Platz:
1524
in:
2015
In Haltverbotszonen (Zeichen 283 StVO) und verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) der Innenstadt soll das Parken von Fahrzeugen durch Poller verhindert werden.
Insbesondere in Brunnenstraße und Helfergasse werden sonst Fußwege zugeparkt und können von Fußgängern mit Kinderwagen und Rollatoren nicht mehr genutzt werden.