Stellungnahme der Verwaltung:
Für die Verfolgung und Bestrafung von Vandalismus, insbesondere von Sachbeschädigungen, sind in erste Linie das Polizeipräsidium Stuttgart und die Staatsanwaltschaft Stuttgart zuständig.
Seitens des Städtischen Vollzugsdienstes werden die Beschädigungen erhoben und der zuständigen staatlichen Stelle (Schloßgartenanlagen und Rosensteinpark) b.z.w. dem städtischen Garten-Friedhofs-und Forstamt mitgeteilt. Dokumentationen für die Strafverfolgung werden nach Kenntniserlangung im ersten Zugriff erstellt und dem Polizeivollzugsdienst überlassen.
Gezielte Präventionsmaßnahmen können nicht ergriffen werden, da der Personenkreis der Störer sich nicht eingrenzen lässt, um gezielte Ansprachen und Maßnahmen durchzuführen.
Eine effektivere Bekämpfung setzt stärkere Kontrollen/eine Erhöhung der Streifentätigkeit von Polizeipräsidium und ggf. des Städtischen Vollzugsdienstes voraus.
Durch den Schutz der staatlichen und städtischen Anlagen wird Präsenz gezeigt. Auch im Rahmen des seit 1993 eingeführten Innenstadtkonzepts und der seit 2006 durchgeführten Schwerpunktmaßnahmen in den Außen-und Innenbezirken soll gezielt auch gegen Sachbeschädigungen an öffentlichen Einrichtungen vorgegangen werden.
Dies kann aber nur bei Aufstockung der Personalstärke geleistet werden.
Ganz verhindern werden sich Beschädigungen von öffentlichen Einrichtungen nie lassen. Lückenlose Überwachung kann und soll es nicht geben. Um einen wirkungsvollen und nachhaltigen Erfolg zu gewährleisten, müsste eine dauerhafte, verstärkte Präsenz des Städtischen Vollzugsdienstes gewährleistet sein. Dafür steht derzeit kein Personal zur Verfügung. Umschichtungen innerhalb des Personals sind zwar möglich, gingen aber zu Lasten anderer, ebenso wichtiger Aufgaben des Städtischen Vollzugsdienstes (u. a. Feld-und Forstschutz).
Die Personaleinsatzplanung und -ausstattung des Polizeivollzugsdienstes ist eine originäre Aufgabe des Landes, auf die die Stadtverwaltung keinen Einfluss hat.
Kommentare