Unnötige Verwaltungsvorgänge einstellen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Verwaltung
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

63
weniger gut: -24
gut: 63
Meine Stimme: keine
Platz: 
830
in: 
2011

Feuerlöscher in Wohngebäuden und Garagen
Seit etwa 1985 müssen in Wohngebäuden und privaten Tiefgaragen unter 1000 Quadratmetern nach LBO keine Feuerlöscher vorgehalten werden. Wenn man sich die unnötige Kosten für die Feuerlöscher sparen möchte, muss man einen Antrag beim Baurechtsamt stellen, der auch Geld kostet.

In den Landkreisen, zum Beispiel im Rems Murr Kreis ist so eine unnötiger Verwaltungsvorgang nicht nötig. Die Landkreise sind hier schon lange viel kostenbewußter wie die Stadt Stuttgart. Die Stadt Stuttgart sollte sich an den Landkreisen orientieren und unnötige Verwaltungsvorgänge schnellstens einstellen. Im Baurechtsamt der Stadt Stuttgart könnte so eine Stelle eingespart werden, ohne das die Bürger auf eine Leistung verzichten müssen. Die Bürger der Stadt Stuttgart müsste auch keine unnötige Verwaltungsvorgänge betreiben und die Stadt Stuttgart könnte die eingesparten Kosten bei der Grundsteuer an die Steuerzahler weiter geben.

Die Steuerzahler würden das alle begrüßen!

Gemeinderat prüft: 
nein

Kommentare

1 Kommentar lesen

Statt den Verwaltungsvorgang einzustampfen, sollte die Stadt eine Ergänzungsregelung erlassen und für jede Wohnung mindestens einen Feuerlöscher pro Etage und Wohneinheit vorschreiben. Außerdem sollten Rauchmelder verpflichtend vorgeschrieben werden (und nicht nur für Neubauten).

Rauchmelder und Feuerlöscher retten Leben und sorgen oftmals dazu, dass die Feuerwehr gar nicht erst ausrücken muss.