Stellungnahme der Verwaltung:
Im Zusammenhang mit der Tariffortschreibung zum 1.1.2012 ist vorgesehen, dass das bisherige KurzstreckenTicket (bis zu drei Haltestellen Bus/Stadtbahn) auf den gesamten Eisenbahnverkehr für Fahrten von einem Bahnhof bis zum nächsten ausgedehnt wird (Ausschluss von Relationen > 5 km, durchfahrene Bahnhöfe zählen mit). Die Entscheidung fällt im Rahmen der VVS-Aufsichtsratssitzung bzw. der VVS-Gesellschafterversammlung am 4. Oktober 2011.
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