Alkohol- und Rauchverbot in der Arnulf-Klett-Passage sowie in der Rotebühlpassage (Stadtmitte) durchsetzen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Sicherheit, Ordnung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

573
weniger gut: -119
gut: 573
Meine Stimme: keine
Platz: 
42
in: 
2015

Die Aufenthalts- und Durchgangsqualität der beiden Passagen hat in den letzten Jahren leider sehr stark nachgelassen!

Inzwischen ist es nach persönlichen Eindrücken, aber auch zum Beispiel laut den Stuttgarter Nachrichten schon ab 20:00 Uhr sehr unangenehm, diese beiden Passagen zu durchqueren. Ab und an soll es einem "Spießrutenlauf" gleichen.

Zu viele Personen (oft angetrunken) sprechen die Passanten dieser beide Passagen auf eine Weise an, die nicht hinzunehmen ist. Beleidigungen und Anfeindungen seitens der teilweise angetrunkenen Personen sind an der Tagesordung.
Ab und an kommt es laut der Tagespresse auch zu körperlicher Gewalt und vermehrt zu Diebstählen.

Die konsequente Durchsetzung eines Alkohol- und Rauchverbots (gegebenenfalls durch mehr Präsenz der Polizei/Ordungsbehörde) in der Arnulf-Klett-Passage sowie in der Rotebühlpassage könnte hier zu einer Abhilfe führen, da sich somit der Anreiz für oben genannte Personen verringert, sich innerhalb den Passagen aufzuhalten.

Weiterhin sollte die konsequente Durchsetzung zumindest eines Trinkverbots auf den Übergang von der Arnulf-Klett-Passage zum Schlossgarten / Biergarten ausgedehnt werden. Auch dieser Bereich wird von vielen BürgernInnen und Touristen der Stadt gemieden.

Für eine weltoffene Stadt wie Stuttgart ist es nicht angebracht, solche Passagen seinen BürgernInnen und Touristen anzubieten. Bitte schaffen Sie Abhilfe!

Die vorhandene Drogenproblematik der Passagen müsste in einem weiteren Vorschlag aufgezeigt/diskutiert werden.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Dezember 2017:
Die Anregung wird im Rahmen des Streifendienstes weiterhin umgesetzt. Für Fragen der Kriminalitätsbekämpfung ist der Polizeivollzugsdienst zuständig. Das Amt für öffentliche Ordnung steht hier in enger Abstimmung mit den zuständigen Revieren, um die Örtlichkeit im Rahmen gemeinsamer Streifen (Sicherheitskonzeption Stuttgart) zu kontrollieren. Hinzuweisen ist ergänzend, dass ein Alkoholkonsumverbot in der Klettpassage nicht besteht.

Stand 2016:
Die Anregung wird im Rahmen des Streifendienstes weiterhin umgesetzt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Kontrolle des Rauchverbots in der Arnulf-Klett-Passage wird wie bisher umgesetzt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Zur Erhöhung der Kapazitäten des Vollzugsdienstes wurde eine zusätzliche Stelle geschaffen.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Alkoholverbot

Weder in der Arnulf-Klett-Passage noch in der Rotebühlpassage besteht ein Alkoholverbot, da ein generelles Verbot, alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit zu konsumieren, nach aktueller Rechtslage nicht zulässig ist.

Im vergangenen Jahr hat das Verwaltungsgericht Stuttgart eine entsprechende
Regelung der Stadt Heilbronn für rechtswidrig erklärt (Urteil vom 19.05.2014 - 1 K 4357/12). Auch die Stadt Freiburg hatte im Jahr 2008 versucht, mittels Polizeiverordnung ein Alkoholverbot für bestimmte öffentliche Flächen im Stadtgebiet durchzusetzen. Jedoch wurde die Polizeiverordnung vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg für unwirksam erklärt (Urteil vom 28.07.2009 - 1 S 2200/08).

Rauchverbot

In der Arnulf-Klett-Passage gilt seit dem 14.07.2014 ein generelles Rauchverbot.

Anlässlich der Einführung des Rauchverbots wurden an den 11 Zugängen zur Passage rund 30 neue „Raucherstelen“ aufgebaut, die nicht nur mit einem Aschenbecher versehen sind, sondern auch gleichzeitig den deutlich sichtbaren Hinweis auf das nun geltende Rauchverbot in der Arnulf-Klett-Passage enthalten. Zudem wurden auf den Vorwegweisern an den Abgängen zur Passage Rauchverbots-Piktogramme angebracht.

Das Rauchverbot in der Arnulf-Klett-Passage wird sowohl im Rahmen des täglichen Streifendienstes als auch bei den besonderen Schwerpunkteinsätzen im Rahmen der „Einsatzkonzeption zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Klett-Passage“ durch das Polizeipräsidium Stuttgart und den Städtischen Vollzugsdienst überwacht. Im Durchschnitt werden hierbei fünf bis sechs Raucher angetroffen und entsprechend belehrt. Das Rauchverbot wird von der Mehrheit der Personen akzeptiert. Die Anzahl der uneinsichtigen Raucher hat seit Beginn der Einführung des Rauchverbots im Juli 2014 deutlich nachgelassen. Dennoch kam es Ende Januar 2015 zu einem Vorfall, als Mitarbeiter des Städtischen Vollzugsdienstes bei einer Kontrolle von einem uneinsichtigen Raucher und dessen Begleiter beschimpft und körperlich attackiert wurden.

In der Rotebühlpassage wurden die Beeinträchtigungen durch Rauchen bislang deutlich geringer eingeschätzt.
Die Situation wird weiterhin regelmäßig beobachtet.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte lehnt den Vorschlag ab (mehrheitlich 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen).

Kommentare

4 Kommentare lesen

Eine vollumfängliche Kameraüberwachung und Aufzeichnung wäre m.E. schonmal ziemlich hilfreich.

Die Stadt sollte lieber einen Platz schaffen, an dem sich die Bürger unserer Stadt, die eine Suchtkrankheit haben treffen können. Prohibition war noch nie die Lösung und Vertreibung zeigen die Aktionen in der Vergangenheit, dass dies gar nichts bringt.

In München würden diese Zustände nicht einen Tag anhalten! (Zitat eines Münchner) Und was macht die Stadt um die Ruhe ihrer Steuerzahler und Bürger zu schützen? ? NICHTS! Die sitzt das aus und läßt zu dass die sich richtig bequem machen! Ich schäme mich hier Besucher zu bringen aber das lässt sich kaum vermeiden weil der Ort so zentral ist man muss quasi daran vorbei

Ich persönlich vermeide morgens die Klettpassage, da ich wenn ich frisch geduscht bin nicht gleich nach Zigarettenqualm stinkende Haare und Kleidung haben möchte. Das Klientel was sich dort regelmäßig trifft löst bei Gästen die mit dem Zug am HBF ankommen großes Befremden aus, genau wie Montagsdemonstranten.