Ergebnis Haushaltsberatungen:
Der Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen behandelt.
Zur Verbesserung der Personalsituation in den Bürgerbüros und der gesamten Stadtverwaltung wurde die Einführung einer "Stuttgart-Zulage" für alle Tarifbeschäftigten in Höhe von 150 Euro monatlich beschlossen. Die Zulage wird zusätzlich zu den bereits gewährten Zulagen für Beschäftigte bei den Bürgerbüros gewährt. In Kombination mit dem kostenfreien Deutschland-Ticket ergibt sich für diese ein monatlicher Einkommensvorteil von rund 300 Euro brutto, bei den Springkräften der Bürgerbüros sogar von rund 500 Euro brutto. Zusammen mit dem zum Doppelhaushalt 2024/2025 beschlossenen neuen Maßnahmen in den Bereichen Ausbildung, Wohnen für Mitarbeitende, Werbekampagnen oder Mitarbeiterbindung fügen sich mittlerweile 70 Maßnahmen der städtischen Personalgewinnung und ‐bindung in eine gesamtstädtische Personalstrategie ein.
Der Gemeinderat hat die dritte Umsetzungsstufe der städtischen Digitalisierungsstrategie „Digital MoveS – Stuttgart.Gestaltet.Zukunft“ verabschiedet und damit der Schaffung von 180 Stellen zugestimmt sowie insgesamt rd. 90 Mio. Euro Investitions- und Sachmittel für die Jahre 2024/2025 bewilligt. Das ermöglicht unter anderem digitale Bürgerdienste weiter auszubauen und Potentiale der Digitalisierung in allen Lebensbereichen der Bürgerinnen und Bürger zu nutzen.
Das Projekt Online-Terminvergabe bei den Bürgerbüros wurde gestartet. Im ersten Schritt wurden die baulichen und technischen Randbedingungen in den teilweise historischen Gebäuden erhoben und analysiert. Die Hardware wird sukzessive in den Wartebereichen installiert, wobei das Bürgerbüro Sillenbuch als Pilotprojekt fungiert. Die Ausstattung aller Bürgerbüros ist bis Jahresende 2024 vorgesehen.
Die Stadt Stuttgart nimmt zusätzlich als eines der vier Pilotkommunen beim Projekt elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) teil. Hier geht es um eine end-to-end-Digitalisierung. Über diesen neuen Onlinedienst ist es möglich, sich zeitsparend ohne Gang zur Behörde und ohne Gebühren von Zuhause aus umzumelden. Er ermöglicht eine fristgerechte und rechtssichere An-, Ab- oder Ummeldung. Aktuell können die eWA volljährige, unverheiratete Personen ohne minderjährige Kinder, die in oder nach Stuttgart umziehen, nutzen. Bürgerinnen und Bürger können damit einen Umzug in eine Hauptwohnung oder alleinige Wohnung anmelden. Für Ehegatten und Kinder ist geplant, diesen Service bis Juni 2024 einzurichten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Landeshauptstadt Stuttgart bietet in der Folge des Onlinezugangsgesetzes bereits zahlreiche Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale digital an.
Um die Besucherstromsteuerung vor Ort bestmöglich zu optimieren, wurde das Online-Monitoring zum Besucheraufkommen - sogenannte Echtzeitampel - mit Wartezeiten auf www.stuttgart.de live geschaltet. Hierdurch können die Kunden die Wartesituation bei den Bürgerbüros in Echtzeit abrufen und somit Wartezeiten verringern. Darüber hinaus werden in den Bürgerbüros vor Ort mittels Servicepersonal Kundenströme für Kurzkontakte wie zum Beispiel die Abholung bereits fertiggestellter Dokumente gesteuert, so dass lange Wartezeiten hierfür entfallen.
Die Einführung weiterer Serviceverbesserung wie beispielsweise Selbstbedienungsterminals befinden sich bereits in der pilothaften Umsetzung. Die Einführung einer Videoberatung und Abholterminals befindet sich derzeit in der Prüfung.
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