Platz:
604
in:
2011
In Zeiten eines (angeblichen) wirtschaftlichen Aufschwungs sollten die Steuermehreinnahmen zur Schuldentilgung verwendet werden.
Es ist kommenden Generationen nicht zuzumuten, diesen immer größer werdenden Schuldenberg zusätzlich zu den sonstigen anfallenden Ausgaben zu tilgen.
Außerdem lässt sich unser Sozialsystem langsam aber sicher ebenfalls nicht mehr finanzieren (Riesterrente, Erwerbsunfähigkeitsrente nur noch bis Geburtsjahrgang 1960, 0,9%-Eigenanteil der Arbeitnehmer bei den Krankenkassen, usw.) (Beamtenpensionen).
Diese Beispiel ist auf viele weitere staatliche, ländliche und städtische Bereiche übertragbar.
Gemeinderat prüft:
nein
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