Der Vorschlag mit der Nr. 12752 enthält Anregungen für die Energie- und Wasserversorgung in Stuttgart. Es sollen alle öffentlichen Gebäude, wie die Stadtverwaltungen, Schulen, und so weiter, durch die SWS versorgt werden.
Die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde ist Bestandteil des Selbstverwaltungsrechts (vgl. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG) und wird unter den Begriff der „Daseinsvorsorge“
eingeordnet. Im Rahmen ihrer sachlichen und örtlichen Zuständigkeit kann die Kommune bei der Energie- und Wasserversorgung wirtschaftlich tätig werden (§ 102 Abs. 2 Nr. 3GemO). Gemäß § 102 Abs. 3 GemO soll ein wirtschaftliches Unternehmen einen Ertrag für den Haushalt abwerfen. Somit ist die Aussage des Antragstellers, dass kein Profit erwirtschaftet werden darf, so nicht zutreffend.
Zur Neuvergabe der Konzessionen für Strom, Gas und Fernwärme hat die Landeshauptstadt Stuttgart jeweils transparente und diskriminierungsfreie Vergabeverfahren entsprechend den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes sowie der europarechtlichen und kartellrechtlichen Grundsätzen durchgeführt. Aus diesem Verfahren hat am 13.3.2014 der Gemeinderat in Stuttgart die Konzessionen für das Stuttgarter Strom- und Gasnetz bis zum Jahr 2034 an eine Kooperation aus einer Tochter der Stadtwerke Stuttgart GmbH und der Netze BW GmbH (vormals EnBW Regional AG), die so genannte SWS Netzinfrastruktur GmbH, vergeben. An der neu gegründeten SWS Netzinfrastruktur GmbH sind die Stadtwerke Stuttgart GmbH mit 74,9 % beteiligt.
Eine In-House-Vergabe für den Strombezug von städtischen Liegenschaften an die SWS Vertrieb GmbH war nicht möglich, da die Netzkauf EWS eG zu 40 % an der SWS Vertrieb GmbH beteiligt ist. Ähnlich wie bei der Konzessionsvergabeverfahren ist auch der Strombezug von städtischen Liegenschaften auszuschreiben. Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses erhielt die EnBW Vertrieb GmbH den Zuschlag.
Hinsichtlich der Wasserversorgung wurde bereits 2010 (GRDrs 390/2010) vom Gemeinderat beschlossen, den Zielen des damaligen Bürgerbegehrens „100-Wasser“ zu folgen und die Wasserversorgung zu rekommunalisieren. Im Mai 2011 (GRDrs 118/2011) wurde weiter beschlossen, zur Wahrnehmung dieser Aufgaben einen Eigenbetrieb zu gründen. Dieses Ziel wird von der Verwaltung weiterhin intensiv verfolgt.
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