Alle Mädchen und Jungen sollten nach Beendigung der Schulzeit für 1 Jahr in einer sozialen Einrichtung ein Pflichtjahr ableisten müssen.
- Bei Kleinkindern von berufstätigen Eltern und Alleinerziehenden, wenn diese voll arbeiten, könnten Kinder betreut werden.
- In Kindergärten mit Vorschulprogramm zur Hausaufgaben-Hilfe (im Hort oder zu Hause).
- In Krankenhäusern: Essen ausgeben, Proben ins Labor bringen, Patienten zum Röntgen bringen und wieder zurück, kleine private Besorgungen - es gibt viele kleine Handgriffe, die eine Schwester entlasten.
- Bei der „Tafel“ werden immer Hilfskräfte gesucht und mit etwas gutem Willen könnte auch dort geholfen werden.
- In Schulturnhallen könnten nachmittags 1-2 Stunden/Woche geturnt und gespielt werden.
Wenn die Mädchen und Jungen sich für einen sozialen Beruf entscheiden, sollte ihnen dieses Jahr bei der Ausbildung angerechnet werden.
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