Auf der Königstraße das Betteln verbieten:
Während das stille Betteln nach höchstrichterlicher Rechtsprechung noch dem sogenannten „Gemeingebrauch“ auf öffentlichen Verkehrsflächen zuzurechnen ist, stellen das organisierte, gewerbsmäßige oder aggressive Betteln eine unerlaubte Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums im Sinne des Straßengesetzes dar.
Um gegen die aggressiven Formen der Bettelei wirksamer vorgehen zu können, hat das Amt für öffentliche Ordnung im September 2014 eine Allgemeinverfügung erlassen, die diese Formen des Bettelns in der Innenstadt als unerlaubte Sondernutzung verbietet.
Die Allgemeinverfügung verdeutlicht, welche Verhaltensweisen verboten sind, und ist an Personen gerichtet, die sich in der Stuttgarter Innenstadt aufhalten um organisiert, gewerbsmäßig oder aggressiv zu betteln. Diese Personen und insbesondere ihre Hintermänner sollen wissen, dass diese Verhaltensweisen in Stuttgart nicht toleriert werden und dauerhaft verboten sind. Um möglichst viele Adressaten ansprechen zu können, liegt die Allgemeinverfügung auch in englischer, rumänischer und bulgarischer Sprache vor.
Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch den Städtischen Vollzugsdienst und das Polizeipräsidium Stuttgart verstärkt überwacht. Städtischer Vollzugsdienst und Polizei kontrollieren den Innenstadtbereich, insbesondere die Königstraße und die umliegenden Straßenzüge, regelmäßig im Rahmen der Streifentätigkeit und zusätzlich bei gezielten Schwerpunktaktionen.
Siehe hierzu auch Stellungnahme zu Platz 75, Vorschl. Nr. 10525
„Aggressive organisierte Bettelei in Stuttgart ahnden“
Erlaubte Stände (Scientology und Co.) drastisch reduzieren:
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat bereits nach Wegen gesucht, solche Informationsstände zu unterbinden. Da die Scientologen im Verfassungsschutz-bericht zwar erwähnt, in Deutschland bisher aber nicht verboten sind, gibt es rechtlich keine Möglichkeit, entsprechende Genehmigungen zu versagen.
Dem beantragenden Verein müssen nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz die gleichen Rechte wie anderen Vereinen zugestanden werden.
Darüber hinaus wurden in der Königstraße feste Standorte für Infostände ausgewiesen. Sofern diese Standorte belegt sind, werden keine weiteren Plätze genehmigt.
Eine großräumigere Verteilung der Standorte für Infotische auch auf andere Straßen in Richtung neuer Handelszentren der Innenstadt ist im Zuge der Überarbeitung der städtischen Sondernutzungsrichtlinien vorgesehen.
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