Platz:
681
in:
2011
Es sollte gewährleistet sein, dass jedes Kind zum Zeitpunkt der Einschulung (6. Lebensjahr) die deutsche Sprache beherrscht. Falls rechtlich möglich, sollte ab dem 4. Lebensjahr eine Kindergartenpflicht bestehen, evtl. mit Ermässigung oder Wegfall von Gebühren.
Im anderen Fall droht Nichtbestehen des Hauptschulabschlusses und anschließende Arbeitslosigkeit, mit der Gefahr des Absinkens in das Verbrechermilieu, dies speziell in der Großstadt. Es liegt an uns, ob wir dies wünschen.
Gemeinderat prüft:
nein