Pfand- und Mehrwegpflicht auf allen öffentlichen Veranstaltungen

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Stuttgart (gesamt)
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  • Abfall, Sauberkeit
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Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

999
weniger gut: -130
gut: 999
Meine Stimme: keine
Platz: 
27

Gastronomiebetriebe, die Essen und Getränke auf öffentlichen Veranstaltungen verkaufen, sollten ausnahmslos dazu verpflichtet werden, ihre Produkte nur noch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung. Außerdem müssen für alle Angebotsgrößen eines To-Go-Getränks entsprechende Mehrwegbehältnisse zur Verfügung stehen und die Mehrwegverpackung darf auch ansonsten nicht zu schlechteren Bedingungen angeboten werden als zuvor die Einwegverpackung. Es sollte Pflicht sein, die Mehrwegverpackung nur gegen ein Pfand auszugeben, das bei der Rückgabe dann wieder ausgezahlt wird. Die Stadt Stuttgart sollte Gastronomiebetriebe und AnbieterInnen von Mehrwegverpackungen subventionieren, um den Übergang zu erleichtern und eine lückenlose Umsetzung gewährleisten zu können.

+++ Vorteile +++

- Reinigungs- und Entsorgungskosten werden gesenkt.
- KonsumentInnen können umweltschonend konsumieren.
- Das öffentliche Bild wird durch positiv geprägte Veranstaltungen nicht mehr durch herumliegenden Müll negativ beeinträchtigt. So werden Menschen nicht dazu verleitet, ihren Müll dazuzulegen (Broken Window Effect).
- Sauberkeit führt zu einem höheren Sicherheitsgefühl der BürgerInnen.
- Volle Abfalleimer auf Veranstaltungen trüben nicht mehr das Stadtbild.
- Ressourceneinsparung: Ressourcen werden zirkulär konsumiert (Kaufen, Konsumieren, Rückführen), nicht linear (Kaufen, Konsumieren, Wegwerfen). Die Einsparung von Einwegverpackungen ist ein lukrativer Mitnahmeeffekt zur Eindämmung der Klimakrise.
- Stuttgart kann so ein Aushängeschild für andere Städte werden.
- AnbieterInnen von Mehrwegbehältern können sich in der Gesellschaft etablieren.

Stellungnahmen Verwaltung und Bezirksbeiräte
Stellungnahme der Verwaltung: 

Der angesprochene Punkt ist bereits gesetzlich geregelt. Die Pflicht zur Ausgabe von alternativen Mehrwegverpackungen bei der Ausgabe von Speisen und Getränken ergibt sich seit 01.01.2023 aus § 33 Verpackungsgesetz mit Erleichterungen für Kleinbetriebe nach § 34 Verpackungsgesetz (darunter dürften fast alle Imbissstände fallen). Zudem gibt es Beschränkungen nach § 3 der Einwegkunststoffverbotsverordnung (zum Beispiel für Plastikbesteck). Das gilt auch für Gaststätten.

Das Abfallrecht trifft keine Ermächtigung für die Landkreise oder Kommunen, hier generell eigene Regelungen zu treffen. Bei Veranstaltungen ist dies im Einzelfall nach entsprechender Interessensabwägung möglich. Davon wird auch Gebrauch gemacht.

Kommentare

2 Kommentare lesen

Viele Gastronomen und Schulen in Stgt beteiligen sich bereits an Recup. Das könnte weiter ausgebaut bzw. verpflichtend eingeführt werden

Es gibt bereits Pfandsysteme. Sie müssen nur noch adaptiert werden, um auch nachhaltig massentauglich zu sein. Dies wäre ein großartiger Schritt dazu.

Wie im Vorschlag beschrieben sollte die Stadt den Anschub finanzieren, damit die Gastronomen nicht belastet werden und die Einführung als Gewinn sehen anstatt als Last.