Platz:
374
in:
2015
Zukünftig sollte keine Werbung mehr für Tabakwaren im öffentlichen städtischen Raum (beispielsweise Plakatwerbung an Haltestellen) gemacht werden dürfen. Es sollte geprüft werden, wie ein Tabakwerbeverbot auf öffentlichen Flächen in den Verträgen mit den entsprechenden Werbefirmen umgesetzt werden kann.
Bei Neuausschreibungen von Werbeflächen soll künftig darauf geachtet werden, dass die Stadt diese nicht für Raucherkampagnen zur Verfügung stellt.
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