Die Verwaltung möge die Möglichkeiten einer freiwilligen finanziellen Beteiligung der Bürger an kommunalen Projekten prüfen. Dies könnte einerseits gewinnorientiert etwas in Form von Genussrechten erfolgen, zum Beispiel bei Projekten wie dem Bau von Parkhäusern, Solaranlagen und so weiter.
Bei Projekten ohne direkten finanziellen Gewinn wie zum Beispiel Stadtbegrünung, Ausbau von Schulen und Kindergärten wäre andererseits eine Beteiligung auf Spendenbasis denkbar in der Form "wenn die Bürgerschaft einen bestimmten Anteil der Projektkosten durch Spenden erbringt, so wird das Projekt durch die Stadt realisiert, anderenfalls erfolgt eine Rückzahlung der Spenden" (ähnlicher Ansatz wie beim Crowdfunding).
Der Verwaltungsaufwand bei Genußrechten ist natürlich höher als die Vergabe an einen einzelnen Großinvestor. Genußrechte haben aber den Vorteil, dass die Renditeerwartung der Bürger geringer sein dürfte als die einer Kapitalgesellschaft und außerdem verbleibt die Kaufkraft dann in der Region.
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