Der Bau neuer und die Aufrüstung bestehender Mobilfunkmasten mit LTE wird den Mobilfunkbetreibern in Stuttgart ohne städtische Regulierung überlassen. Die Stadt Stuttgart soll ihre Rechte wahrnehmen, um angesichts des rasant wachsenden Datenvolumens durch die Nutzung von Smartphones und Tablets die Mobilfunkversorgung in Stuttgart zu steuern. Allein durch die Willensbekundung des Gemeinderats, Richtlinien (Mobilfunkvorsorgekonzept) zu erstellen, ist die Stadt in der Position, mit den Mobilfunkanbietern zu verhandeln. So kann die Stadt steuern, dass Plätze für eine optimale Versorgung unter Berücksichtigung der Strahlenminimierung gefunden werden.
Begründung:
Die neuen Kommunikationstechnologien Smartphones, Tablet/PCs, mobiles Internet, WLAN-Verbindungen, neue Mobilfunkmasten und andere erfassen alle Bereiche des Lebens. Die Belastungen mit elektromagnetischen Feldern steigen dadurch in einem Maße, wie es niemand vorher sah.
Um den wachsenden Datenbedarf zu decken, werden ständig neue Sendeanlagen gebaut. LTE wird die Strahlenbelastung nochmals erhöhen. Das Gutachten im Stuttgarter Westen von 2011 ergab Strahlenbelastungen von bis zu 500 000 µWatt/m2, der BUND fordert eine Belastungsobergrenze von 100µWatt/m2.
Die Senkung der Belastung ist ohne Einbußen der Kommunikationsqualität möglich. Die Stadt St. Gallen praktiziert dies bereits mit einem neuen Versorgungsmodell nach dem Prinzip: Mehr Daten - weniger Strahlung. (siehe Vorschlag 12346)
Im Koalitionsvertrag der Landesregierung steht:
“Konzepte zur Minimierung der Belastung durch elektromagnetische Felder werden wir im Dialog mit Betroffenen erarbeiten. Auf Bundesebene werden wir uns für eine Absenkung der Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung einsetzen“. (S. 37)
Der Gemeinderat kann mit Hilfe eines Mobilfunk-Vorsorgekonzepts steuernd in die Versorgung eingreifen und einen Antennenwildwuchs verhindern.
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