Der Ergebnishaushalt

Dieser stellt den Ressourcenverbrauch der Stadt dar und enthält all ihre Erträge und Aufwendungen. Im Ergebnishaushalt sollen die Aufwendungen durch Erträge ausgeglichen sein. Dadurch wird sichergestellt, dass die verbrauchten Ressourcen in gleicher Höhe wieder erwirtschaftet werden und keine Generation für die Schulden der vorherigen aufkommen muss. Zu den Erträgen zählen beispielsweise Steuern, Gebühren, Zuweisungen, Mieten und Pachten sowie Bußgelder. Aufwendungen sind unter anderem die Gehälter für das Personal, Bauunterhaltungen, Abschreibungen und soziale Leistungen. Die tatsächlich stattfindenden Geldflüsse werden hier nicht abgebildet. Für diese Berechnung gibt es den → Finanzhaushalt.

Größte Positionen im Ergebnishaushalt

Die wichtigsten Erträge der Stadt sind die Steuern und allgemeinen Finanzzuweisungen – insbesondere Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) –, die das Land Baden-Württemberg an die Stadt zahlt. Dazu gehören beispielsweise die sogenannten Schlüsselzuweisungen. Sie gleichen die unterschiedlich hohen Steuereinnahmen der verschiedenen Gemeinden aus und sollen fehlende eigene Steuereinnahmen ersetzen.

Zu den Steuereinnahmen der Stadt gehören unter anderem die Grundsteuer, Gewerbesteuer sowie die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Die Stadt darf allerdings nicht alle Steuern behalten. Sie muss beispielsweise Teile als Gewerbesteuerumlage und als Finanzausgleichsumlage im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an Bund und Land abführen.

Im Jahr 2023 wird die Stadt Stuttgart voraussichtlich mehr als 3,6 Milliarden Euro an Erträgen erwirtschaften. Es gibt allerdings wenig Möglichkeiten, diese Erträge zu erhöhen. Sie beschränken sich auf die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer sowie die Gebühren und Entgelte, die die Stadt entsprechend anpassen kann. Gemeinsam machen sie rund 30 Prozent des gesamten Ertragsvolumens aus. Auch die städtischen Aufwendungen kann der Gemeinderat nur zu etwa einem Drittel selbst beeinflussen, weil ein großer Teil für Umlagen wie Gewerbesteuerumlage oder Finanzausgleichsumlage oder für gesetzliche Aufgaben und Leistungen, zum Beispiel im Sozialbereich, reserviert sind.

Auch die städtischen Aufwendungen kann der Gemeinderat nur zu etwa 30 Prozent selbst beeinflussen, weil ein großer Teil für Umlagen wie Gewerbesteuerumlage oder Finanzausgleichsumlage oder für gesetzliche Aufgaben und Leistungen, zum Beispiel im Sozialbereich, reserviert sind.

Geplante Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2023

Erträge in 1.000 Euro (TEUR)

  • Steuern, Abgaben1.436.182

    TEUR

  •  Zuweisungen,
     Zuwendungen
    1.624.821

    TEUR

  • Sonstige
    Transfererträge
    33.531

    TEUR

  • Entgelte226.589

    TEUR

  • Kostenerstattungen, -umlagen131.515

    TEUR

  • Zinsen,
    ähnliche Erträge
    54.998

    TEUR

  • Sonstige
    ordentliche Erträge
    107.265

    TEUR

  • Gesamtsumme3.614.901

    TEUR

Aufwendungen in 1.000 Euro (TEUR)

  • Personalaufwand (mit Versorgung)881.208

    TEUR

  • Sach- und Dienstleistungen452.411

    TEUR

  • planmäßige Abschreibungen235.083

    TEUR

  • Zinsaufwendungen und Ähnliches5.556

    TEUR

  • Transfer-Aufwendungen:
  • davon: - Soziale Leistungen 875.083

    TEUR

  • davon: - Gewerbe-
    steuer- und
    andere Umlagen
    470.710

    TEUR

  • davon:
    Zuweisungen,
    Zuschüsse
    680.726

    TEUR

  • Sonstige
    ordentliche
    Aufwendungen
    242.987

    TEUR

  • Gesamtsumme3.843.764

    TEUR