Kostendeckende Gebühren für Sportstätten bei Nutzung durch kommerziell agierende Nutzer

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Steuern, Finanzen
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

94
weniger gut: -12
gut: 94
Meine Stimme: keine
Platz: 
388
in: 
2011

Bei der der Nutzung von Sportstätten und anderen städtischen Einrichtungen durch kommerziell agierende Nutzer, z.B. Nutzung Neckarstadion durch Profi-Fußballvereine, die ihren Spielern und Funktionären hohe Gehälter zahlen, müssen kostendeckende Gebühren, Mieten oder ähnliches erhoben werden.

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

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Die Mercedes-Benz-Arena ist vielleicht ein schlechtes Beispiel, da diese nicht der Stadt gehört, und somit die Stadt auch keine Miete erheben kann.