Der Finanzhaushalt bildet den tatsächlichen Geldfluss ab. Er listet alle Ein- und Auszahlungen des städtischen Haushalts auf. Dadurch kann die Stadt planen, ob sie genügend finanzielle Mittel hat, um alle notwendigen Auszahlungen zu tätigen.
Es gibt drei Ein- und Auszahlungsblöcke:
- Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Diese ergeben sich aus den Erträgen und Aufwendungen des Ergebnishaushalts.
- Ein- und Auszahlungen für Investitionen. Auszahlungen sind hier unter anderem Ausgaben für Baumaßnahmen, den Kauf von Fahrzeugen oder den Erwerb von Grundstücken. Einzahlungen ergeben sich beispielsweise aus dem Verkauf von städtischem Vermögen oder durch Zuschüsse von Bund, Land oder Dritten, etwa für den Bau von Schulen, Straßen oder Radwegen.
- Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit. Einzahlung ist dann insbesondere die Kreditaufnahme, Auszahlungen sind die Tilgungen. Kredite dürfen allerdings nur aufgenommen werden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Sie müssen vom Regierungspräsidium genehmigt werden. Das Regierungspräsidium prüft, ob die dauernde Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt durch zusätzliche Schulden beeinträchtigt wird.
Geplante Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushalts für das Haushaltsjahr 2025
Einzahlungen in 1.000 Euro (TEUR) (ohne laufende Verwaltungstätigkeit)
- Investitionszuweis-
ungen, -zuschüsse18.552TEUR
- Beiträge und ähnliche Entgelte1.552
TEUR
- Veräußerungen von Anlagevermögen20.000
TEUR
- Darlehens-
rückflüsse9.736TEUR
- Kreditaufnahme770.200
TEUR
- Gesamtsumme820.040
TEUR
Auszahlungen in 1.000 Euro (TEUR) (ohne laufende Verwaltungstätigkeit)
- Investitionszuweis-
ungen, -zuschüsse101.737TEUR
- Erwerb von Anlagevermögen211.054
TEUR
- Baumaßnahmen
davon: - Hochbau365.974
TEUR
- Tiefbau84.277
TEUR
- Sonstige47.529
TEUR
- Tilgung von Darlehen0
TEUR
- Gesamtsumme810.570
TEUR