Einrichtung von "Ombudsstellen"

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Verwaltung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

58
weniger gut: -24
gut: 58
Meine Stimme: keine
Platz: 
893
in: 
2011

In solchen städtischen Behörden, in denen sich Bürger besonders häufig einseitiger behördlicher Interpretations- und Deutungshoheit ausgesetzt sehen, wie das m.E. z.B. beim "Baurechtsamt" der Stadt Stuttgart der Fall ist, sollten Ombudsstellen eingerichtet werden. Aufgabe von Bürgerbeauftragten in solchen Ombudseinrichtungen wäre es, den Bürger gegen Missstände in der Verwaltungstätigkeit von Behörden zu schützen, z.B. bei lange währender Nichtbeantwortung oder Nichtbearbeitung von Anfragen und Eingaben, bei mangelnder Transparenz etwa durch die Verweigerung von Informationen, bei einseitiger Auslegung von Vorschriften und Regelwerken, bei Ermessensfragen von Behörden usw.

Die Einrichtung von solchen "Ombudsstellen" ist zweifellos mit Kosten verbunden. Deswegen empfiehlt es sich, damit zunächst mit einem oder jedenfalls mit wenigen Pilotprojekten an solchen Brennpunkten von Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und der Stadt zu beginnen, bei denen sich Chancen nicht nur auf einfache und rasche, sondern auch auf kostengünstige Konfliktlösungen ergeben, weil Ombudsmänner bzw. -frauen einerseits den Bürgern, andererseits aber auch der Stadt zeit- und geldaufwändige Rechtsauseinandersetzungen ersparen könnten, wie das z.B. bei vielen Streitfällen im Baurecht möglich wäre.

Gemeinderat prüft: 
nein