der den Umzug zu einem neuen dauerhaften Standort im C1-Gebiet, das im Wesentlichen das Umfeld der Wagenhalle umfasst, sicherstellt. Der zeitliche Ablauf des Umsiedlungsvorgangs ist grob abgestimmt.

Mit dem Vorlauf von aktuell noch 1,5 Jahren wird eine detailliertere Abfolge des Umzugs in enger Abstimmung mit dem Stadtacker e.V. entwickelt. Das Ziel dabei ist, den Umzug direkt auf die neue Fläche - also ohne dass die Vereinstätigkeit vorübergehend ausgesetzt werden muss - anzustreben. Die städtebauliche Planung nimmt im Bereich des künftigen Standortes sehr bewusst Bezug auf Gestaltung und den besonderen Charakter des Stadtackers. Die Infrastruktur und Bedarfe werden bereits abgestimmt und fließen in die weiteren Planungen ein. Insbesondere der Aspekt der Biodiversität und die Koexistenz mit verschiedenen Tierarten ist hier hervorzuheben.

Ein Aspekt in der Akteursbeteiligung mit dem Stadtacker e.V. ist, inwieweit sich der Stadtacker über den vorgesehenen neuen Standort hinaus in die MakerCity hinein entwickeln wird. Eine enge räumliche und soziale Vernetzung wird seitens des Vereins mit den Öko- und Sozialpionieren angestrebt.

Im Rahmen des Förderprogramms Urbane Gärten, Förderbereich "Erstanlage und Erstausstattung", können Kosten gefördert werden, die für die Neuanlage und Ausstattung der neuen Fläche anfallen. Das sind gem. aktueller Förderrichtlinie Urbane Gärten bis zu 4.000 Euro bei einer Anteilsfinanzierung von 70 Prozent: https://www.stuttgart.de/leben/stadtentwicklung/stadtplanung/stadterneue...

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Nord befürwortet den Vorschlag einstimmig. Freiwilliges Engagement der Bürgerinnen und Bürger für ein weitgehend autarkes Versorgungssystem ist unterstützenswert. Ebenso wird die finanzielle Unterstützung befürwortet.