Mehrfachdelikte von Autofahrern sollen wesentlich höher bestraft werden

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Verkehr
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

266
weniger gut: -166
gut: 266
Meine Stimme: keine
Platz: 
1329
in: 
2015

Haben Sie das auch schon erlebt? Wenn Sie in Stuttgarts Zentrum oft zu Fuß unterwegs sind, dann ganz sicher.
AutofahrerInnen sind mit ca. 70 km/h unterwegs, haben das Handy am Ohr und brettern über einen Zebrastreifen, auf dem schon ein Fußgänger steht. Lässig umkurven sie den mit der einen Hand am Lenkrad. Danach zeigen sie dem Fußgänger den Stinkefinger (dann also keine Hand mehr am Lenkrad), weil der es gewagt hat, ihm oder ihr die freie Fahrt zu nehmen.

Wie kann das sein? Ich denke, bei drei oder mehr Regelübertretungen gleichzeitig muss der Führerschein für längere Zeit weg sein. Zudem müsste untersucht werden, ob das Führen eines Fahrzeugs überhaupt vertretbar ist.
Die Strafen müssten deutlich erhöht werden. Die Beträge (in Euro) sollten meines Erachtens multipliziert statt
addiert werden.

Kommentare

6 Kommentare lesen

Ich finde den Vorschlag gut!
Allerdings sollte diese dann für alle Verkehrsteilnehmer gelten, also auch für Radfahrer und Fußgänger!

Stimmt! Ich begrüße deshalb auch, dass massives Fehlverhalten als Radfahrer oder Fußgänger den Verlust der Fahrerlaubnis nach sich ziehen kann.

@ Die9teWoge: ist das ein Vorschlag zur Änderung der StVo? Ansonsten nehmen Sie Ihr Handy, machen einen kurzen Film der Tat, gehen Sie zur Polizei und erstatten Sie Anzeige. Solange Sie die Delikte nicht zur Anzeige bringen brauchen Sie sich über die Höhe der Strafe keinen Gedanken.

Das Problem ist nicht, dass das Strafmaß zu gering ist, sondern dass die meisten Delikte unbemerkt von der Polizei erfolgen und von den Betroffenen nicht angezeigt werden.
Leider gibt es hier wohl keine praktikable Lösung des Problems; entgegen der Meinung vieler habe ich schon den Eindruck, dass die Polizei im Stadtgebiet ausreichende Präsenz zeigt. Aber sie kann nicht überall sein - und sobald ein Rowdie ein Polizeiauto sieht, ist er brav wie ein Lamm.

Zunächst einmal kann die Stadt Stuttgart nicht die StVO ändern.
Zudem ist nicht die mehrfach Tat das Problem, sondern eine mangelnde Ahndung.

Die mangelnde Ahndung kann kein Vorwand sein, das Strafmaß nicht zu erhöhen. Das von der Antragstellerin geschilderte Beispiel deutet auf asoziales Verhalten des Fahrzeuglenkers hin. Da ein Auto nicht nur ein komfortables Fortbewegungsmittel, sondern auch ein gefährliches Geschoss ist, gehört in so einem Fall eigentlich der Führerschein weg. Plus ein hoher Geldbetrag.
Fußgänger und Radfahrer können mit nicht konformem Verhalten wesentlich weniger Schaden anrichten. Zumal sie in der Verkehrshierarchie leider immer noch weiter unten stehen.