Erbbaurecht statt Verkauf städtischer Grundstücke

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Steuern, Finanzen
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

281
weniger gut: -93
gut: 281
Meine Stimme: keine
Platz: 
1186
in: 
2015

Die Stadt Stuttgart sollte Grundstücke nur in Erbbaurecht für Baumaßnahmen zu Verfügung stellen und nicht mehr verkaufen. Dadurch würde die Stadt die Kontrolle über die zukünftige Stadtentwicklung behalten. Außerdem wären die Grundstücke so für junge Familien leichter zu finanzieren.
Hinweis: Ursprünglich hatte ich "Erbpacht" geschrieben und dies aufgrund des Hinweises von Nutzer "Vaihinger" korrigiert.

Kommentare

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Falls ich es richtig verstehe ist das Erbbaurecht gemeint. Guter Vorschlag! Ich würd allerdings anregen den Begriff Erbpacht durch Erbbaurecht zu ersetzen. Umgangssprachlich wird zwar immer noch oft Erbpacht verwendet, wenn man Erbbaurecht meint, Erbpacht ist allerdings seit 1900 verboten.

Zur Ergänzung bei Roland:
Außerdem wären die Grundstücke so für junge Familien oder für Senioren leichter zu finanzieren!