Eindämmung der Leuchtreklamen zur Energieeinsparung, zur Vermeidung von Elektro-Smog und Reizüberflutung

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Energie, Umwelt
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

223
weniger gut: -51
gut: 223
Meine Stimme: keine
Platz: 
101
in: 
2011

Auch in Stuttgart ist die Strom-Verschwendung, die krankmachende Reizüberflutung und der gesundheitsschädliche Elektro-Smog durch ausufernde Werbung mit Leuchtreklamen und so weiter ein großes Problem.

Zudem zerstören die in allen Großstädten immer gleichen Leuchtreklamen von großen Firmen, Handelsketten usw. die Individualität einer Stadt.

Die Stadt Stuttgart hat deshalb dafür zu Sorgen, dass Leuchtreklamen auf das absolut notwendige Mass und deren Nutzungsdauer zur Energieeinsparung beschränkt werden.

Gemeinderat prüft: 
ja
Stellungnahmen und Beschlüsse
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Werbeanlagen, auch so genannte Lichtwerbung, sind baurechtlich genehmigungsbedürftig, sofern ihre Fläche größer als 1 m2 ist. Gemeinden können Bausatzungen erlassen über „Anforderungen an Werbeanlagen und Automaten; dabei können sich die Vorschriften auch auf deren Art, Größe, Farbe und Anbringungsort sowie auf den Ausschluss bestimmter Werbeanlagen und Automaten beziehen“ (§ 74 (1) Nr. 2 LBO).
Nach Auskunft des Baurechtsamts hat Stuttgart keine Satzung zu Werbeanlagen erlassen. Neben allgemeinen Anforderungen an die Bauausführung prüft das Baurechtsamt bisher gesetzliche Bestimmungen, wie z. B. Verkehrssicherheit und Denkmalschutz.
Die Vergabe und die Vertragsgestaltung für Lichtwerbung auf Flächen im Eigentum der Stadtverwaltung liegen in der Verantwortung des gebäudeverwaltenden Amts. Die Werbeflächen werden europaweit ausgeschrieben. Pachteinnahmen aus der Vermietung der öffentlichen Flächen werden der Stadtkasse gutgeschrieben. Die entstehenden Stromkosten werden mit dem Betreiber der Anzeigetafeln direkt abgerechnet. Die Baugenehmigungen berücksichtigen auch Merkmale der Energieeinsparung, der Helligkeit und der Betriebsstunden.
Als mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Reizüberflutung und von Elektrosmog könnten die Anforderungen der Stadt bei der Vergabe von Werbeflächen nach § 74 (1) Nr. 2 LBO (siehe oben) angepasst werden. Damit könnte aber nur auf neu geplante Werbeanlagen Einfluss genommen werden. Bereits genehmigte Anlagen haben Bestandsschutz. Die Verträge mit den Werbeträgen sind in der Regle auf mindestens 15 Jahre vereinbart.

Kommentare

5 Kommentare lesen

Ich stimme im Grundsatz zu, doch man muss auch daran denken, dass Werbung auch Geld bringt, auf welches möglicherweise nicht verzichtet werden kann.

Leuchtreklame an sich ist nichts Dramatisches.
Problematisch ist allerdings, wenn die Reklame den Straßenverkehr gefährlich beeinträchtigt oder blendet. Dies ist z.B. unter bestimmten Lichtverhältnissen in der Cannstatter Str. stadtauswärts (Nähe Aral) der Fall !

Reklame bringt Geld. Das ist richtig und sollte auch nicht verhindert werden. Natürlich sollte man das Ganze aber auch nicht überreizen oder ausreizen.

Viel besser wäre es, wenn ab einer bestimmten Uhrzeit jegliche Leuchtreklame abgeschaltet wird und nicht die ganze Nacht brennt. Bemerkt ja eh keiner, schlafen ja alle :-)

Also zwischen 23 - 5 Uhr sollte jegliche Leuchtreklame ausgeschaltet werden um Strom zu sparen. Das selbe sollte für die Festbeleuchtungen an den vielen Bürogebäuden gelten. Was das für Strom spart!

...hat deshalb dafür zu sorgen.... Das hätte man auch etwas freundlicher formulieren können, auch wenn ich Ihrem Vorschlag voll und ganz zustimme.

Bisher hat die Stadtverwaltung zu wenig darauf geachtet, dass Leuchtreklamen und Videowände auch negative Auswirkungen auf das Stadtbild haben. Zusätzliche Einnahmen sind sicher zu begrüßen, es gibt aber Grenzen: vielfach verkommt in der Zwischenzeit die Stadt zu einer Werbemeile. Die Energieverschwendung - vor allem in der Nacht - ist ein weiteres Problem. Hier sollte die Stadt Vorbild sein, nur dann kann sie auch von den Bürgern Verhaltensänderungen erwarten (siehe auch Vorschlag "Nacht über Stuttgart in der Nacht").