Der Bebauungsplan Lehen Süd muß dringend auf den aktuellsten Stand gebracht werden.
Dies wurde der Baurechtsbehörde vom Verwaltungsgericht Stuttgart bereits im Jahr 2012-2013 im Rahmen eines Baurechtsverfahren aufgetragen. Leider bis heute noch nicht umgesetzt. Dadurch ist es der Baubehörde weiterhin möglich nach Bedarf Baugesuche zu bescheiden. Im aktuellen Plan sind eine große Anzahl von nicht genehmigten Bauten unterschlagen oder nicht eingetragen.
Der bauwillige Bürger wird von der Behörde durch nicht eingetragene und nicht-genehmigte, aber real existierende Bauten in unnötige Bauverfahren verwickelt, um zu seinem Recht zu kommen.
Die Bebauungspläne sollen in regelmäßigen Abstand zum Beispiel 1 bis 3 Monaten aktualisiert und vom Oberbürgermeister abgezeichnet werden.
Dies würde den Bürgern viel Ärger mit den Behörden ersparen und für die Behörden könnten die dadurch gewonnenen Zeiteinsparungen für andere sinnvolle städtebaulichen Aufgaben genutzt werden.
Bebauungspläne müssen vierteljährlich in rechtsverbindlicher aktueller Form dem Bürger vorliegen
Platz:
2319
in:
2015
Kommentare