Die Grüngut-Abfuhr sollte nach Anmeldung oder zu festgelegten Terminen auch die Gartengrundstücke anfahren, die nicht an die städtische Regelabfuhr angeschlossen sind.
Begründung: In Gartengrundstücken fallen große Mengen an Baum- und Strauchschnitt an. Diese werden nach den aktuellen Regeln nur dort von der Grüngut-Abfuhr abgeholt, wo es auch die städtische Regelabfuhr (die normale Müllabfuhr) gibt, also nur in Wohn- und Gewerbegebieten. Die Konsequenz ist, dass viele Gartenabfälle auf den Gartengrundstücken verbrannt werden oder mit dem Auto zu den Annahmestellen in Zuffenhausen und Möhringen gefahren werden. Der Rauch und viele unnötige Autofahrten belasten die Umwelt. Eine gesammelte Abfuhr würde diese Nachteile vermeiden und die Feinstaubbelastung in Stuttgart verringern.