Platz:
1813
in:
2015
Auf 4-spurigen Hauptstraßen, insbesondere B27 und B10, sollte das Tempolimit auf mindestens 60 km/h angepasst werden, um den Verkehrsfluss zu verbessern.
Dadurch werden Staus vermieden, Nebenstraßen entlastet, die Verkehrssicherheit in Wohngebieten erhöht und die Feinstaubbelastung reduziert. Gegebenenfalls müssen Radarfallen an Gefahrenstellen statt an Bundesstraßen aufgestellt werden, um die Mindereinnahmen durch diese Maßnahme zu kompensieren.
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