Bürger können für 30,70 €/ Jahr 12 qm Stadt mieten - auch ohne Auto

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

138
weniger gut: -261
gut: 138
Meine Stimme: keine
Platz: 
2705
in: 
2015

Ein Stellplatz für ein Verkehrsmittel, das zum Zeitpunkt des Parkens gar nicht genutzt wird, ist ca. 2,30 x 5,20 m groß, also im Schnitt um die 12 qm. Für diese Fläche öffentlichen Raum zahlt ein Auto-Besitzer nur 30,70€/ Jahr (zum Beispiel im Stuttgarter Westen. Diese Information stand heute, 23.02.2015, auf der Webseite des Bürgerservice).

Auch Bürgern ohne Auto sollte diese Option, solch eine Fläche zu mieten, nicht verwehrt bleiben. Gestalten kann man nach Belieben: zum Beispiel kann das ein Ort mit Bänken als Aufenthalt sein oder ein kleiner Garten. Selbstverständlich mobil auf Rollen, um auch mal den Standort zu wechseln, im Unterschied zu den Fahrzeugen: trägt zur Luftverbesserung und zum sozialen und kulturellen Austausch bei.

Kommentare

11 Kommentare lesen

Ja genau, man könnte auf den 12m² sogar ein Zelt oder einen kleinen Container aufstellen, und schon hätte man unglaublich billigen Wohnraum. Abwasser in den Gully, Strom aus der Straßenlaterne...alles denkbar, nicht wahr?

Und ich dachte, das mit der Cannabisfreigabe ist noch nicht durch...naja.

Die Gebühr für den Jahresausweis im Westen (30 Euro) oder in Mitte (400 Euro) ist keine Miete einer öffentlichen Fläche, sondern eine Verwaltungsgebühr.
Wäre das eine Miete, dann hätte jeder einen beanspruchbaren Parkplatz. Das wäre zwar ganz nett, ist aber science fiction.

Zitat:"Gestalten kann man nach Belieben: zum Beispiel kann das ein Ort mit Bänken als Aufenthalt sein oder ein kleiner Garten. Selbstverständlich mobil auf Rollen, um auch mal den Standort zu wechseln,..."
Nein, kann man nicht. Das sieht nämlich die StVO (ein Bundesgesetz, um der Forderung nach Abschaffung durch die Stadt, die auch hier im Forum schon mehrfach erhoben wurde, vorzubeugen) nicht vor.
Unsere Ordnungshüter würden es eher als Straßenverkehrsgefährdung einstufen.

Super Idee.

Ich finde diesen Vorschlag sehr gelungen, führt er doch schön die Absurdität der heutigen auf den motorisierten Individualverkehr zugeschnittenen Straßeninfrastruktur vor Augen, die u.a. darin besteht, dass jeder Autofahrer ganzjährig kostenlos (oder gegen geringe Verwaltungsgebühr) eine vollständige erschlossene und versiegelte Fläche exklusiv für sich in Anspruch in nehmen kann.

Warum finden wir es so selbstverständlich, dass jeder sein Privateigentum einfach so im öffentlichen Rum abstellen darf?

Und warum sollte das nur für Autos gelten?

@Blitzventil

1. Dieser Vorschlag ist weder gelungen, noch ist er im Grunde überhaupt einer. Er ist ein reiner Spaß- oder Neidvorschlag (das kann man nicht genau erkennen), denn er verkennt die Fakten total.
Wie schon beschrieben handelt es sich bei dem besagten Geldbetrag um eine Verwaltungsgebühr zur Ausstellung der Erlaubniskarte.
Eine Miete im juristischen Sinne ist hiermit nicht verbunden, denn es besteht anders als Sie behaupten eben KEIN Anspruch auf eine Parkfläche. Übrigens auch dann nicht, wenn die Erlaubniskarte wie in Mitte 400 Euro kostet. Auch wenn es sich dort deutlich mehr danach anfühlt.
Für alle, die ein Bild brauchen, um das zu verstehen: Wenn alle Straßen im Westen von Reutlingern mit Tagesparkticket vollgeparkt sind, dann können die Westler Erlaubniskarten haben, wie sie wollen: Einen Parkplatz oder gar ein Recht darauf haben sie trotzdem nicht, wenn sie von der Arbeit heim kommen.

2. Ihre "erschlossene" Fläche ist keine, sondern die Straße (mitsamt den in ihr liegenden Wasser-, Strom und Gasleitungen) bildet die Erschließung derjenigen Grundstücke, die sich an ihr befinden. Soweit zu den Fakten.
Was die Versiegelung angeht, so hätten sicher nur wenige Parkende etwas dagegen, wenn die Parkstreifen statt mit Vollasphalt z.B. mit rasendurchsetzten Beton-Gittersteinen o.ä. versehen wären. Doch so ist es eben nicht.

3. Der motorisierte Individualverkehr verwendet die Straßen nicht exklusiv, sondern es finden ebenso Radverkehr, Busverkehr, kommunaler Ver- und Entsorgerverkehr sowie Sonderverkehre (Feuerwehr, Krankenwagen etc.) darauf statt.

4. Man findet das selbstverständlich, weil a) die Straßen sowieso da sein müssen und b) weil das Automobil und dessen Nutzung gerade in unserer Region direkt und indirekt einen so unfassbar hohen Steuerbetrag (der weit über das hinausgeht, was infrastrukturell verwendet wird) generieren, daß jede Behinderung unmittelbar im öffentlichen Haushalt wirksam wird.
Darüber hinaus würden viele sicher gern ihre Fahrzeuge auch auf dem eigenen Grundstück abstellen (und das auch gern selbst bezahlen). Nur gibt das entweder die Bausubstanz aus den vergangenen Zeiten nicht immer her - oder die von der jeweiligen Politik dominierten Verwaltungen verhindern das (wie aktuell im Milaneo oder im neuen Olga-Areal usw.).

5. Sofern dem keine (Bundes-) Gesetze entgegenstehen (z.B. wg. Eingriff in den Straßenverkehr etc.) kann dies auch für andere Verkehrsmittel gelten: Motorräder, Fahrräder, etc.
Aber eben: Verkehrsmittel, denn es handelt sich bei einer Straße nunmal um eine verkehrliche Einrichtung. Auch wenn manche diese als unnötig erachten.

Ich mag den Vorschlag! Ich würde mir auch gerne einen mobilen Garten anschaffen, den ich fast überall (gegen Verwaltungsgebühr) parken dürfte! Warum nicht? Es wäre 1000 mal schöner, gesunder und menschenfreundlicher als ein Auto.

Jeder will zurück zur Natur - aber fast keiner zu Fuß

Der einzige Vorschlag von bisher 549, den ich wirklich radikal und genial finde! Glückwunsch!

@grandnagus:

Spaß und Ironie sind hier im Forum ja seitens der Moderation verboten, das wissen Sie doch. Und wir halten uns ja auch alle dran...
Der TE macht auf mich auch nicht gerade den Eindruck, dass er Autofahrer beneidet (eher bemitleidet). Also muss der Vorschlag erst gemeint sein.

Wenn ich sage, dass Autofahrer eine öffentliche Fläche exklusiv belegen, dann nicht dahingehend dass sie Anspruch auf eine bestimmte Fläche haben, sondern dahingehend dass sie während des Parkens (irgend)eine öffentliche Fläche exklusiv für sich in Anspruch nehmen (die sie sich zudem auch noch selbst aussuchen können) und während dieser Zeit allen anderen Bürgern eine anderweitige Nutzung eben jener Fläche vorenthalten. Auch wenn Ihr angestammter Parkplatz auf der Straße vor Ihrem Haus (abends wenn Sie nach Hause kommen) mal zugeparkt sein sollte und Sie dadurch gezwungen sind woanders zu parken: Sie beanspruchen nach wie vor 12qm öffentliche Fläche exklusiv für Sich (bzw. für Ihr Auto). Ihr Auto verschwindet ja nicht einfach oder löst sich in Luft auf, dadurch dass Sie es umparken.

Diese exklusive Nutzung öffentlicher Flächen in dieser Form und Größenordnung gilt nur für Automobile, nicht jedoch für anderes Mobilar. Ich kann mir bspw. nicht einfach so eine Wohnzimmerschrankwand oder eine Sofa-Eckkombination (vielleicht noch ein Zelt darüber, denn die Wohnzimmerschrankwand und die Sofa-Eckkombination sollen ja schließlich nicht nass werden, wenn es regnet) einfach so irgendwo im öffentlichen Raum aufstellen, weder auf der Straße noch in der Fußgängerzone, noch im Park, noch sonst irgendwo. Bevor ich mir also eine Wohnzimmerschrankwand und die Sofa-Eckkombination zulege, sollte ich mir tunlichst vorher überlegen, wo sie denn hinstelle und ob genug Platz vorhanden ist und falls nicht, sollte ich es eben besser bleiben lassen. Gilt auch für Strandkörbe und Hollywood-Schaukeln usw. Nicht so jedoch bei einem Automobil: Ich kaufe es einfach (unabhängig davon, ob ich genug Platz dafür auf meinem eigenen Grundstück habe) und stelle es auf einer öffentlichen (durch Steuergelder finanzierten) Fläche ab. Mitunter jahrelang.

Mit Ihrem Einwand, dass das auch für andere Fahrzeuge wie Motorräder, Fahrräder, etc. gilt, haben Sie natürlich Recht (wenn auch in einer anderen Größenordnung). Hmmm. Sie bringen mich da auf eine Idee: Gibt es denn gesetzlich vorgeschriebene Maximalabmessungen für Fahrradanhänger? Spricht etwas dagegen, dass ein Fahrradanhänger eine Grundfläche von, sagen wir mal, 12qm aufweist? In Leichtbau sollte das möglich sein.
Wie wäre es denn wenn bei der nächsten Critical Mass jeder einen rollenden, 12qm großen Garten hinter sich herzieht? Man könnte die Critical Mass dadurch sogar auf den ruhenden Verkehr ausdehnen (Irgendwo müssen die „Fahrradanhänger“ ja schließlich hin wenn die Critical Mass gerade nicht durch die Stadt rollt).

Gibt es solche Fahrradanhänger auf dem Markt? Wahrscheinlich nicht. Könnte mir aber schon vorstellen, dass ein entsprechender Bedarf vorhanden ist (wenn man sich die Kommentare in diesem Forum so durchliest). Schön wären individuell bestückbare Anhänger (Ich würde auf meinem vielleicht eine Schmetterlingswiese anlegen, vielleicht mit 2 Pfosten und einer Hängematte dazwischen...). Nun werden Sie einwenden, wenn ich solche Fahrradanhänger haben möchte, solle ich ein Unternehmen gründen, das so etwas anbietet - Es könne ja wohl nicht Aufgabe der Stadt sein, sich auch darum noch zu kümmern und das habe mit dem Bürgerhaushalt nun wirklich nix zu tun. Auch da haben Sie natürlich Recht. Ich denke ich werde ein entsprechendes Start-Up gründen. Gleich mal einen Businessplan schreiben und eine Crowdfunding-Kampagne starten. Aber: Pssst! Nicht weitererzählen. Ich könnte mir vorstellen, dass das die Konkurrenz auf den Plan ruft (Platz genug für Fahrradanhänger ist ja schließlich da) und möchte den Vorteil als First Mover nutzen...

@ Blitzventil

So einfach ist es nun auch wieder nicht :-)

1.)
Ihre Interpretation von "Straße" hinkt etwas. Zum einen wurde eine Straße nicht nur vom Steuerzahler finanziert, sondern ebenso über die Erschließungsbeiträge jener, deren Grundstücke an der Straße liegen. Das wird gern vergessen, weil es schon etwas her ist.
Zum anderen ist eine Straße eine Infrastruktureinrichtung zu Verkehrszwecken (und eben nicht zu Erholungszwecken). Das bedeutet, daß sie der verkehrlichen Nutzung (durch welches Verkehrsmittel auch immer) gewidmet ist. Und verkehrliche Nutzung endet in diesem Zusammenhang eben nicht mit Ende der Bewegungsphase.
Zum Vergleich: Ein Flughafen ist eine ebensolche verkehrliche Einrichtung. Dort käme auch niemand auf die Idee, plötzlich Sofas oder Gärten an die Landebahn oder auf die Parkpositionen stellen zu wollen.

2.)
Sie behaupten, daß die Autofahrer den auf ihr Fahrzeug bezogenen Teil der Straße beim Parken exklusiv nutzen würden und daß er damit anderweitiger Nutzung entzogen würde. Neben dem bereits unter 1.) gesagten: Nur, weil eine anderweitige Nutzung möglich wäre heißt das noch lange nicht, daß sie auch sinnvoll oder zulässig ist.
Denn genau die gleiche Argumentation könnte man anwenden, um zukünftig z.B. SUV's in kommunalen Parkanlagen und Wäldern zu parkieren. Es handelt sich um öffentliches, ggf. mit Steuermitteln laufend instand gehaltenes Eigentum mit entsprechender Widmung, bei dem es aber dennoch praktisch problemlos möglich wäre, eine andere Nutzung als die vorgesehene zu etablieren. Doch keine Angst, ich will das nicht anregen ;-)

3.)
Ihre Fahrradanhänger-Idee hat mehrere Schönheitsfehler: Es beginnt damit, daß bereits Anhänger hinter Motorrädern nur max. 1m breit sein dürfen (bei Fahrradanhängern dürfte das ähnlich sein). Das bedeutet, daß Ihr Vehikel 12m lang sein müsste, um Ihre (bzw. die Wünsche des TE) zu erfüllen. Hier kommen wir nicht nur an die Grenze des Zulässigen, sondern mit Sicherheit auch in den Bereich der Versicherungspflicht. Unabhängig davon sind selbstverständlich die Auflagen der StVZO etc. einzuhalten - was bei Bänkchen oder Sofas etc. wohl selten der Fall sein wird.
Weiterhin ist das längerfristige Abstellen von Anhängern ohne Zugfahrzeug eigentlich schon jetzt nicht zulässig (daß es gemacht und selten geahndet wird, steht auf einem anderen Blatt). Da die StVO Bundesrecht ist, wird sich hieran auch nichts ändern, nur weil einige Stuttgarter keinen Garten oder etwas gegen Autos haben.

Ich bleibe dabei:
Bei dem Vorschlag handelt es sich um nichts weiter als Sozialneid. Der böse Autobesitzer, der mit der Anschaffung und dem Betrieb seines Fahrzeugs direkt und indirekt einen riesigen Steuerertrag in die Säckel der öffentlichen Hand befördert (besonders bei uns), der darf etwas, was ich nicht darf. Das ist blöd. Also will ich das auch dürfen, egal auf welche Weise und egal, ob da Bundesgesetze betroffen sind oder nicht. Aber natürlich will ich nur eine Verwaltungsgebühr bezahlen und eben nicht die hohen steuerlichen Aufwendungen der anderen haben.

Das zugeparke durch Autos geht mir auch auf den Keks. Sozialneid? Neid, auf Parkplatzsucherei und Stau? Bestimmt nicht...

Dieser Vorschlag ist mit Nichten gegen das Auto im Allgemeinen. Er soll in erster Linie den Bürgern, die in der Stadt wohnen und in dieser auch bewusst leben wollen, eine Chance zur Gleichberechtigung aufzeigen. Gleichberechtigung ist nicht mit Neid zu verwechseln. Um dieser Gleichberechtigung gerecht zu werden, kann auch dem Vorschlag entsprechend zusätzlich zu der Verwaltungsgebühr eine Steuer, analog der des sogenannten "Null-Emission-Autos", erhoben werden.

In der Stadt leben bedeutet für mich die Vorteile der Gemeinschaft zu nutzen. Das heißt nicht nur, das bis jetzt schon gut ausgebaute ÖPNV-Netz, sondern auch die Vielfalt der Mitmenschen die in der Stadt leben. Ein Auto, dass individuell gefahren bzw. abgestellt wird, ist eine Erweiterung der Wohnung im abgeschotteten Sinne. Es ist sogar so, dass PKW-Fahrern eher der Mittelfinger und ein Fluch rausrutscht, da der direkte Kontakt bzw. die Konfrontation und somit auch der Umgang mit der Situation bzw. Person im Straßenverkehr fehlt. Bei Radfahrern oder ÖPNV-Nutzern beobachte ich das weitaus seltener. Deswegen finde ich den Begriff Sozialneid in diesem Zusammenhang weniger passend.

Der Vorteil in der minimierten Nutzung des motorisierten Individualverkehrs, liegt bei der Qualität der frei werdenden Parkplatzflächen. Es geht hier in erster Linie um das Leben (nicht nur Wohnen) in der Stadt. Somit ist der Vergleich mit einem Flughafen obsolet. (Obwohl man vielleicht einen Vergleich ziehen könnte: Das Flugzeug ist gleich zusetzen mit einem Bus. Wie viel zusätzliche Fläche benötigt man wohl für die Abstellmöglichkeiten und Landebahnen für Flugzeuge, die von jeder Person einzeln genutzt werden?). Wenn die Stadt eine gute freiräumliche Qualität bietet, Erdgeschosszonen zugänglicher sind für Gewerbe und ein Ort des Austausches (nahe Versorgungsinfrastruktur), man sich nicht hinter Lärmschutzfenstern verstecken muss (viele möchten zur Zeit in Richtung ruhigen Innenhof wohnen) und auch die Fenster ohne Sorge vor Abgasen und Lärm geöffnet werden können, dann ist sie lebenswert.