Keine Pflicht zur Biotonne, wenn es bereits eine mitfinanzierte Biotonne gibt

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-West
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Thema: 
Abfall, Sauberkeit
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

330
weniger gut: -96
gut: 330
Meine Stimme: keine
Platz: 
821
in: 
2015

Wegfall der Pflicht zur Biotonne, wenn der Eigentümer bereits eine durch Stuttgart mitfinanzierte Biotonne besitzt und einen Garten hat.

Kommentare

4 Kommentare lesen

Guter Vorschlag! Ich ergänze:Genereller Wegfall irgendeiner Pflicht zur Biotonne.

Wer die braune Tonne bereits hat, der kriegt sie nicht ein zweites Mal, und soweit ich weiß, sind Ausnahmen vorgesehen in der Einführung der "Biotonne für alle" - zB. wenn man einen Garten hat. Jedoch diejenigen, die sich gegen die Pflicht zur Biotonne aussprechen, haben den Sinn nicht begriffen- wenn der Naßanteil, hauptsächlich Küchenabfälle, herausgenommen wird, entsteht durch Kompostierung Erde, ein wertvoller Stoff für Landwirtschaft und Gartenbau; die Luftverschmutzung und hohen Kosten der Müllverbrennung werden dadurch erheblich gesenkt- auch der Geldbeutel de Bürgers freut sich, da die schwarze Tonne am meisten Geld kostet. Aber: Mülltrennung erfordert verschiedene Behältnisse in der Küche, und vor allem "Köpfchen einschalten" !

Gerade die Eigentümer mit Garten benötigen eine Biotonne! Damit das Unkraut und der Rasenschnitt nicht in der Restmülltonne landet, so wie das bei uns im Haus der Fall ist.

@slalom:
Ich erachte Komposterde als nicht unwichtig. Aber ob ich deren Erzeugung mich beteiligen will oder nicht, entscheide ich allein. Und ja, wenn ich Biomüll weiterhin in die Restmülltonne werfe - was ich ohne jeden Zweifel tun werde - bezahle ich dafür. Aber das ist meine Sache, nicht die eines anderen Menschen. Deshalb war die bisherige Regelung bestens: Wer eine Biomülltonne haben wollte, bekam eine und sparte Geld. Wer keine wollte warf eben alles in den Restmüll.