Teile des Stadtwaldes als Bannwald

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

55
weniger gut: -24
gut: 55
Meine Stimme: keine
Platz: 
938
in: 
2011

Teile des Stadtwaldes als Bannwald anlegen. Unter Bannwald versteht man einen Wald, der allgemein ein als Ganzes erhaltenswertes Waldstück angelegt wird.
Im deutschsprachigen Raum wird mit dem Ausdruck „Bannwald“ allgemein ein Schutzwald bezeichnet (Lawinen-, Felssturz, Murgang- und Hochwasserschutz), oder geschützte Waldgebiete aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes oder als Erholungsraum. Die forstwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin erlaubt und bei Schutzwäldern sogar ausdrücklich erwünscht, bei Kerngebieten von Naturschutzgebieten aber untersagt. Kein Bannwald ist das forstliche Sperrgebiet (befristet gesperrtes Waldstück).

In Baden-Württemberg sind Bannwälder Totalreservate, in denen jegliche Nutzung per Rechtsverordnung verboten ist. In anderen Ländern Deutschlands sind die Totalreservate unter dem Namen Naturwaldreservat, Naturwaldparzelle, Naturwaldzelle oder Naturwald bekannt. Bannwälder dienen der wissenschaftlichen Erforschung natürlicher Abläufe in Wäldern. Durch ihren Reichtum an Struktur und abgestorbenem Holz sind Bannwälder Rückzugsgebiete für viele bedrohte Tier-, Pflanzen- und Pilzarten.

Gemeinderat prüft: 
nein