Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, geeignete Straßen, bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen, dem Fahrradverkehr zu widmen. Eine Zulassung zusätzlicher Verkehrsarten, das heißt zum Beispiel von Kraftfahrzeugen mit Tempo 30 ist gemäß Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (STVO) möglich.
Bei dem betreffenden Straßenabschnitt handelt es sich um den alten Vicinalweg zwischen Mühlhausen und Zazenhausen, eine Verkehrsrelation, die heute eine bedeutende Fahrradverkehrsverbindung im Stuttgarter Norden darstellt. Umfahrungen auf dem regelgerechten städtischen Straßenverkehrsnetz sind möglich. Während der gegenwärtigen Kanalausbausbaumassnahmen ist ohnehin eine entsprechende Regelung in Kraft, nach der der gesamte Radverkehr in einem Teilbereich des Naturschutzgebietes Unteres Feuerbachtal auf diesen Streckenabschnitt verlagert ist, begleitet durch eine Tempo 30 Regelung für Kraftfahrzeuge. Diese Regelung hat bereits über lange Wochen bestens funktioniert. Durch die dauerhafte Implementierung dieser Regelung würde auch eine Entflechtung zwischen Spaziergängern, Wanderern und Radfahrern, auf dem entlang dem Gerinne des Feuerbachs verlaufenden, häufig matschigen parallelen Fußweg erreicht. Insgesamt würde eine solche Regelung auch den Interessen der Naherholung und der Würdigung des im Stadtgebiet einmaligen Naturschutzgebietes Unteres Feuerbachtal entgegenkommen. Der zwischenörtliche Kraftfahrzeugverkehr und Busverkehr zwischen Mühlhausen und Zazenhausen könnte im bisherigen Rahmen dabei ausdrücklich möglich bleiben. Die Verbindung würde aber an Attraktivität für den überregionalen Schleichwegverkehr zwischen Remstal und der BAB 81 durch unser Naturschutzgebiet verlieren, der in den zurückliegenden Jahren leider immer mehr zugenommen hat und häufig mit Raserei verbunden ist.