Um das im Juli 2022 beschlossene Ziel der Klimaneutralität 2035 zu erreichen, spielt der Ausbau der Solarenergie - neben vielen weiteren Maßnahmen wie der Reduktion des Energiebedarfs - eine bedeutende Rolle. Durch die Vorgabe des Oberbürgermeisters im Februar 2019 und durch den vom Gemeinderat am 28.5.2020 getroffenen Beschluss gelten innerhalb der Stadtverwaltung folgende Grundsätze zur Realisierung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Liegenschaften:
- Bei Neubauten und Dachsanierungen sind grundsätzlich Photovoltaikanlagen zu errichten.
- Bei Bestandsgebäuden sind Photovoltaikanlagen grundsätzlich zu errichten, sofern eine Prüfung ergibt, dass sie sinnvoll betrieben werden können (z. B. statische Eignung, keine Verschattung, denkmalrechtlich zulässig).
- Für beide Fälle sind die Photovoltaikanlagen in der größten, sinnvoll realisierbaren Konfiguration zu bauen.
Die Landeshauptstadt Stuttgart besitzt ca. 700 Liegenschaften, die für Photovoltaik in Frage kommen. Der Status dieser Liegenschaften bezüglich Photovoltaik stellt sich dabei wie folgt dar:
- 224 Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von 10,3 MWp sind bereits realisiert. Dies entspricht einer jährlichen Stromerzeugung von ca. 9.800.000 kWh pro Jahr und einer CO2-Einsparung von 4.010 Tonnen CO2 pro Jahr.
- 178 Photovoltaikanlagen sind in Umsetzung mit einer geplanten installierten Leistung deutlich über 10 MWp. Diese Anlagen sind entweder bereits in Bau, beauftragt, in Detailplanung oder werden im Zuge eines anstehenden Sanierungs- oder Neubauvorhabens realisiert.
- 77 Photovoltaikanlagen sind in Vorbereitung. Es finden noch Untersuchungen zum Beispiel durch Statikbüros statt.
- 46 Objekte sind noch zu prüfen.
- 175 Objekte sind nicht realisierbar, vor allem aufgrund von Statik, Verschattung und Denkmalschutz. Diese Objekte werden bei technischen Weiterentwicklungen beziehungsweise bei weiteren Veränderungen in den Regularien des Denkmalschutzes nochmals betrachtet.
Bei den Schulen soll dieses Ziel gemäß den Beschlüssen des Aktionsprogramms "Weltklima in Not - Stuttgart handelt" bereits 2025 erreicht werden. Bis 2030 ist eine vollständige Belegung aller geeigneten städtischen Liegenschaften mit Photovoltaikanlagen vorgesehen.
Zusätzlich ist das Amt für Umweltschutz in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Stuttgart derzeit dabei, Photovoltaik-Potenziale auf Verkehrs- und Freiflächen zu prüfen und umzusetzen, beispielsweise werden derzeit Photovoltaikanlagen an der Lärmschutzwand der B10/B27 bei Zuffenhausen angebracht.