Platz:
1616
in:
2015
Da gesetzliche Regelungen, wie das Abstandhalten von 5 Meter an Kreuzungen, in der Regel in dieser Stadt nicht eingehalten und nicht geahndet wird - sehr zum Ärger von zu Fuß Gehenden jeglicher Art - können nur bauliche Maßnahmen helfen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen sollte nicht aus dem allgemeinen Haushalt, sondern aus Strafgebühren von Autofahrenden finanziert werden.
Dazu sollte ein Gehwegnasenprogramm, bei dem gleichzeitig die Nutzbarkeit für Rollstuhlfahrende und Rollatoren berücksichtigt wird, aufgelegt werden; Gehwegnasen sollten zuvörderst entlang der ausgewiesenen Schul- und Kitawege gebaut werden.